- Amtssprache (Indien)
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Die Amtssprache ist die Sprache der Ämter, sowohl untereinander als auch mit den Bürgern. In der Amtssprache werden Verwaltungsakte und Normen verfasst, Dokumente archiviert, Auskünfte an Bürger erteilt, Verhandlungen geführt und protokolliert. In ihr müssen auch Schriftsätze vor Gericht und Anträge eingereicht werden.
In Indien existieren zwei überregionale Amtssprachen: Hindi und Englisch. Daneben gibt es zahlreiche regionale Amtssprachen, die jedoch nicht mit den in der indischen Verfassung anerkannten Nationalsprachen gleichzusetzen sind (siehe hierzu auch Sprachen Indiens).
Belege und Anmerkungen
Kategorien:- Sprachvarietät
- Sprachpolitik
- Recht (Indien)
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