- Evangelische Landeskirche Anhalts
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Karte Basisdaten Fläche: 2299 km² Leitender Geistlicher: Kirchenpräsident
Joachim LiebigMitgliedschaft: EKD, UEK, ÖRK Kirchenkreise: 5 Kirchengemeinden: ca. 150 Gemeindeglieder: 47.277 (31. Dezember 2008[1]) Anteil an der
Gesamtbevölkerung:16,5 % Offizielle Website: www.landeskirche-anhalts.de Die Evangelische Landeskirche Anhalts war zwischen 1945 und 1969 und ist seit 1991 wieder eine von jetzt 22 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts; ihr Sitz ist in Dessau-Roßlau.
Die Kirche hat rund 48.600 Gemeindemitglieder (Stand: Dezember 2007) mit 214 Kirchen in etwa 150 Kirchengemeinden und ist damit gemessen an Zahl ihrer Gemeindeglieder die kleinste Landeskirche Deutschlands. Sie ist ferner eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD und Mitglied in der Union Evangelischer Kirchen (UEK) sowie des Ökumenischen Rats der Kirchen.
Eine Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche Anhalts im eigentlichen Sinne gibt es - seit der Zerstörung der Stadt- und Schlosskirche St. Marien im Zentrum von Dessau-Roßlau im Zweiten Weltkrieg - nicht mehr. Sie wurde vor allem nach 1989 zwar mit öffentlichen Mitteln wieder aufgebaut und gehört immer noch der Kirchengemeinde St. Johannis / St. Marien, ist jedoch an die Stadt Dessau-Roßlau verpachtet und wird vor allem für Konzerte und andere Veranstaltungen (gelegentlich auch für Gottesdienste genutzt). Große repräsentative Veranstaltungen der Landeskirche finden oft in der ebenfalls im Zentrum gelegenen Kirche St. Johannis statt. Der Kirchenpräsident ist zugleich zweiter Pfarrer an der Kirche St. Georg.
Inhaltsverzeichnis
Gebiet der Landeskirche
Das Gebiet der „Evangelischen Landeskirche Anhalts“ umfasst das ehemalige Land Anhalt, das bis 1945 bestand und das seither mit dem größten Teil der ehemals preußischen Provinz Sachsen das Land Sachsen-Anhalt bildet. Seit der Kreisreform in Sachsen-Anhalt umfasst das Kirchengebiet überwiegend die ehemaligen Landkreise Anhalt-Zerbst, Bernburg und Köthen sowie Teile der ehemaligen Landkreise Bitterfeld, Quedlinburg, Mansfelder Land und Aschersleben-Staßfurt und die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau.
Geschichte
Die Fürsten von Anhalt führten in ihren Fürstentümern sehr früh die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein (Köthen 1525, Bernburg 1526, Dessau 1534). Doch trat das Fürstentum 1606 zum reformierten Bekenntnis über, so dass nach der Landesteilung zunächst vier reformierte Landeskirchen bestanden. Anhalt-Zerbst wurde 1646 wieder lutherisch. Köthen wurde 1699 und Dessau 1702 ebenfalls zum Teil wieder lutherisch, doch blieb in ganz Anhalt der reformierte Glaube weiterhin vorherrschend.
Bei Gründung des Deutschen Bundes bestanden 1815 drei souveräne anhaltische Staaten: Anhalt-Bernburg, Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen; diese wurden 1863 zum Herzogtum Anhalt vereinigt.
Auf kirchliche Seite wurde 1820 in Bernburg und 1827 in Dessau eine Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden durchgeführt („unierte Landeskirchen“). In Köthen erfolgte diese Union erst 1880. Doch gab es bereits seit der Wiedervereinigung der anhaltischen Staaten im Jahre 1863 eine einheitliche Landeskirche, die zwischen 1875 und 1878 eine synodale Grundlage erhielt.
Oberhaupt der „Evangelischen Kirche Anhalts“ bzw. deren Vorgängerkirchen war der jeweilige anhaltische Fürst bzw. Herzog als „summus episcopus“. Die geistliche Leitung hatten die Generalsuperintendenten. Nach dem Ersten Weltkrieg musste der Herzog von Anhalt abdanken, was das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments bedeutete. Die Landeskirche gab sich daher eine neue Verfassung, die am 14. August 1920 in Kraft trat. Oberhaupt der Kirche ist seither ein Oberkirchenrat, der seit 1957 den Titel Kirchenpräsident führt. Verwaltungsbehörde der Landeskirche ist das Landeskirchenamt. 1960 trat die Evangelische Landeskirche Anhalts der Evangelische Kirche der Union bei. Nach deren Auflösung 2003 wurde sie Mitglied der Union Evangelischer Kirchen. Zwischen 1969 und 1991 war die Landeskirche eine Gliedkirche des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR.
Leitung der Landeskirche
Die Landeskirche wird von den drei Leitungsgremien Landeskirchenrat, Kirchenleitung (s.u.) und Landessynode geleitet. Vorsitzender des Landeskirchenrates ist der Kirchenpräsident (bis 1957 „Oberkirchenrat“), ein Theologe. Dem Landeskirchenrat gehören weiterhin die Dezernatsleiter des Landeskirchenamts (Oberkirchenräte)an. Der Landeskirchenrat wird von der Landessynode gewählt.
