Berliner Bestattungswesen

Berliner Bestattungswesen

Das Berliner Bestattungswesen erstreckt sich auf eine Gesamtanzahl von 221 im gesamten Stadtgebiet verteilten geöffneten und geschlossenen Fried- und Kirchhöfen mit einer Gesamtfläche von etwa 1147 Hektar. 79 Friedhöfe sind in der Denkmalliste Berlins als Gartendenkmale eingetragen.

Erst 1920 verschmolzen die Siedlungskerne Berlins zu Groß-Berlin, so dass heute demgemäß eine Vielzahl lokaler Begräbnisstätten besteht. Der Ansatz für vier Zentralfriedhöfe am Rande der Großstadt vom Anfang des 20. Jahrhundert blieb durch politische Ereignisse, wie Weltkrieg und Inflation, unvollendet.

Anders als in vielen anderen Großstädten der Welt konzentriert sich damit das Berliner Bestattungswesen nicht auf einzelne Großfriedhöfe, wie man sie etwa in Wien, Hamburg, Paris, London oder New York findet.

Inhaltsverzeichnis

Entwicklung der christlichen und städtischen Begräbniskultur in Berlin

Frühe Entwicklung der Kirchhöfe

Parochialkirchhof
Friedhöfe am Halleschen Tor, Erhaltungsmaßnahmen für historische Grabskulpturen
Grabdetail aus dem Erbbegräbnis der Familie Frowe auf dem Friedhof Schöneberg III. Gilt als Hauptwerk des Bildhauers Valentino Casal

Die ältesten Grabanlagen lagen in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Kirchen, für die Bestattung waren die Kirchgemeinden und ihre Mitglieder zuständig. Ein heute noch vorhandenes Beispiel ist der etwa 1705 angelegte Kirchhof an der Parochialkirche in der Klosterstraße. Durch die zunehmende Besiedlung wurden die Kirchhöfe immer enger belegt. Das Allgemeine Preußische Landrecht schrieb in § 184 zudem vor,[1] dass innerhalb der bebauten Flächen keine Leichen mehr bestattet werden dürfen. Diese Vorschrift wurde im Verlaufe des 18. Jahrhunderts zunehmend umgesetzt. Im 18. und 19. Jahrhundert verlagerten die Kirchgemeinden so ihre Kirchhöfe in Gebiete außerhalb der damaligen Stadtmauern, sodass neue Bestattungsflächen entstanden, wo die Kirchhöfe (Friedhöfe der einzelnen Kirchgemeinden) nahe beieinander lagen. Beispiel hierfür sind die Friedhöfe vor dem Halleschen Tor, auf denen seit 1735 bestattet wurde und der Dorotheenstädtische Friedhof im heutigen Bezirk Mitte, der seit 1763 besteht. Es folgten Friedhöfe an der Bergmannstraße sowie die Kirchhöfe an der Hermannstraße im heutigen Neukölln. Bis in das 19. Jahrhundert blieb die Bestattung Aufgabe der Kirchgemeinde. Es gab kein städtisches Bestattungswesen und somit auch keine städtischen Friedhöfe.

Anlage städtischer Friedhöfe ab 1800

Um 1800 wurde in der Friedenstraße im heutigen Friedrichshain der erste städtische Friedhof angelegt. Dieser Friedhof war zunächst ausschließlich für die Aufnahme der Verstorbenen aus den nahe gelegenen Armenhäusern vorgesehen, die vornehmlich an ansteckenden Krankheiten wie Tuberkulose oder Cholera starben. 1828 folgte mit dem Wedding-Acker im heutigen Wedding der zweite kommunale Begräbnisplatz. Auf diesem 1878 geschlossenen Friedhof befindet sich heute der älteste Urnenhain Berlins. Dieser wurde 1910 eröffnet und erhielt 1912 ein eigenes Krematorium.

