- Andreas von Tuhr
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Andreas von Tuhr (* 14. Februar 1864 in Sankt Petersburg; † 16. Dezember 1925 in Zürich) war ein russlanddeutscher Jurist. Er gilt als einer der wichtigsten Juristen seiner Zeit. Tuhrs Bücher wurden in verschiedene Sprachen übersetzt und prägten das Zivilrecht maßgeblich.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Werk
Von Tuhr wurde in Russland geboren. Sein Vater bekleidete das Amt eines kaiserlich russischen Staatsrates und Senators. Seine Eltern siedelten später nach Baden-Baden über. Von Tuhr studierte an den Universitäten von Heidelberg, Leipzig und Straßburg. In dieser Zeit wurde er durch die Vorstellungen von Bernhard Windscheid und Ernst Bekker beeinflusst. In Heidelberg promovierte er 1885 mit summa cum laude. 1888 habilitierte er sich mit dem Thema Notstand im Zivilrecht für Römisches Recht und Zivilrecht. An der Universität Basel übernahm er 1891 ein Ordinat. 1898 folgte er einem Ruf an die Universität Straßburg und wurde dort Rektor. Den Ersten Weltkrieg erlebte von Tuhr als große persönliche Last. Trotz aller Anfeindungen behielt er neben der deutschen auch die russische Staatsbürgerschaft. Durch den Krieg verlor er mehrere Verwandte und seinen Familienbesitz in Russland. Der Verlust Elsass-Lothringens zwang ihn dazu, sein Rektoramt an der Universität aufzugeben. Nach Lehrstühlen an der Universität Halle und seit Januar 1920 als erster Professor für Römisches Recht und Zivilrecht an der neu gegründeten Universität Köln folgte er noch 1920 einem Ruf auf einen Lehrstuhl an die Universität Zürich.[1]
Tuhr gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler seiner Zeit[2][3]. Seine Werke wurde in mehrere Sprachen übersetzt und hatten internationale Bedeutung[4]. Die Universität Kyoto hat ihre Bibliothek für Zivilrecht nach ihm benannt[5].
Veröffentlichungen
- Der Nothstand im Civilrecht (1888)
- Zur Schätzung des Schadens in der Lex Aquilia (1892)
- Actio de in rem verso; zugleich ein Beitrag zur Lehre von der Geschäftsführung (1895)
- Zur Lehre von den abstrakten Schuldverträgen nach dem BGB (1903)
- Zur Lehre von der Anweisung (1906)
- Der allgemeine Teil des deutschen bürgerlichen Rechts (1910 - 1918)
- Allgemeiner Teil des schweizerischen Obligationenrechts (1924 - 1925)
- Jus und Johanna : Liebesbriefe eines Juristen (1938, edited by J.K. von der Mühll-von Tuhr)
Quellen
- Andreas B Schwarz, Andreas von Tuhr (1938, Zürich, Polygraphischer Verlag)
- Andreas von Tuhr auf catalogus-professorum-halensis
Weblinks
- Urs Fasel: Andreas von Tuhr im Historischen Lexikon der Schweiz
Einzelnachweise
- ↑ Römisches Recht in Köln (Zugriff März 2011)
- ↑ Michael Stolleis Juristen : ein biographisches Lexicon von der Antike bis zum 20. Jahrhundert (1995) S. 622.
- ↑ Filippo Ranieri, Europäisches Obligationenrecht S. 679 (google books)
- ↑ George Gretton, “Ownership and its Objects”(2007) 71 Rabels Zeitschrift 802
- ↑ http://tksosa.dijtokyo.org/?page=collection_detail.php&p_id=176
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