- Begräbnisgemeinschaft
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Die Begräbnisgemeinschaft ist eine Grabart, bei der sich mehrere Nutzungsberechtigte das Nutzungsrecht an einer Grabstelle teilen. Eine Begräbnisgemeinschaft ermöglicht es, die Hinterbliebenen mittels eines Treuhandvertrages von der Grabpflege zu entlasten. Diese Treuhandstelle organisiert die würdevolle Grabpflege über die gesamte, gesetzlich vorgeschriebene Ruhedauer. Teilweise sind auch der Grabstein und die Gebühren vom Treuhandvertrag erfasst. Treuhandverträge werden für die langfristige Bindung mit einer Friedhofsgärtner-Genossenschaft oder einer Treuhandstelle abgeschlossen.
Inhaltsverzeichnis
Ausgestaltungen
Im Gegensatz zur anonymen Bestattungen des Toten besteht bei der Begräbnisgemeinschaft ein individueller Grabplatz. Dessen Grabpflege wird von einer Treuhandstelle organisiert, sodass über die gesamte Liegezeit eine pietätvolle Pflege und eine würdevolle Ausgestaltung des Grabplatzes erreicht wird. Die Hinterbliebenen sind so vom eigenen Aufwand befreit, beispielsweise wenn sie ortsfern wohnen. Diese Treuhandstelle schließt mit den Bestattungspflichtigen einen Treuhandvertrag und bindet ihrerseits eine langfristig eine Friedhofsgärtner-Genossenschaft oder eine andere geeigneten Institution für die würdevolle Grabpflege über die gesamte, gesetzlich vorgeschriebene Ruhedauer. Teilweise sind auch der Grabstein und die Friedhofsgebühren vom Treuhandvertrag erfasst. Die Ausgestaltungsform einer Begräbnisgemeinschaft ist meist einer Urnengemeinschaftsanlage, die jedoch eine Kremierung voraussetzt. Die Übertragung der Grabpflege an eine Treuhandstelle verringert das bestehende Risiko bei der Pflegeübertragung an einen einzelnen Gärtnereibetrieb.
Bei der traditionellen Bestattung in Sarg oder Urne wird ein individueller Grabplatz mit Grabmal und Gestaltungsmöglichkeiten von der Friedhofsverwaltung bereitgestellt und die die Angehörigen sind verpflichtet entsprechend der Friedhofssatzung "eine „würdevolle“ Form des Grabes" über mehrere Jahrzehnte aufrechtzuerhalten. Der Trend der Friedhofskultur löst allerdings diese Langzeitbindung langsam, die in Südeuropa noch ungebrochen und in Süddeutschland noch weit verbreitet ist.
Beweggründe
- Mit einer Begräbnisgemeinschaft erhalten die Angehörigen eine herkömmliche Grabstelle zur Trauerbewältigung.
- Auf treuhänderisch verwalteten Grabgemeinschaften darf persönlicher Blumenschmuck niedergelegt werden, was auf Rasengrabstätten wegen der Anonymität und da Blumenschmuck die Pflegearbeiten behindert, nicht gestattet,.
- Hinterbliebene sind durch die Friedhofsordnungen zur Pflege der Grabstätten verpflichtet, die bei dieser Gemeinschaftsform von ortsansässigen Fachbetrieben ausgeführt wird.
- Die Grabgemeinschaft wird planmäßig angelegt, bevor Bestattungen stattfinden. Damit haben die Hinterbliebenen bereits eine vorgefertigte Grabstelle.
- Bestattungen auf Gemeinschaftsflächen sind nicht anonym und unpersönlich, jeder Beigesetzte wird namentlich auf einem Grabmal erwähnt. Die Hinterbliebenen haben einen benannten Platz für Trauerarbeit.
Kosten
Die Kosten einer Begräbnisgemeinschaft sind über den gesamten Nutzungszeitraum festgelegt und der Nutzer ist planungssicher und kann Preise vergleichen. Der Aufwand für Treuhandgemeinschaften sollte einschließlich Pflege und Grabmal geringer als bei einer herkömmlichen Grabstelle sein. Durch die treuhänderische Verwaltung über die gesamte Liegezeit ist eine „würdevolle“ Grabstelle risikoärmerer als bei der Bindung an einen einzelnen Gärtner, der konkurrierenden Wirtschaftseinflüssen unterliegt.
Begräbnisgemeinschaften in Deutschland
Der Begriff „Ruhegemeinschaft“ ist in Deutschland markenrechtlich geschützt.
Niedersachsen
- Achim/Weser als Partnergrab, Erdreihengrab und Urnengemeinschaft.
- Celle als Urnengemeinschaft
- Langenhagen als Kombination aus Urnenplätzen und Erdreihengrabstätten sowie Partnergräbern.
- Stolzenau als Urnenreihengrab mit einer und zwei Grabstellen
- Wennigsen als Urnengemeinschaft
- Nienburg/Weser als Baumesruh als Wahl- und Reihengrab
- Braunschweig als Partnergrab
- Meinerdingen als Urnengemeinschaft
Sachsen-Anhalt
- Magdeburg als Partnergrab und Urnengemeinschaft
Berlin
Auf den hier genannten und anderen Berliner Friedhöfen bestehen gesonderte treuhänderische Flächen. Auf weiteren Friedhöfen bestehen sonstige halbanonyme Grabfelder.
- Friedhof Heerstraße
- II. Städtischer Friedhof Eythstraße
- Parkfriedhof Lichterfelde
- Friedhof Steglitz
- Friedhof Wilmersdorf
- Friedhof Zehlendorf
- Waldfriedhof Zehlendorf
Weblinks
- Stadtmagazin Langenhagen (vom 11. März 2008) (PDF-Datei; 208 kB)
- Berliner Zeitung (vom 8. November 2007)
Kategorie:- Bestattungsart
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