1881 erfolgte die Einrichtung des Friedhofs Friedrichsfelde, der zunächst vor allem als Armenfriedhof diente, um die konfessionellen Friedhöfe zu entlasten und zugleich Geld zu sparen. Bereits elf Jahre nach der Eröffnung dieses Friedhofs war er zu drei Vierteln belegt. Vor allem für diesen Friedhof in Friedrichsfelde wurden Leichensammelstellen in der Stadt eingerichtet, von denen die Toten üblicherweise nachts mit der Bahn transportiert wurden. Solche Sammelstellen befanden sich an der Friedensstraße und später auch am Ostbahnhof.

Um 1894 gab es auf dem Gebiet des späteren Groß-Berlin bereits 79 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von fast 400 Hektar. Darunter befanden sich auch Friedhöfe in den Vorortgemeinden, die von der preußischen Hauptstadt aus initiiert wurden, wie der Gemeindefriedhof Neu-Weißensee, knapp fünf Kilometer vom Stadtkern entfernt. Gegenüberliegend auf der anderen Seite der Roelckestraße wurden hier Flächen für evangelische Kirchgemeinden reserviert, die letztlich nur zur Hälfte genutzt wurden.

Durch das rapide Bevölkerungswachstum und die schnelle Zunahme der bebauten Fläche Berlins in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gerieten die vormals außerhalb der Stadt liegenden Friedhöfe in bebaute Kieze. Für die Unterbringung der Toten wurden Großfriedhöfe außerhalb Berlins angelegt. 1908 und 1909 legte der Berliner Stadtsynodalverband den Ostkirchhof in Ahrensfelde und den Südwestkirchhof in Stahnsdorf an. Repräsentative und großzügige Anlagen entstanden in den wohlhabenden Villenvororten wie der Parkfriedhof Lichterfelde in der Villenkolonie Lichterfelde-West, der sich rasch zum Prominentenfriedhof entwickelte.

Um 1913 war auch ein städtischer Zentralfriedhof im Norden Berlins vorgesehen. Diese Pläne für den Raum Buch oder Karow kamen durch den Ersten Weltkrieg (1914-1918) zum Erliegen, die nachfolgende Inflation bis 1923 und wohl vorwiegend durch die Eingliederung von Pankow (XIX. Bezirk) in Groß-Berlin im Jahre 1920 wurde die Ausführung aufgegeben. Im Westen von Berlin war zu gleicher Zeit ein Zentralfriedhof in Spandau vorgesehen. Dafür war der Friedhof In den Kisseln vorgesehen, aber wie in Pankow kam es nicht zur Vollendung dieser Planung.

Heute werden 85 Friedhöfe mit 54 % der Flächen vom Land, 118 mit 37 % der Flächen von evangelischen Gemeinden, neun Friedhöfe mit vier Prozent von katholischen Gemeinden verwaltet. Hinzu kommen jüdische, muslimische, russisch-orthodoxe Friedhofsverwaltungen und der britische Soldatenfriedhof.[2] Von diesen 221 Bestattungsorten sind 23 landeseigene mit 77 Hektar und 14 evangelische mit 15 Hektar für weitere Bestattungen geschlossen. Geschlossen sind auch der britische Soldatenfriedhof, die sowjetischen Ehrenhaine, dazu der alte muslimische Friedhof und bis auf den Weißenseer, die jüdischen Begräbnisstätten.[3] Hinzu kommen vier Friedhöfe im BerlinerUmland, zwei mit 37,9 Hektar in Verwaltung durch Berlin und zwei mit einer Gesamtfläche von 480 Hektar in Verwaltung der Berliner Stadtsynode.

Feuerbestattung

Im Jahr 1911 wurde in Preußen die Feuerbestattung erlaubt. Bereits im 19. Jahrhundert hatten sich mehrere hochrangige Mediziner für eine Feuerbestattung ausgesprochen, darunter der Oberstabsarzt Johann Peter Trusen 1855 mit seinem Buch Die Leichenverbrennung, die geeignetste Art der Totenbestattung und Rudolf Virchow um 1875, der in mehreren Reden und Ansprachen vor dem Abgeordnetenhaus in Berlin den Hygieneaspekt der Feuerbestattung herausstellte:

