Alpen- und Donau-Reichsgaue

Alpen- und Donau-Reichsgaue
Reichsgaue 1941

Als Alpen- und Donau-Reichsgaue[1] oder auch Donau- und Alpenreichsgaue, bis 1942 Ostmark, wurde das ehemalige Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus (von 1938 bis 1939 noch als „Land Österreich“[2]) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Zur Benennung

Österreich war mit dem „Anschluss“ am 12. März 1938 als Land dem Deutschen Reich (ab 1943 Großdeutsches Reich) eingegliedert worden, wodurch die staatliche Existenz der Ersten Republik im Jahre 1938 effektiv beendet wurde.[3] Adolf Hitler ließ das neu gewonnene Wirtschaftsgebiet per Verordnung über die Errichtung der Reichstreuhänderverwaltung im Lande Österreich vom 14. Oktober 1938 in „Ostmark“ umbenennen.[4] Ostmark ist eine im 19. Jahrhundert aufgekommene Übertragung des mittelalterlichen Namens Marchia Orientalis. Dies sollte das regionale Identitätsbewusstsein schwächen und zugleich die Selbstwahrnehmung als Teil einer einzigen deutschen Nation im politischen Konstrukt des Altreiches stärken. Zusätzlich sollten offene Konnotationen zur mittelalterlichen Einheit des Deutschtums in diese Richtung arbeiten. Ab 1940 wurden die Gebiete Österreichs bzw. der Ostmark als Reichsgaue der Ostmark bezeichnet. Im Januar 1942 wurde dieser Begriff, der zu sehr an die ehemalige Eigenstaatlichkeit des Landes erinnerte, im Sinne der NS-Propaganda durch die Bezeichnung Alpen- und Donau-Reichsgaue des Großdeutschen Reichs ersetzt.

Verwaltungsgliederung

Durch das Ostmarkgesetz vom 14. April 1939 wurde das ehemalige österreichische Staatsgebiet in sieben Reichsgaue aufgeteilt, die nur zum Teil den österreichischen Bundesländern entsprachen. Ihre Gauleiter fungierten gleichzeitig als Reichsstatthalter. Um die Bezeichnung Österreich auch aus den Namen der vormaligen Bundesländer Ober- und Niederösterreich zu tilgen, wurden diese ab 1939 als Oberdonau beziehungsweise als Niederdonau bezeichnet. Weitere Änderungen betrafen Tirol und Vorarlberg, die zu einem Gau Tirol-Vorarlberg vereinigt wurden, Osttirol wurde später an Kärnten angeschlossen. Das Burgenland wurde aufgelöst und zwischen Niederdonau (Niederösterreich) und der Steiermark aufgeteilt. Das Ausseerland wurde Oberdonau zugeschlagen, und Wien wurde durch einige vormals niederösterreichische Gebiete erweitert. Dadurch wurde das neu geschaffene Groß-Wien zur flächenmäßig größten, blieb aber bevölkerungsmäßig hinter Groß-Berlin die zweitgrößte Stadt des Deutschen Reiches.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Mit Schreiben vom 8. April 1942 (Rk. 4490 B.) an die Obersten Reichsbehörden verfügte der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei, Hans Heinrich Lammers, dass „an Stelle der bisherigen Sammelbezeichnung ‚Reichsgaue der Ostmark‘ die Bezeichnung ‚Alpen- und Donau-Reichsgaue‘ zu verwenden“ sei.
  2. Eckart Reidegeld: Staatliche Sozialpolitik in Deutschland: Band II: Sozialpolitik in Demokratie und Diktatur 1919–1945, 1. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14943-1, S. 406, 542.
  3. Andreas Zimmermann: Staatennachfolge in völkerrechtliche Verträge: zugleich ein Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen völkerrechtlicher Kodifikation. Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Springer, Berlin 2000, ISBN 3-540-66140-9, S. 48 f.
  4. Eckart Reidegeld: Staatliche Sozialpolitik in Deutschland: Band II: Sozialpolitik in Demokratie und Diktatur 1919–1945, 1. Aufl., VS Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14943-1, S. 406.

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