Generalsuperintendenten, Oberkirchenräte und Kirchenpräsidenten
- 1919–1923: Franz Hoffmann, Generalsuperintendent mit dem Titel „Oberkirchenrat“
- 1923–1931: Albert Hinze, Generalsuperintendent mit dem Titel „Oberkirchenrat“
- 1931–1933: Willy Knorr, Generalsuperintendent mit dem Titel „Oberkirchenrat“
- 1933–1945: Rudolf Wilkendorf, Generalsuperintendent mit dem Titel „Oberkirchenrat“ und ab 1944 Präsident
- 1945–1950: Udo Müller, Oberkirchenrat
- 1950–1960: Waldemar Schröter, Oberkirchenrat (ab 1957 Kirchenpräsident)
- 1961–1970: Martin Müller, Kirchenpräsident
- 1970–1994: Eberhard Natho, Kirchenpräsident
- 1994–2009: Helge Klassohn, Kirchenpräsident
- 2009–Joachim Liebig, Kirchenpräsident :
Landessynode
Als „Parlament“ hat die Landeskirche eine Landessynode. 33 ihrer insgesamt 39 Mitglieder (Synodale) werden von den Ältesten der Kirchenkreise gewählt, zwei Drittel müssen Nicht-Theologen und ein Drittel Pfarrerinnen oder Pfarrer sein. Sechs Synodale werden von der Kirchenleitung berufen. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präses der Synode, derzeit Dr. Alwin Fürle. Sein Vorgänger war Dipl.-Ing. Dr. Siegfried Braun. Der Präses der Synode und zwei gewählte Beisitzer bilden das „Präsidium der Synode“, das wiederum zusammen mit zwei weiteren gewählten Vertretern der Synode und dem Landeskirchenrat die Kirchenleitung der Evangelischen Landeskirche Anhalts bildet.
Die Synode tagt in der Regel zweimal jährlich, dazwischen tagen neun ständige und zwei nicht-ständige Ausschüsse.
Verwaltung der Landeskirche
Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Dessau-Roßlau. Im dortigen Landeskirchenamt wird die Landeskirche vom Landeskirchenrat, dem ständigen Leitungsgremium der Kirche („Regierung“ der Kirche) und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verwaltet. Dem Landeskirchenrat gehören die Dezernatsleiter des Landeskirchenamtes (sie führen den Titel „Oberkirchenrat“) sowie der Kirchenpräsident an.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“. Die Mitglieder dieser Gemeindekirchenräte heißen „Älteste“ oder auch „Gemeindekirchenrat“. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Kreisoberpfarrer steht. Die Kirchenkreise sind keine Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden.
Die 5 Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung den Regierungsbezirken vergleichbar) gibt es in Anhalt nicht.
Kirchenkreise
Die 5 Kirchenkreise gliedern sich in 150 Kirchengemeinden, die zu Regionen zusammengefasst sind.
- Dessau
- Region Dessau Innenstadt
- Stadtregion West
- Region Kreuz/Törten, Parochie St. Peter und Kreuz
- Region Ost
- Region Süd
- Region West
- Köthen
- Region Stadt Köthen
- Region Nord
- Region Süd
- Zerbst
- Region West (Stadt Zerbst, Lindau, Steutz)
- Region Ost (Roßlau, Coswig, Zieko)
- Bernburg
- Region Bernburg Innenstadt
- Region West
- Region Staßfurt
- Region Nienburg
- Ballenstedt
- Region Ballenstedt
- Region Frose-Hoym
- Region Harzgerode
Gesangbücher
Die Gemeinden der Evangelischen Landeskirche Anhalts singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
- Evangelisches Gesangbuch für das Herzogtum Anhalt (bzw. für die Anhaltische Landeskirche), Hrsg. gemäß der kirchlichen Verordnung vom 15. Februar 1883
- Gesangbuch für die Provinz Sachsen und Anhalt, eingeführt durch Beschluss des Landeskirchenrates vom 3. Februar 1931
- Evangelisches Kirchengesangbuch, Ausgabe für die Konsistorialbezirke Berlin, Magdeburg, Greifswald und Görlitz und für die Evangelische Landeskirche Anhalts; Berlin, ca. 1950 bzw. mit dem Titel „Evangelisches Kirchengesangbuch,.Ausgabe für die Evang. Landeskirche Anhalt, Evang. Kirche Berlin-Brandenburg, Evang. Kirche des Görlitzer Kirchengebietes, Evang. Landeskirche Greifswald, Evang. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen“
- Evangelisches Gesangbuch, Ausgabe für die Evangelische Landeskirche Anhalts, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg, die Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, die Pommersche Evangelische Kirche, die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen; eingeführt am Osterfest, 3. April 1994
Einzelnachweise
Weblinks
Commons: Kirchengebäude der Evangelischen Landeskirche Anhalts – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienGliedkirchen der Evangelischen Kirche in DeutschlandAnhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Evangelisch-reformierte Kirche | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Mitteldeutschland | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Rheinland | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Westfalen | Württemberg
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