„Vom Standpunkt der öffentlichen Gesundheitspflege wäre doch nichts erwünschter, als wenn unsere Sitte im ganzen sich dahin richten wollte, daß die Verbrennung Regel würde, denn daß die zunehmende Anhäufung von Verwesungsstätten, welche die großen Städte wie einen Kranz umgeben, welche das Erdreich mit unreinen Stoffen erfüllen, welche das Erdreich weit und breit und die Unwässer verunreinigen, daß das kein Zustand ist, der sich mit der öffentlichen Gesundheit verträgt, liegt auf der Hand.“

nach Bernd Siegmund[4]

Vor allem in Italien wurden die technischen Möglichkeiten geschaffen, die am 22. Januar 1876 zum Bau des weltweit ältesten Krematoriums führten. Dies basierte auf der Regenerativ-Gasverbrennung von Friedrich Siemens, mit der er 1874 in Dresden-Tolkewitz seine ersten erfolgreichen Versuche durchführte. Weitere Arbeiten in Preußen wurden verboten, da durch Gesetz nur Erdbestattung zugelassen war. Im Februar 1876 fand die erste Leicheneinäscherung im modernen Sinn in Mailand statt. Die Idee und die Ergebnisse der ersten Leichenverbrennungen verbreiteten sich vor allem durch internationale Kongresse in Florenz (1869), Rom (1871), Dresden (1876), Berlin (1890), Budapest (1894) und schließlich in Brüssel zur Weltausstellung 1910 und nochmals in Dresden zur Weltausstellung für Gesundheitspflege (1911). Gegner der Idee nutzten vor allem religiöse Vorbehalte und verwiesen auf die gesellschaftliche Tradition, aber auch wirtschaftliche Interessen wurden ins Feld geführt.

In Deutschland wurde das erste Krematorium in Gotha erbaut und die erste Verbrennung erfolgte 1878, bis 1907 wurden dreizehn weitere auf deutschem Boden gebaut und in diesem Jahr erfolgte der Bau des ersten preußischen Krematoriums in Hagen, das aber erst 1912 erstmals benutzt werden durfte. Seit 1891 war es in Preußen erlaubt, die Urnen mit der Asche von Toten zu bestatten, die außerhalb der Grenzen verbrannt wurden. Auf preußischem Gebiet war die Kremierung dagegen weiterhin verboten. Erst am 20. Mai 1911 wurde der „Gesetzentwurf betreffend Feuerbestattung“ mit der knappen Mehrheit von zwei Stimmen im Abgeordnetenhaus und nur einer Stimme im Herrenhaus verabschiedet und zum 14. September 1911 veröffentlicht. Damit war Preußen der letzte deutsche Staat, der die Feuerbestattung einführte und am 16. September 1912 erfolgte die erste Verbrennung in Hagen.

In Berlin wurde am 24. November 1912 nach Entwürfen von William Müller das erste Krematorium auf dem Urnenfriedhof im Wedding eröffnet, das bereits beim Bau der Urnenhalle 1910 geplant war. Dieses dritte preußische Krematorium galt als größte Verbrennungsanlage Europas. Am 20. Juni 1913 wurde in Baumschulenweg an der Kiefholzstraße das Krematorium Berlin-Baumschulenweg als zweites Berliner Krematorium eröffnet und nach siebenjähriger Bauzeit, verzögert durch den Ersten Weltkrieg und die darauf folgende Inflation, öffnete als drittes das Krematorium Wilmersdorf am 11. Mai 1922. Mit der Fertigstellung dieses Krematoriums wurden die Arbeiten an einem vierten geplanten in der Distelmeyerstraße eingestellt. 1975 wurde das Krematorium Ruhleben in Betrieb genommen.

2008 liegt der Anteil an Feuerbestattungen in Berlin bei 78 %, 39 % der Urnen werden auf den anonymen Urnengemeinschaftsanlagen beigesetzt. Dabei nimmt allerdings der Wunsch nach halbanonymen Bestattungen zu. Bei halbanonymen Bestattungen erfolgt die Beisetzung in Gemeinschaftsgräbern begrenzter Anzahl, aber die Grabstelle ist durch individuelle Platten oder Gemeinschaftssteine gekennzeichnet.[2]

