- Reichsstatthalter
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In der Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich von 1933 bis 1945 gab es Reichsstatthalter für in etwa den altdeutschen Teilstaaten entsprechende, reichsunmittelbare Verwaltungsbezirke, die Reichsgaue.[1] Die Reichsstatthalter waren Beauftragte der Reichszentrale in der Region, mit Überwachungs-, Eingriffs- und Leitungsfunktionen betraut und auf höchster Führungsebene verantwortlich für die länderseitige Gleichschaltung durch Auflösung der Landtage und Verkündung der Gesetze. Ihre Aufgabe entsprach in etwa der des Landespräsidenten, teilweise übten sie dieses Amt in Personalunion aus.
Inhaltsverzeichnis
Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich vom 7. April 1933
Befugnisse
Die neu eingesetzten Reichsstatthalter hatten die Aufgabe, für die Beobachtung der vom Reichskanzler Adolf Hitler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen. Ihnen standen im Wesentlichen die folgenden Befugnisse zu:
- Ernennung und Entlassung des Vorsitzenden der Landesregierung,
- Auflösung und Anordnung der Neuwahl des Landtags,
- Ausfertigung und Verkündung der Landesgesetze,
- Ernennung und Entlassung der wichtigsten Staatsbeamten und Richter,
- das Begnadigungsrecht.
Land Preußen
In Preußen übte der Reichskanzler Adolf Hitler die Geschäfte eines Reichsstatthalters aus. Damit sollte der Dualismus Reich/Preußen ein Ende finden; der Freistaat sollte endgültig im Reich „aufgehen“. Die Befugnisse des Reichsstatthalters in Preußen waren bereits am 10. April 1933 auf den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring weiter übertragen worden.
Seit dem 27. November 1934 wurden ferner „bis zur Durchführung der Neugliederung des Reiches“ in Preußen die Oberpräsidenten für den Bereich ihrer Provinzen zu ständigen Vertretern der Reichsregierung ernannt. Sie hatten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen.
Außerpreußische Länder (ohne Saarland)
Für jedes größere außerpreußische Land war ein Reichsstatthalter bestimmt. Für Länder unter 2 Millionen Einwohner gab es gemeinsame Bezirke mit anderen Ländern (z. B. Oldenburg und Bremen, Mecklenburg und Lübeck, Lippe und Schaumburg-Lippe).
In fast allen Fällen ernannte Hitler ausgewählte Gauleiter der NSDAP zu Reichsstatthaltern; neben Preußen, wo er selbst bzw. Göring dieses Amt versahen, bildete einzig Bayern mit Franz von Epp eine Ausnahme.
Die landespolitischen Befugnisse dieser Reichsstatthalter/Gauleiter bildeten einen wichtigen Hebel zur nationalsozialistischen Durchdringung des Staatsapparates. Zugleich erfolgte dadurch eine machtpolitische Differenzierung im Kreis der NS-Gauleiter, ja selbst innerhalb der Reichsstatthalter: Einige durften nach 1935 Reichsstatthalter- und Ministerpräsidenten-Ämter kombinieren, andere Reichsstatthalter- und Oberpräsidentenämter.
Reichsstatthaltergesetz vom 30. Januar 1935
Nunmehr wurden alle Reichsstatthalter für ihren Bezirk zu ständigen Vertretern der Reichsregierung und hatten die Aufgabe, „für die Beobachtung der vom Führer und Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen“.
Sie hatten ebenso wie die preußischen Oberpräsidenten die Befugnis, sich von sämtlichen Reichs- und Landesbehörden in ihrem Bereich unterrichten zu lassen und „sie auf die maßgebenden Gesichtspunkte und die danach erforderlichen Maßnahmen aufmerksam zu machen“. Ferner durften sie bei Gefahr im Verzug einstweilige Anordnungen treffen. Darüber hinaus konnte der Reichsstatthalter auch mit der Führung einer Landesregierung beauftragt werden. Für den Zuschnitt der Bezirke der Reichsstatthalter trat keine Änderung ein.
