- Bewertungswahlrecht
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Bewertungswahlrecht ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen. Er beschreibt die Möglichkeit, bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern zwischen zwei oder mehreren verschiedenen Wertansätzen zu wählen. Die möglichen Wertansätze werden durch Rechnungslegungsstandards oder per Gesetz definiert.
Auswirkungen
Bewertungswahlrechte sind ein bilanzpolitisches Instrument. Je nach Wertansatz ändern sich verschiedene Bilanzkennzahlen wie Eigenkapitalquote oder Anlagenintensität. Sie haben zudem Auswirkungen auf den Jahresüberschuss und beeinflussen so den Cash-Flow und die Rentabilität. Das Ausüben von Bewertungswahlrechten kann für Zwecke der Substanzerhaltung und Finanzierung genutzt werden. Man unterscheidet zwischen Bewertungswahlrechten nach steuerlichen und nach Bilanzierungsvorschriften.
Anwendungsgebiete
Bewertungswahlrechte kommen insbesondere in folgenden Bereichen zur Anwendung:
- Im deutschen Umwandlungssteuerrecht zur Vermeidung der Besteuerung von stillen Reserven bei Wechsel der Rechtsform,
- bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern in der Handelsbilanz und
- bei der Bewertung von Wirtschaftsgütern im Jahresabschluss nach IFRS.
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