Entwicklungen im 20./21. Jahrhundert

Die Akzeptanz der Feuerbestattung festigte sich im 20. Jahrhundert. Die Bestattungsgewohnheiten haben sich durch Entwicklung in der Gesellschaft und im Zusammenleben geändert. Wegen der wachsenden Neigung zum Wohnortwechsel und anderen Ortsveränderungen der Hinterbliebenen aus unterschiedlichen Gründen hat sich die Trauerbewältigung vom Begräbnisort in andere Bereiche des persönlichen Lebens verlagert. Familientraditionen werden teilweise durch Freundeskreise ersetzt. Vor allem mit zunehmendem Alter wird die Grabpflege weniger intensiv betrieben. Wiederum bringt die Ortsveränderung den Wunsch nach Umbettungen, also das „Mitnehmen“ der Grabstelle. Eine sinkende Religiosität führt dazu, dass die christlich definierte Tradition der Totenruhe weniger streng eingehalten wird. Die zunehmende Kremierung und Urnenbestattung bei sinkender Sargbestattung sowie eine höhere Lebensdauer in Berlin senkt den Flächenbedarf der Berliner Friedhöfe. Der Senat beschloss einen Friedhofsentwicklungsplan, nach dem Flächen von landeseigenen Friedhöfen geschlossen werden und die Flächenstilllegung kirchlicher Friedhöfe empfohlen wird, kirchliche Friedhofsträger denken über Möglichkeiten der Umnutzung traditioneller Flächen nach.

Geänderte Bestattungsgewohnheiten und freiwerdende Friedhofsflächen bringen für das Land Berlin neue Formen der Bestattung. Der Trend zu Naturbestattungen fasst in den städtischen und kirchlichen Friedhöfen Fuß. Teilweise wird diese neue Form vom Bestattungsgewerbe vorangetrieben. Die Berliner Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe bietet die Möglichkeit Naturbestattungen in geeigneten Friedhöfen durchzuführen. In Berliner Friedhöfen mit Waldcharakter und geeignetem Baumbestand werden dafür Wald- und beispielsweise im Friedhof Pankow XII Baumfelder aufgebaut. Dem Trend zur selteneren Pflegeabsicht der Nachkommen an den Grabstätten kommen Friedhöfe mit „halbanonymen“ Grabfeldern nach. Die Beisetzung der Urne geschieht wie in der Gemeinschaftsanlage zu vielen gemeinsam in kleinen Feldern. Die Pflege und Ausstattung der Grabanlage wird zentral von beauftragten Gärtnereien oder dem Friedhofspersonal durchgeführt. Im Gegensatz zur anonymen Beisetzung existieren Stelen oder andere Denkzeichen, mit denen die Anonymität der Grabstelle des Verstorbenen in der UGA aufgehoben wird.

Auch in der Grabmalkultur ergeben sich Änderungen in den Wünschen der Hinterbliebenen. Attraktive Familiengräber mit Gitterstellen, in denen über Generationen bestattet wurde und die der Repräsentation dienten, werden durch einfachere Grabsteine und einfachere Gestaltung ersetzt. Damit werden wiederum die alten kulturhistorischen Grabfelder zu erhaltenswerten Kulturstätten, Friedhofparks zu Nachfolgern der aktiven Bestattungsflächen. Andererseits erfolgt aber auch die Hinwendung zu aufwendigen stilisierten Grabmalen in moderner Gestaltung mit wechselndem und kombiniertem Materialeinsatz. Die alten Grabmale werden allerdings nicht mehr genutzt und es entstehen der Friedhofsverwaltung Kosten für die Unterhaltung der zum Teil denkmalsgeschützten Einrichtungen. An geeigneten Bauwerken kommt es zu einer Umwidmung der Nutzung.

