- Bordgepäck
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Unter Handgepäck versteht man Gepäckstücke, die Passagiere bei einem Flug in der Kabine mitführen. In der Regel ist das Handgepäck auf ein Gepäckstück pro Fluggast limitiert und unterliegt zusätzlich gewissen Gewichts- und Größengrenzen: Die IATA empfiehlt eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115 cm. Üblich ist allerdings eine Maximalgröße von 25 × 45 × 56 cm (IATA-Empfehlung)[1] bzw. 20 × 40 × 55 cm (Lufthansa[2], Swiss, KLM, Air Berlin, Hapagfly, Ryanair, Easyjet), das Maximalgewicht bewegt sich je nach Fluggesellschaft zwischen 5 kg bis 12 kg. Insbesondere bei Billigfluggesellschaften sind das Gewicht, wie auch die Abmessungen nochmals stärker reglementiert.
Im Handgepäck dürfen keine gefährliche Gegenstände – insbesondere keine Waffen – mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen werden auf deutschem Boden nach dem Luftsicherheitsgesetz mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft. Das Handgepäck wird im Beisein des Fluggastes am Zugang zum Flugsteig in der Sicherheitskontrolle überprüft, während das Hauptgepäck in dessen Abwesenheit überprüft wird. In den meisten Ländern, darunter auch die Europäische Union und die USA, dürfen Flüssigkeiten im Handgepäck nur äußerst eingeschränkt mitgenommen werden.
Zum Start und zur Landung muss das Handgepäck entweder in den Gepäckablagen über den Sitzen oder unter dem Vordersitz verstaut werden, wobei Flaschen und schwerere Gepäckstücke ausschließlich unter den Vordersitz zu legen sind, um die Mitreisenden vor dem Herunterfallen zu schützen.
In speziellen Sitzreihen (z.B. am Notausgang) gelten besondere Regeln zum Verstauen des Handgepäcks, so muss hier das gesamte Handgepäck in den oberen Gepäckablagen verstaut werden. In den Reihen direkt an einem der Notausgänge (z.B. an einem Notfenster) dürfen sich zum Start und zur Landung auch keine Gegenstände in den Sitztaschen befinden. Die Sicherheitsinstruktionen zählen nicht hierzu, da diese Teil der erforderlichen Notausrüstung sind. Bei den oberen Ablagen kann es ggf. Fächer geben, in denen das Verstauen des Gepäcks ebenfalls nicht gestattet ist. Dies betrifft zum Beispiel die Fächer, in denen sich Teile der Notausrüstung befinden, die im Notfall schnell griffbereit sein muss. Diese Fächer sind entsprechend gekennzeichnet.
Unter Freigepäck versteht man die Masse (Gewicht), die ein Fluggast je nach seinem Flugschein transportieren lassen kann. Sie kann sich erhöhen, wenn man Mitglied in einem Vielfliegerprogramm ist oder einen Aufpreis (pro Kilogramm) zahlt.
Weblinks
- Liste der verbotenen Gegenstände der Europäischen Kommission, Verordnung (EG) Nr. 68/2004
- Abmessungen, Verbotene Gegenstände und Aktuelles zu Flüssigkeiten im Handgepäck
Einzelnachweise
- ↑ http://www.iata.org/bags.htm IATA
- ↑ https://ww2.lufthansa.com/online/portal/lh/de/info_and_services/baggage?l=de&nodeid=1756025#ancN65796 Lufthansa
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