Saarland/„Westmark“
Nach der „Rückgliederung“ des Saargebietes ab 1. März 1935 wurde in Saarbrücken eine neue Verwaltungsbehörde eingerichtet, die unter der Führung von Josef Bürckel stand. Bürckel erhielt den Titel „Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes“ und hatte als ständiger Vertreter der Reichsregierung im Saarland die Aufgabe, für die Beobachtung der von Führer und Reichskanzler Hitler aufgestellten Richtlinien der Politik zu sorgen.
Die Behördenbezeichnung änderte sich im Laufe der nächsten Jahre wie folgt:
- 17. Juni 1936: Reichskommissar für das Saarland,
- 1940: Reichskommissar für die Saarpfalz (gemeinsame Verwaltung – kein formeller Zusammenschluss – des Saarlandes und des bayerischen Regierungsbezirks Pfalz),
- 1941 Reichsstatthalter in der Westmark (gemeinsame Verwaltung – kein formeller Zusammenschluss – des Saarlandes, des bayerischen Regierungsbezirks Pfalz und des CdZ-Gebietes Lothringen).
Reichsstatthalter im Altreich
Statthalterbezirk Sitz Amtsinhaber Baden
(1940–45 Baden-Elsaß)Karlsruhe Robert Wagner Bayern München Franz von Epp Braunschweig/Anhalt Dessau 1933–1935 Wilhelm Loeper
1935–1937 Fritz Sauckel
1937–1945 Rudolf JordanHamburg Hamburg Karl Kaufmann Hessen Darmstadt Jakob Sprenger Lippe/Schaumburg-Lippe Detmold Alfred Meyer[2] Mecklenburg-Schwerin/Lübeck/Mecklenburg-Strelitz
(1934–1937 Mecklenburg/Lübeck)
(1937–1945 Mecklenburg)Schwerin Friedrich Hildebrandt Oldenburg/Bremen Oldenburg (Oldenburg) 1933–1942 Carl Röver
1942–1945 Paul WegenerPreußen Berlin 1933–1935 Adolf Hitler
1935–1945 Hermann Göring (amtierend)Sachsen Dresden Martin Mutschmann Thüringen Weimar Fritz Sauckel Württemberg Stuttgart Wilhelm Murr Reichsstatthalter in den annektierten Gebieten
In den neuen Reichsgauen (Sudetenland, Danzig-Westpreußen, Wartheland und den Alpen- und Donau-Reichsgauen) leitete der Reichsstatthalter die Verwaltung. Er war in Personalunion Gauleiter des gleichnamigen (Partei-)Gaues der NSDAP.
Statthalterbezirk Sitz Amtsinhaber Danzig-Westpreußen Danzig 1939–1945 Albert Forster Kärnten Klagenfurt 1940–1941 Franz Kutschera
1941–1945 Friedrich RainerNiederdonau (Niederösterreich) Wien 1940–1945 Hugo Jury Oberdonau (Oberösterreich) Linz 1940–1945 August Eigruber Salzburg Salzburg 1940–1941 Friedrich Rainer
1941–1945 Gustav Adolf ScheelSteiermark Graz 1940–1945 Sigfried Uiberreither Sudetenland Reichenberg 1939–1945 Konrad Henlein Tirol-Vorarlberg Innsbruck 1940–1945 Franz Hofer Wartheland Posen 1939–1945 Arthur Greiser Westmark (Pfalz, Saarland, Lothringen) Saarbrücken 1941–1944 Josef Bürckel
1944–1945 Willi StöhrGroß-Wien Wien 1940 Josef Bürckel
1940–1945 Baldur von SchirachSiehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Ralf Gebel, „Heim ins Reich!“ Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland (1938–1945), 2. Aufl., Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2000, ISBN 3-486-56468-4, S. 96.
- ↑ Heinz-Jürgen Priamus: Meyer. Zwischen Kaisertreue und NS-Täterschaft. Biographische Konturen eines deutschen Bürgers. Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0592-4.
Weblinks
Kategorien:- Recht (Deutsches Reich 1933–1945)
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