Nürnberger Maßeinheiten

Nürnberger Maßeinheiten

Die Nürnberger Maßeinheiten galten offiziell bis 1811 in Nürnberg und spielten beim Zoll und der Getreideordnung ein wichtige Rolle. Durch die wichtige Stellung der Reichsstadt Nürnberg im Handel war die Nürnberger Maßeinheiten auch außerhalb ihrer Stadtmauern von großer Bedeutung.

Das auf dem Nürnberger Maß aufbauende Eichwesen unterstand ursprünglich einer Deputation des inneren Rats, ab dem 1. November 1800 dem Polizeidepartement.

Einige Nürnberger Maßeinheiten basierten auf sogenannten Muttergefäßen die wahrscheinlich um 1500 erneuert wurden. Für die Umstellung auf die bayerischen Einheiten wurden die Nürnberger Muttergefäße am 28. September 1810 offizielle durch das Polizeidepartement neu vermessen.

Wie zahlreiche Alte Maße und Gewichte nutzen auch zahlreiche Nürnberger Maßeinheiten das Duodezimalsystem und nicht das heute übliche Dezimalsystem.

Inhaltsverzeichnis

Längenmaße

Die allgemein eingesetzten Längenmaße in Nürnberg bauten auf dem Nürnberger Fuß auf, der auch Stadtfuß oder Nürnberger Schuh genannt wurde. Im Bauwesen war jedoch der Nürnberger Werksschuh üblich.

Übersicht Längenmaße
16 Fuß = 1 Nürnberger Rute = 4,86 m
12 Zoll = 1 Nürnberger Fuß = 1 Nürnberger Schuh = 30,397 cm
12 Linien = 1 Nürnberger Zoll = 2,53 cm
1 Nürnberger Linie = 2,11 mm.
2 Fuß 2 Zoll = 1 Nürnberger Elle = 65,65 cm[1]
12 Werkzoll = 1 Nürnberger Werkschuh = 27,85 cm
1 Nürnberger Werkzoll = 2,32 cm
13 Fuß = 1 Nürnberger Pflasterrute = 3,95 m
5 Fuß 7 Zoll 2 Linien = 1 Nürnberger Klafter = 1,70 m

Bemerkung:

Alle in dieser und den folgenden Tabellen angegebenen Umrechnungen in heute übliche metrische Maßgrößen sind keine exakte Werte, da beispielsweise die Abnutzung der Muttergefäße einen Einfluss auf die exakten Referenzwerte hatte.

Flächenmaße

Die Basis für Flächenmaße waren Quadrate des Stadtfußes, der sogenannte Nürnberger Quadratschuh, und die hiervon abgeleiteten Quadratruten.

Übersicht Flächenmaße
200 Quadratruten = 1 Nürnberger Morgen = 1 Tagwerk = 4.725 m²
175 Quadratruten = 1 kleiner Nürnberger Morgen = 4.135 m²
150 Quadratruten = 1 Nürnberger Gartenmorgen = 3.544 m²
256 Quadratschuh = 1 Nürnberger Quadratrute = 23,63 m²
169 Quadratschuh = 1 Quadratpflasterrute = 15,6 m²
30 1/4 Quadratschuh = 1 Nürnberger Quadratklafter = 2,79 m²
144 Quadratzoll = 1 Nürnberger Quadratfuß = 1 Nürnberger Quadratschuh = 923 cm².

Volumenmaße

Abhängig vom Einsatzfall waren in Nürnberg für Volumenmaße verschiedene Maßsysteme im Einsatz. Das Nürnberger Visiermaß bildete die Grundlage für Flüssigkeitsmessungen.

Schwere Getreide- und Salzmaße basisierten auf verschiedenen Nürnberger Metzen. Für leichtere Getreide nahm man Maß mit dem Sümmer.

Daneben existierten noch spezialisierte Maße wie Honigtonne, Nußzuber, Hopfenmaß, Kohlenmaß und Kalkmaß.

Übersicht Volumenmaße
für Flüssigkeiten
12 Eimer = 1 Fuder = 884 Liter
34 Schenkviertel = 32 Viertel = 1 Eimer = 73,7 Liter
2 Visiermaß = 1 Viertel = 2,3 Liter
81 Visiermaß = 1 Biereimer = 93 Liter
2 Seidel = 1 Visiermaß = 1,151 Liter
2 Schoppen = 1 Seidel = 0,5755
2 Schenkseidel = 1 Schenkmaß = 1,084 Liter
16 Seidel = 17 Schenkseidel
für Getreide
16 Metzen = 8 Achtel = 4 Viertel = 1 Korn- Sümmer = 328 Liter (318,137 Liter[2])
8 Diethäuflein = 4 Diethaufen[3] = 1 Korn-Metzen = 20,5 Liter (19,884[2])
26 Korn-Metzen = 1 Hirse-Sümmer = 530 Liter
32 Hafer-Metzen = 1 Hafer-Sümmer = 614 Liter
1 Hafer-Metzen = 19,2Liter
für Salz
1 Salzmetzen = 16,64 Liter

Gewichtsmaße

Die allgemeine Gewichtsbestimmung beruht auf dem Nürnberger Pfund.

Da das Nürnberger Apothekerpfund auch bei Apothekern außerhalb Nürnbergs üblich war, wurde es auch Deutsches Apothekerpfund genannt. Die Maßreform von 1811 überstand das Apothekerpfund in der bayerischen, leicht aufgerundeten Form mit 360 Gramm und war damit an das Gramm abgepasst.

Übersicht Gewichte
100 Pfund = 1 Nürnberger Centner = 50,95 Kilogramm
32 Lot = 1 Nürnberger Pfund = 509,5 Gramm
4 Quentchen = 1 Nürnberger Lot = 15,92 Gramm
4 Pfennige = 1 Quentchen = 3,98 Gramm
1 Pfennig = 0,995 Gramm
12 Unzen = 1 Nürnberger Apothekerpfund = 357,6 Gramm
2 Apotheker-Lot = 1 Nürnberger Apotheker-Unze = 29,8 Gramm.
240 Gran = 2 Nürnberger Apotheker-Lot = 14,9 Gramm.
2 Mark = 1 Nürnberger Edelmetall-Pfund = 477,6 Gramm
16 Edelmetall-Lot = 1 Nürnberger Mark = 238,8 Gramm
ca. 1 Nürnberger Apotheker-Lot = 1 Edelmetall-Lot = 14,92 Gramm.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Elle in Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 718
  2. a b Eduard Döring, Handbuch der Münz-, Wechsel-, Maß- und Gewichtskunde..., Verlag J. Hülscher, Koblenz 1862, S. 468
  3. Jürgen Elert Kruse, Allgemeiner und besonders Hamburgischer Contorist, welcher von den Währungen, Münzen, Gewichten, Maßen, Wechsel-Arten und Gebräuchen der vornehmsten in und außer Europa gelegenen Städte und Länder...., Verlag der Erben des Verfassers, Hamburg 1808, S. 420

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