Anästhesietechnischer Assistent

Anästhesietechnischer Assistent

Die Berufsgruppe Anästhesietechnische(r) Assistent(in) (ATA) ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf. Diese Ausbildung befähigt Personen zur Vorbereitung einer Narkose, zur Assistenz und Unterstützung des Anästhesisten bei der Narkose und zur Nachbereitung einer Anästhesie einschließlich der Betreuung des Patienten postoperativ im Aufwachraum. Als „nah verwandter“ Beruf kann die/der Operationstechnische(r) Assistent(in) (OTA) betrachtet werden. Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsgangs ATA steht noch aus.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliche Entwicklung der ATA

Die Geschichte der Ausbildung ATA resultiert aus den Ausbildungsplatzkürzungen in der Krankenpflege in den achtziger und neunziger Jahren, geringer werdenden Bewerbungen für eine Krankenpflegeausbildung und der Veränderung während der Krankenpflegeausbildung die Anästhesieabteilung nur sehr selten kennenzulernen.

Aus dem daraus resultierenden Fachkräftemangel wurde, um weiterhin eine qualifizierte Arbeit in der Anästhesie gewährleisten zu können, der Gedanke an eine anästhesiespezifische Ausbildung unabhängig von der Krankenpflegeausbildung geboren. Es entstand zunächst das Pilotprojekt der ATA-Ausbildung nach den Ausbildungsrichtlinien der ATA-Schule am Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Die erste Schule, die diesen Schritt praktisch vollzog, war das Martin-Luther-Universitätsklinikum in Halle Wittenberg. Schon im darauffolgenden Jahr eröffnete das Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main den ersten ATA-Lehrgang. Das Pilotprojekt hat sich bis heute immer weiter etabliert (siehe Kasten mit Schulen).

BAG ATA

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ATA (BAG ATA) wurde am 25. Mai 2005 als Zusammenschluss der (potenziellen) ATA-Schulen in Frankfurt am Main gegründet. Dies geschah in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Die BAG-ATA achtet auf die Einhaltung der normativen Grundlagen der Ausbildung ATA sowie auf die Ausbildungsinhalte. Sie bemüht sich mit der DKG um die staatliche Anerkennung sowie um das Festlegen von Qualitätsnormen und Standards. Die BAG ATA trifft sich zu festgelegten Zeiten.

Beschreibung der Tätigkeiten

Anästhesietechnische Assistenten üben dieselben Tätigkeiten wie Fachpflegepersonen in der Anästhesie aus, wie z. B.:

  • Test der Narkosegeräte, Absaugung, Spritzenpumpen und alle weiteren für eine Narkose benötigten Geräte
  • Vor- und Nachbereitung von Ein- und Ausleitungsraum sowie OP-Saal
  • Betreuung eines Patienten vor, während und nach einer Narkose
  • Abgleichen der Patientendaten
  • Anschließen des Patienten an die Überwachung
  • Legen eines periphervenösen Zugangs, Anhängen einer Infusion
  • Vorbereitung aller benötigten Materialien für eine Narkose
  • Unterstützung des Anästhesisten vor, während und nach der Narkose
  • steriles Anreichen und Assistenz (z. B. bei Anlage eines zentralen Venenkatheters, arterieller Blutdruckmessung)
  • Spritzen von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung
  • Assistenz bei Intubation
  • Assistenz bei rückenmarksnahen Anästhesien (Spinalanästhesie, Periduralanästhesie)
  • Assistenz bei Nevenblockaden
  • (Nach-)Bestellen, Erwärmen und Dokumentation von Blutprodukten
  • Überwachung und Dokumentation der Vitalzeichen und -parameter
  • Legen eines Dauerkatheters
  • Aufbauen von Geräten
  • Abnahme von Blut
  • Wärmeerhalt des Patienten
  • Mithilfe bei der Lagerung
  • Legen einer Temperatur- und/oder Magensonde
  • Bereitstellung und Tests weiterer Geräte
  • Vorbereitung des Transportmonitoring und Beatmungsgerät für postoperative Verlegung auf Intensivstation
  • Assistenz bei der Verlegung in den Aufwachraum
  • Betreuung des Patienten im Aufwachraum
  • Aufbereitung der benötigten Anästhesiematerialien wie Bronchoskop, Laryngoskop, Beatmungsmasken, Schläuche, etc.

Ausbildung zur/zum ATA

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum/zur Anästhesietechnischen Assistenten/in wird der mittlere Bildungsabschluss bzw. der Hauptschulabschluss mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung oder die Hochschulreife vorausgesetzt. Außerdem muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt des jeweiligen Krankenhauses festgestellt werden. Bei Bewerbern unter 18 Jahren muss vor Ausbildungsbeginn eine ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitschutzgesetzes vorliegen.

Ausbildung

Die dreijährige Ausbildung umfasst insgesamt 4.600 Std., die in Vollzeitform zu erbringen sind. Der theoretischen Teil (1.600 Std.) findet in einer Berufsfachschule in Blockunterrichtsform statt. Dabei werden folgende Fächer Anästhesie und Intensivmedizin, Anatomie und Physiologie, Arzneimittellehre, Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde, Physik, Chemie, Mikrobiologie, Krankenhausbetriebslehre, Psychologie/Soziologie/Sozialmedizin, Radiologie und Strahlenschutz, Lehr- und Lernmethodik, Erste Hilfe, Reanimation sowie Hygiene unterrichtet.

Praxiseinsätze während der Ausbildung

Pflichteinsätze in der Anästhesie

Weitere Einsatzgebiete in der Anästhesie

Optionale weitere mögliche fakultative Fachgebiete der Anästhesie, von denen mindestens drei absolviert werden müssen, sind (mindestens 600 Stunden, davon mindestens 200 Stunden je Fachgebiet):

Weitere Pflicht-Einsatzgebiete außerhalb der Anästhesie

  • Chirurgische Pflegestation 100 Stunden
  • Ambulanzen/Notaufnahme 250 Stunden
  • Operationsdienst 75 Stunden
  • Intensivstation 75 Stunden
  • Zentralsterilisation 75 Stunden
  • Schmerzambulanz 75 Stunden
  • Endoskopie 75 Stunden
  • Gesamt: 725 Stunden

Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer

  1. Praktischen Abschlussprüfung (Dauer 4 Stunden)
  2. Schriftlichen Abschlussprüfung (2 Tage) und
  3. Mündlichen Abschlussprüfung (je Prüfling mindestens 30 Minuten)

Einsatzgebiete einer/eines examinierten ATA

  • Anästhesie
  • Aufwachraum
  • Schmerzambulanz
  • Prämedikationsambulanz
  • Endoskopie
  • Notaufnahme
  • Ambulanzen
  • Facharztpraxen
  • Sterilisation

ATA-Schulen deutschlandweit

Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten

Nach bestandener dreijähriger Ausbildung zur/zum ATA hat man die Möglichkeit sich in mehrere Richtung weiterzubilden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gerätebeauftragte(r)
  • Hygienebeauftragte(r)
  • Qualitätsmanagementbeauftragte(r)
  • Leitungspositionen im OP- und Anästhesiebereich, OP-Management
  • Und vieles mehr

Siehe auch

Weblinks


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