In Berlin ist die Sterberate zwischen 1990 und 2007 von 1,28 % auf 0,91 %gesunken. Feuerbestattungen benötigen pro Bestattung nur 3 % der Fläche einer Erdbestattung. Der Flächenbedarf der Begräbnisflächen hat sich seit 1980 halbiert. So entstehen leere Flächen, die zwischen den Grabfeldern brachliegen. Den steigenden Kosten der kirchlichen und bezirklichen Friedhofsverwaltungen stehen sinkende Einnahmen gegenüber. Seit 2004 wurden elf Friedhöfe mit einer Größe von 33 ha geschlossen, auf 75 Friedhöfen wurden 257 ha teilweise geschlossen. Noch nie pietätsbefangene Areale werden umgenutzt, andere Flächen können frühestens 30 Jahre nach der letzten Bestattung umgewidmet werden. Gesetzlich ist in Berlin eine Liegedauer von 20 Jahren vorgeschrieben, der dann noch 10 Jahre Friedhofsruhe folgen müssen.[2]

Der Anteil der anonymen Begräbnisse an allen Beerdigungen belief sich 2004 auf fast 41 Prozent und erreichte damit einen Höchststand. Es handelt sich um 13 434 Beisetzungen in Grabstätten ohne individuelles Grabmal (anonyme Bestattung). Es hinaus wurden 216 Seebestattungen gemeldet, 159 für die Ostsee, 56 für die Nordsee und eine Urne wurde in einem anderen Meer versenkt. Die heutige Seebestattung ist eine Form der Feuerbestattung und setzt in Berlin noch die Genehmigung einer Ausnahme vom geltenden Friedhofszwang voraus.[5]

Friedhofsordnung für die landeseigenen Friedhöfe

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe und der Betrieb des Bestattungswesens ist heute in der Friedhofsordnung 1997[6] geregelt.

Im besonderen obliegen die Kompetenzen des städtischen Friedhofswesen den Bezirken (§1 Abs. 2), die der Bestattungen, als hoheitliche Aufgabe, den jeweiligen Friedhofsverwaltungen. (§ 9 Abs. 1).[7]

Jüdische Begräbniskultur in Berlin

Auch die Friedhöfe der Jüdischen Gemeinde zu Berlin entwickelten sich mit dem Wachstum der Stadt. Anders als die christlichen Begräbnisstätten waren sie jedoch bereits im Mittelalter außerhalb der Stadt zu finden, da sie innerhalb des Stadtgebietes nicht geduldet wurden.

Frühe Begräbnisstätten

Die älteste Begräbnisstätte, auf der auch Berliner Juden bestattet wurden, entstand mit dem Juden-Kiewer Spandau, der nach einem aufgefundenen Grabstein bereits 1244 genutzt wurde. Der Kiewer gehörte nicht den ansässigen Juden, sondern der Stadt Spandau, die für die Nutzung und die Beerdigungen Geld nahm. 1510 wurden die Juden aus der Mark Brandenburg und somit aus Berlin und Spandau vertrieben und der Kiewer abgeräumt. Die Grabsteine fanden später Verwendung beim Bau der Spandauer Zitadelle (1520–1533), wo heute noch, wie auch auf dem Jüdischen Friedhof Heerstraße, einige Exemplare zu besichtigen sind.

Ob sich bereits im 15. oder 16. Jahrhundert an der früheren Judengasse vor dem Georgentor, nordöstlich des heutigen Alexanderplatzes, eine jüdische Begräbnisstätte befand, ist wegen fehlender Quellen[8] sehr umstritten. Ein Gedenkstein für die Opfer der Berliner Judenverbrennung von 1510 erinnert zwar:

„Hier ruhen die heiligen Gebeine der Mitglieder unserer ersten Gemeinde in Berlin...“

Die Schrifttafel war ursprünglich 1935 vom Rabbiner Martin Salomonski für eine Synagoge an der 1972 aufgehobenen Landwehrstraße, der früheren Judengasse, gestiftet worden. Dort in der Nähe befand sich im Mittelalter auch der Berliner Rabenstein mit dem Schindanger, auf dem Hingerichtete und andere, die eines "christlichen Begräbnisses nicht würdig" waren, verscharrt wurden. So kann die Tafel auch ein Hinweis darauf und nicht ein Beleg für einen frühen jüdischen Begräbnisplatz sein.

Jüdische Friedhöfe in Berlin

Nach der Ansiedlung aus Wien vertriebener jüdischer Familien wurde 1672 der jüdische Friedhof vor dem Spandauer Tor eingerichtet. Nachdem Bestattungen in dem zwischenzeitlich bewohnten Gebiet nicht mehr erlaubt waren, wurde der Friedhof 1827 geschlossen. Er wurde in der NS-Zeit geschändet, 2008 jedoch als Gedenkort wiederhergestellt.

