Bund der Evangelischen Kirchen

Bund der Evangelischen Kirchen

Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR (BEK, innerhalb der DDR-Kirchen verkürzend oft nur Bund genannt) war ein Zusammenschluss der acht auf dem Gebiet der DDR existierenden evangelischen Landeskirchen. Er wurde 1969 gegründet und löste sich nach der Wiedervereinigung 1991 zugunsten der EKD wieder auf. Seit 1970 war die Evangelische Brüder-Unität – Distrikt Herrnhut – dem Bund angegliedert.

Inhaltsverzeichnis

Gründung des Bundes

Die acht auf dem Gebiet der DDR bestehenden evangelischen Landeskirchen (Evangelische Landeskirche Anhalts, Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evangelische Landeskirche Greifswald, Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen) gehörten zunächst gemeinsam mit den westdeutschen evangelischen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) an. Seit dem Abschluss des Militärseelsorgevertrages durch die EKD 1957 forderte die DDR-Regierung die ostdeutschen Kirchen auf, sich von der EKD zu trennen. Die Arbeit in diesem gesamtdeutschen Zusammenschluss wurde insbesondere nach dem Mauerbau 1961 immer schwieriger. So konnten beispielsweise die Gremien der EKD nicht mehr gemeinsam tagen. Bis zur Gründung des Bundes dauerte es trotzdem noch acht Jahre.

Für die Gründung des Bundes gab es bei den verschiedenen Akteuren sehr unterschiedliche Motive. Neben den zunehmenden organisatorischen Problemen gab es vor allem folgende Ursachen:

  • Die Voraussetzungen für die kirchliche Arbeit in den Gemeinden der DDR unterschieden sich von denen der westdeutschen Kirchen. Während dort weiterhin volkskirchliche Zustände herrschten, befand man sich in der DDR zunehmend in einer Minderheitsposition, zusätzlich in einem sich sozialistisch verstehenden Staat, der das Verschwinden von Religion postulierte.
  • Einigen der Akteure, prominent vertreten durch den Berlin-brandenburgischen Bischof Albrecht Schönherr, war es ein wichtiges Anliegen, sich bewusst auf die gesellschaftliche Situation in der DDR einzulassen und nach der spezifischen Stellung und Aufgabe von Christen in einer sozialistischen Gesellschaft zu fragen, nachdem deutlich geworden war, dass die Teilung Deutschlands kein schnell vorübergehender Zustand war. Hierbei beriefen sie sich auf die Theologie Dietrich Bonhoeffers.
  • Anderen Akteuren, bekannt ist hier vor allem der thüringische Bischof Moritz Mitzenheim, lag sehr viel stärker an einer Trennung von den westdeutschen Kirchen und einer größeren Nähe zur DDR, was von Kritikern als Opportunismus gegenüber staatlichen Forderungen gesehen wurde.
  • Mit der neuen Verfassung der DDR von 1968 wurden über die Grenzen der DDR hinausgehende Institutionen für illegal erklärt, somit auch die Mitgliedschaft der evangelischen Kirchen in der EKD. Damit gab es keinen Ansprechpartner bei den DDR-Kirchen für die zentralen Institutionen der DDR mehr, also drohten auch für alle Kirchen gültige Verhandlungen und dringend nötige Verabredungen unmöglich zu werden.

Am 5. Juni 1968 setzte die Osthälfte der Konferenz der Kirchenleitungen der EKD eine „Strukturkommission“ ein, die eine Ordnung für den neu zu schaffenden Kirchenbund erarbeitete, die dann bereits am 10. Juni 1969 in Kraft trat.

Organisatorische Struktur

Auch wenn die Gründung des Bundes eine Trennung von der EKD bedeutete, wurde im Art. 4 Abs. 4 der Ordnung des BEK dennoch die fortdauernde Gemeinschaft mit der EKD betont: „Der Bund bekennt sich zu der besonderen Gemeinschaft der ganzen evangelischen Christenheit in Deutschland.“ Ein entsprechender Artikel fand sich auch in der Grundordnung der EKD.

Die leitenden Gremien des Bundes der Evangelischen Kirchen waren die Synode des Bundes (auch Bundessynode), in die Mitglieder der Landessynoden aller Landeskirchen gewählt wurden, und die Konferenz der Kirchenleitungen, die sich aus Mitgliedern der Kirchenleitungen der einzelnen Landeskirchen zusammensetzte. Im Unterschied zur EKD gab es keine aus Vertretern dieser beiden Gremien gebildete Leitung, sondern der Vorsitzende der Konferenz der Kirchenleitungen war zugleich Vorsitzender des Bundes. Es gab in der Struktur des Bundes also ein Übergewicht der kirchenleitenden Seite gegenüber der synodalen.

