- Bremswegabstand
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Der Bremswegabstand ist ein Begriff aus dem Bahnbetrieb und bezeichnet den Abstand zwischen Vorsignal und Hauptsignal an einer Bahnstrecke. Dieser Abstand entspricht dem Bremsweg eines Zuges, welcher erreicht wird, wenn eine sogenannte Betriebsbremsung ausgeführt wird (der Schnellbremsweg ist kürzer).
Erhält ein Lokführer an einem Vorsignal die Fahrtbegriffe Langsamfahrt erwarten (Vr2) oder Halt erwarten (Vr0), hat er sofort eine Bremsung einzuleiten, um innerhalb einer festgelegten Wegstrecke den Zug entweder auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit eines Langsamfahrt (Hp2) zeigenden Hauptsignals herunterzubremsen oder diesen vor einem Halt (Hp0) zeigenden Hauptsignal zum Stillstand zu bringen.
Die in Deutschland für den Bahnbetrieb gültigen Regelwerke Allgemeines Eisenbahngesetz und Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sowie Richtlinien von Infrastrukturbetreibern wie z. B. DS 408 – Züge fahren und rangieren sowie DS 301 – Signalbuch kennen für diesen Abstand unterschiedliche Geschwindigkeiten und Entfernungen. Diese differieren in der Regel zwischen 1000 Metern (Hauptbahn) und 400 Metern (Nebenbahn). Bei ungünstigen Streckenverhältnissen, wie starkem Gefälle oder eingeschränkter Signalsicht durch Kurven, Bebauung, Vegetation o. Ä., kann der Vorsignalabstand größer als der Regelabstand sein. Die Länge des abweichenden Abstandes wird in den Vorbemerkungen zum Buchfahrplan gesondert vermerkt.
Bei Zügen mit höherer Geschwindigkeit als 160 km/h werden dem Lokführer Bremsaufträge bzw. Bremswegabstände nicht mehr durch Signale an der Strecke, sondern über das Anzeigegerät der Linienzugbeeinflussung auf dem Führerstand mitgeteilt.
Die Höchstgewindigkeit eines Zuges ist neben den topografischen Gründen (Gelände) auch vom Zusammenspiel der Bremswegabstände einer Strecke und dem Bremsverhältnisses eines Zuges abhängig.
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