- Bürgerpflicht
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Bürgerpflicht ist eine Beschreibung für Pflichten, die sich aus der Staatsbürgereigenschaft (Staatsangehörigkeit zu einem bestimmten Staat) ergeben. Geregelt sind bürgerliche Pflichten in zahlreichen Gesetzen. Bekannt ist z. B. die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes (bzw. Zivildienstes), die sich aus Artikel 12 Grundgesetz herleitet. Daneben gibt es auch Dienstpflichten nach Landesrecht, beispielhaft genannt sei hier die Pflicht zur Mitwirkung in einer etwa bestehenden Pflichtfeuerwehr.
Staatsbürgerliche Ehrenämter, die meist nur mit einer in der Regel steuerfreien Aufwandsentschädigung verbunden sind, nicht aber einer Bezahlung für den Zeitaufwand, sind z. B.:
- Teilnahme als Wahlhelfer bei Wahlen zum Bundestag, Europaparlament, Landtag, Gemeindevertretung (geregelt in den Wahlgesetzen und -ordnungen des Bundes und der Länder)
- Mitarbeit als ehrenamtlicher Richter/Schöffe
- Übernahme von Vormundschaften und Betreuungen (§§ 1786, 1898 BGB).
- Einsatz bei Katastrophenfällen.
Staatsbürgerliche Pflichten stellen ein Gegengewicht zu staatsbürgerlichen Rechten (z. B. dem Wahlrecht sowie der Fürsorgepflicht des Staates für seine Bürger auch im Ausland) dar.
Siehe auch unter Ehrenamt.
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