Vorsitzende des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR waren:

Der Bund verstand sich analog zur EKD als ein föderaler Zusammenschluss seiner Gliedkirchen, der die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen Kirchen nicht berührte. Es gab aber auch Bestrebungen, „nach Wegen der Vertiefung der Kirchengemeinschaft mit Mitteln synodaler Arbeit“ („Eisenacher Empfehlungen“ der Bundessynode 1979) zu suchen. Die Bundessynode verabschiedete 1983 ein Änderungsgesetz, das zur Bildung einer „Vereinigten Evangelischen Kirche“ der DDR führen sollte. Dieses scheiterte aber am Willen der einzelnen Landeskirchen, die den Prozess immer wieder verzögerten. Formaler Grund für das Scheitern war schließlich die fehlende Zustimmung durch die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg.

Tagungen der Bundessynode

Tagungen der Ersten Synode:

  • 1969: Potsdam: Wahl des Oberkirchenrats der Ev.-Luth. Kirche in Thüringen Ingo Braecklein zum Präses der Synode
  • 1970: Potsdam-Hermannswerder
  • 1971: Eisenach: Kirche für andere – Zeugnis und Dienst der Gemeinde
  • 1972: Dresden: Christus befreit – darum Kirche für andere
  • 1973: Schwerin: Chancen des Neuanfangs – die ersten vier Jahre des BEK

Tagungen der Zweiten Synode:

  • 1973: Elbingerode: Wahl des mecklenburgischen Landessuperintentenden Otto Schröder zum Präses der Synode
  • 1974: Potsdam: Kirche als Gemeinschaft von Lernenden
  • 1975: Eisenach: Konzeption für die Ausbildung kirchlicher Mitarbeiter
  • 1976: Züssow: Kirchengemeinschaft – Einheit und Vielfalt
  • 1977: Görlitz: Der Laie in Kirche und Gemeinde

Tagungen der Dritten Synode:

  • 1977: Herrnhut: Wahl des Wismarer Kaufmanns Siegfried Wahrmann zum Präses der Synode
  • 1978: Berlin: Grundprobleme ökumenischer Arbeit, Zeugnis heute
  • 1979: Eisenach: Delegiertenversammlung von BEK, EKU und VELKDDR: Zusammenarbeit auf gesamtkirchlicher Ebene („Vereinigte Evangelische Kirche in der DDR“)
  • 1979: Dessau: Zeugnis heute
  • 1980: Leipzig: Verbindliches Lehren der Kirche, Verbindliche Gemeinschaft
  • 1981: Güstrow: Bewährung als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft in der sozialistischen Gesellschaft der DDR, „Gemeinsame Entschließung zur schrittweisen Verwirklichung einer verbindlichen föderativen Gemeinschaft“

Tagungen der Vierten Synode:

  • 1982: Herrnhut: Wahl des Wismarer Kaufmanns Siegfried Wahrmann zum Präses der Synode
  • 1982: Halle: Frieden – Zusage und Aufgabe
  • 1983: Potsdam: Friedensverantwortung und „status confessionis“
  • 1984: Greifswald: Christliche Verantwortung für die Schöpfung
  • 1985: Dresden: Ziele und Inhalte kirchlicher Jugendarbeit, Gemeinsame Erklärung zu den theologischen Grundlagen der Kirche und ihrem Auftrag in Zeugnis und Dienst

Tagungen der Fünften Synode:

  • 1986: Berlin
  • 1986: Erfurt: Wehrdienstverweigerer, Ökumenische Versammlung, Friedensfragen
  • 1987: Görlitz: „Absage an Praxis und Prinzip der Abgrenzung“, „Bekennen in der Friedensfrage“
  • 1988: Dessau: „Als Gemeinde leben“
  • 1989: Eisenach: Reformen, Reisefreiheit, Recht auf Demonstrationen

Tagungen der Sechsten Synode:

  • 1990: Berlin
  • 1990: Leipzig
  • 1991: Berlin: Paralleltagung zur 8. Tagung der VII. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland; am 24. Februar gemeinsame Sitzung beider Synoden

Selbstverständnis als „Kirche im Sozialismus“

Eng verbunden mit dem Bund der Evangelischen Kirchen war die Formel der Kirche im Sozialismus. Die Synode des Bundes hat sich im Laufe ihrer Geschichte immer wieder mit der Frage der Stellung der Kirche und der Christen in einem sozialistischen Staat beschäftigt. Einige kirchenleitende Persönlichkeiten wie Bischof Albrecht Schönherr oder Propst Heino Falcke (Erfurt) haben wichtige Dokumente zu diesem Thema verfasst. Es ist aber nie zu einem umfassenden Beschluss der Bundessynode zu diesem Thema gekommen. Statt dessen wurden verschiedene Formeln geprägt, die Interpretationsspielraum ließen und auch immer neu ausgelegt wurden. Beispiele dafür sind die „kritische Distanz“, die „kritische Solidarität“, die „mündige Mitarbeit in der sozialistischen Gesellschaft“ oder die Formel vom „verbesserlichen Sozialismus“.