Ab 1827 fanden die Bestattungen auf dem Jüdischen Friedhof Schönhauser Allee statt. Eine der letzten Beisetzungen dort war die von Max Liebermann 1935. Weil der Friedhof an der Schönhauser Allee schon bald seine Kapazitätsgrenzen erreichte, errichtete die Jüdische Gemeinde schon 1880 einen neuen Friedhof auf dem Gelände der Gemeinde Weißensee, der noch heute der größte Europas ist. Da sich Weißensee im Ostteil der Stadt befand, wurde für die Jüdische Gemeinde West-Berlins 1955 der Friedhof Heerstraße eingeweiht. Im Ortsteil Weißensee befindet sich ebenso der Adass-Jisroel-Friedhof.

Jüdische Friedhofe befanden sich bis ins 20. Jh. auch in Spandau und in der Köpenicker Dammvorstadt.

Siehe auch

  • Liste jüdischer Friedhöfe in Berlin

Literatur

  • Alfred Etzold u. a.: Die jüdischen Friedhöfe in Berlin. 4. verbesserte und erweiterte Auflage. Henschel Verlag, Berlin 1991, ISBN 3-362-00557-8.
  • Klaus Hammer: Friedhofsführer Berlin. Historische Friedhöfe und Grabmale in Kirchenräumen. Jaron Verlag GmbH, Berlin 2001, ISBN 3-89773-081-2 (Berlin plus).
  • Hans-Jürgen Mende: Lexikon Berliner Grabstätten. Haude & Spenersche Verlagsbuchhandlung, Berlin 2006, ISBN 3-7759-0476-X.
  • Clemens-G. Szamatolski, Wolfgang Gottschalk, Gretel Daub-Hofmann: Friedhöfe in Berlin unter Berücksichtigung der Gartendenkmalpflege. Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Kulturbuch-Verlag, Berlin 1992 (Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Gartendenkmalpflege 7, ZDB-ID 848810-1).
  • Cornelius Steckner: Museum Friedhof. Bedeutende Grabmäler in Berlin. Stapp Verlag, Berlin 1984, ISBN 3-87776-420-7.
  • Klaus Konrad Weber, Peter Güttler, Ditta Ahmadi (Hrsg.): Berlin und seine Bauten. Teil 10, A: Anlagen und Bauten für Versorgung. Band 3: Bestattungswesen. Verlag von Wilhelm Ernst & Sohn, Berlin u. a. 1981, ISBN 3-433-00890-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. mdl. Mitteilung Herr Vigass
  2. a b c Veröffentlichung der Bestatter-Innung, Berliner Zeitung 14. November 2008
  3. o.A.: Informationen zur Friedhofsentwicklungsplanung in Berlin. Senatsverwaltung Stadtentwicklung, Berlin 2008
  4. Das erste Krematorium in Berlin in Berlinische Monatsschrift 11/97
  5. Pressemitteilung 243/04 vom 11. November 2004
  6. stadtgruen/gesetze/download/friedhofsordnung.pdf Verordnung über die Verwaltung und Benutzung der landeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsordnung). Vom 19. November 1997.Vorlage:§§/Wartung/alt-URL GVBl. S. 614 (idF. 11. Januar 2011, GVBl. S. 10)
  7. „Bestattungen sind eine hoheitliche Aufgabe und obliegen der Friedhofsverwaltung. (1) Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören sämtliche Tätigkeiten auf dem Friedhof, die für einen würdigen Umgang mit Verstorbenen erforderlich sind und die die Einhaltung der hygienischen Anforderungen gewährleisten. Dazu gehören sämtliche Tätigkeiten von der Annahme des Verstorbenen auf dem Friedhof bis zum Schließen der Gruft.“ Dritter Teil Bestattungen § 9 Allgemeines Friedhofsordnung
  8. Siegfried Moses: Zur Geschichte des jüdischen Friedhofs- und Beerdigungwesens in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin; Gemeindeblatt der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, 11/1913

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