- Börsenhändler
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Im deutschsprachigen Raum steht die Bezeichnung Börsenmakler, oder auch nur Makler, für einen Vermittler, der an der Börse Effektengeschäfte ausführt. Dabei wird zwischen amtlichen Maklern (auch Kursmakler genannt) und freien Maklern unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Makler (Kursmakler)
Amtliche Makler wurden von der jeweiligen Behörde eines Landes, die für die Börsenaufsicht zuständig ist, bestimmt und vereidigt. Ihre Aufgabe bestand darin, Wertpapiere aus den zugewiesenen Segmenten sowohl auf fremde, wie auch auf eigene Rechnung zu vermitteln und auf diese Weise den Kurs (Börsenpreis) zu ermitteln.
Seit dem 3. Finanzmarktförderungsgesetz wird nicht mehr zwischen amtlichen und freien Börsenmaklern unterschieden. Vielmehr gibt es jetzt nur noch Börsenhändler, die nur mit Effekten handeln, und Skontroführern, die Kurse stellen. Dabei können Skontroführer sowohl amtliche als auch Wertpapiere des geregelten Marktes und des Freiverkehrs betreuen. Der Grund für den Übergang liegt unter anderem in der Überwachung und Reglementierung des Börsenbetriebs durch die Handelsüberwachungsstelle der Börse (HüSt), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Börsenbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die Bezeichnung Börsenmakler wird wegen der Geläufigkeit jedoch beibehalten.
Freier Makler
Freie Makler ermitteln nur die Kurse der im Freiverkehr gehandelten Wertpapiere. Sie dürfen mit allen Wertpapieren des amtlichen Marktes handeln, wobei der Schwerpunkt ihres Handelns auf dem geregelten Markt und im Freiverkehr liegt. Die Zulassung zum freien Makler erfolgt durch den Börsenvorstand.
Beruflicher Einstieg
Der Beruf des Börsenmaklers ist stark geregelt. Um eine Zulassung zum Markt zu erhalten, bedarf es nicht nur einer ausreichenden beruflichen Qualifikation, also einer entsprechenden Berufsausbildung sowie praktischer Erfahrung. Es bedarf ebenso finanzieller Mittel oder zumindest Sicherheiten in Form von Bürgschaften.
Börsenmaklersprache
Zur Vermeidung von Missverständnissen sprechen die Börsenmakler und Börsenhändler eine eigene, protokollartige Sprache, in Kombination mit Gestik mit einzelnen Fingern und/oder der ganzen Hand, welche das verbal ausgedrückte synchron zu verstehen gibt.
Die bidirektionale Kommunikation besteht immer aus einer Aktion (Kauf, Verkauf, etc.) und einer Bestätigung des jeweiligen Counterparts. So folgt auf einen Kauf mit dem Ausruf Von dir immer ein An Dich damit das Geschäft rechtswirksam zustande kommt. Neben den Hauptgeschäftsarten werden auch Zusatzinformation und Restriktionen mitgeteilt. Eine falsche Anwendung der Maklersprache kann folgenschwere Konsequenzen, sprich Verluste, Kursdifferenzen oder Depot-Abstimmungsdifferenzen nach sich ziehen.
Die Fingergestik ist deshalb zentral, weil davon ausgegangen werden muss, dass nicht alle Marktteilnehmer die Angebote akustisch verstehen können. Oft besteht nur Sichtkontakt zwischen den einzelnen Händlern. Um über größere Distanzen von über 5 Metern dennoch Trades abzuschließen, wird deshalb oft akustisch gar nichts gehört sondern ausschließlich durch Handzeichen gesettled. Die Handzeichen gelten als verbindlich und absolut gleichwertig wie ein Trade, der verbal abgeschlossen wurde. Jeder Trade (Kauf oder Verkauf) wird anschließend entweder durch den Händler selbst oder den Börsenschreiber notiert. Nach Handelsschluss werden die Positionen durch die Börsenadministratoren der Banken oder Broker miteinander abgeglichen, oft bis spät in die Nacht bis die Depots und Einzelpositionen stimmen. Diese Abstimmung erfolgt telefonisch oder persönlich; oft auch beim Feierabendbier der Händler unter sich.
Hauptgeschäftsarten:
- Von dir - Kaufen
- An Dich - Verkaufen
- Geld - Rückkaufkurs
- Brief - Verkaufskurs
Beispiele
- Siemens zu 90,50: Händler: Mit 90,5 1000 von dir! -> Makler: 1000 an dich mit 90,5
- UBS 252 Geld!: Händler hat Geld und zahlt einem Anbieter für UBS-Titel z. B. 252,-
- CS 120 Brief!: Händler sucht Käufer für Credit-Suisse Titel zu 120,-
- Im Geld sein: Gesamthaft bewegt sich der Händler zur Zeit in der Gewinnzone
- Drei-Zehn: Indexänderung oder Kursänderung von 3%; Drei Zehntel
- Applizieren 20: Anschlusskauf, Aufstocken, dazukaufen zu z. B. 130,-
- Wie sind Daimler? ,50 auf ,55! Gut für 500? Ja. Ok 500 mit ,55 von dir ... an dich!
Siehe auch
- Broker
- Trader
- Makler
- Skontroführer, ein spezieller Börsenmakler
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