Die bekannteste dieser Formeln wurde 1971 von der Bundessynode herausgestellt, die formulierte: „Wir wollen Kirche nicht neben, nicht gegen, sondern Kirche im Sozialismus sein.“ Auch hierbei stand für einige der Protagonisten die Bonhoeffersche Vision einer „Kirche für andere“ Pate. Diese Formel konnte allerdings sehr unterschiedlich interpretiert werden, je nachdem als reine Ortsbestimmung, als Beschreibung des Aktionsfeldes der Kirchen im Sinne eines Sicheinlassens auf den Sozialismus in der DDR, als Bekenntnis zu einer sozialistischen Grundüberzeugung oder gar als Bekenntnis zur DDR. Sie war daher auch eine Art kleinster gemeinsamer Nenner der sehr unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der evangelischen Kirchen. In den 1980er Jahren wurde die Formel zunehmend kritisiert, bis zum Ende der DDR aber nicht aufgegeben.

In dieser Zeit entstanden in vielen Gemeinden zunächst Friedensgruppen, später Umwelt-, Menschenrechtsgruppen, Gruppen der „Offenen Arbeit“ und schließlich Gruppen von Ausreisewilligen. Diese Gruppen, die mit ihrem Anspruch, aber auch mit Aktionen bewusst aus dem kirchlichen Raum heraustraten, führten zu weiteren Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinden, zwischen Gemeinden und Gruppen und zwischen Gemeinden und Kirchenleitungen um das Selbstverständnis der Kirche. Dem Anspruch als Christ und Kirche, zu den wichtigen Fragen der Zeit öffentlich reden zu sollen, traten Befürchtungen entgegen, dies würde die gemeindliche Arbeit erschweren oder das Verhältnis der Kirche zum Staat belasten. Verschärfte Auseinandersetzungen gab es um Gruppen, die lediglich das Dach der Kirche suchten, um agieren zu können, sich aber keinem kirchlichen Auftrag verbunden fühlten.

Staat-Kirche-Gespräch vom 6. März 1978

Die Bildung des Bundes der Evangelischen Kirchen und die damit verbundene Neuorientierung der Kirchen in der DDR bildeten die Grundlage für einen beginnenden Dialog zwischen Staat und evangelischer Kirche. Dies wurde schlaglichtartig offenbar mit dem für die meisten völlig überraschenden Gespräch zwischen dem damaligen Vorsitzenden der Konferenz der Kirchenleitungen, Albrecht Schönherr, und dem Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker am 6. März 1978, über den auch in der DDR-Presse ausführlich berichtet wurde. Das im Geheimen vorbereitete Gespräch fiel in eine Zeit zunehmender ideologischer Zuspitzungen in der DDR, wie die Ausbürgerung Wolf Biermanns 1976 oder die Einführung des Pflichtfaches Wehrerziehung an den Schulen der DDR. Dennoch lag dem Staat daran, ein „geregeltes Verhältnis“ zu den Kirchen zu haben.

So hatte das Gespräch unmittelbare praktische Konsequenzen, die die Arbeit der Kirchen erleichterten oder an manchen Stellen erst ermöglichten, wie den Zugang für kirchliche Mitarbeiter zu staatlichen Altersheimen und Gefängnissen, kirchliche Sendungen im DDR-Fernsehen und die Möglichkeit, in Neubaugebieten neue Kirchen bauen zu können. Andererseits rückte die evangelische Kirche dadurch in der Öffentlichkeit in eine größerer Nähe zur DDR-Führung, was vom Staat durchaus gewollt und im Lutherjahr 1983 besonders sinnfällig wurde. Während einige Kirchenvertreter dies in Kauf nahmen oder sogar suchten, gab es in vielen Gemeinden Unverständnis und Kritik daran.

Inhaltliche Impulse des Bundes, Friedensarbeit

Neben der administrativen Funktion des Bundes gab dieser auch inhaltliche Impulse für die Arbeit in den Kirchengemeinden und auf den Synoden. Hierzu gab es beim Bund die Theologische Studienabteilung, die Arbeitspapiere zu innerkirchlichen, aber auch zu gesellschaftlichen Fragestellungen erarbeitete. Besonders hervorzuheben ist hier das Referat Friedensfragen der Studienabteilung.

Auch die Synoden des Bundes befassten sich immer wieder mit der Friedensfrage. So fasste sie 1982 den Beschluss „Absage an Geist, Logik und Praxis der Abschreckung“, in dem sie öffentlich der herrschenden Militärdoktrin in Ost und West widersprach. Seine Fortsetzung fand diese Arbeit im Synodenbeschluss „Bekennen in der Friedensfrage“ von 1987.

Siehe auch

Weblinks


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