Bundesautobahn 94

Bundesautobahn 94

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Bundesautobahn 94 in Deutschland
Bundesautobahn 94
Bundesautobahn 94
Karte
Verlauf der A 94
Basisdaten
Betreiber: Bundesrepublik Deutschland
Gesamtlänge: 60,8 km

Bundesland:

Die Bundesautobahn 94 (Abkürzung: BAB 94) – Kurzform: Autobahn 94 (Abkürzung: A 94) – soll München mit Passau verbinden. Bisher sind allerdings nur die Teilstücke München–Pastetten und AmpfingMarktl/Burghausen realisiert. Zwischen Marktl und Simbach am Inn (20 Kilometer) sowie in Form der Ortsumgehung Malching (sechs Kilometer) sind auf der Autobahntrasse zwei Teilstücke mit jeweils nur einer Fahrbahn als Bundesstraße 12 in Betrieb. Vorleistungen für den weiteren Ausbau zur A 94 sind hier aber schon erbracht.

Die Trassenführung zwischen Forstinning und Heldenstein ist Gegenstand einer seit über 30 Jahren währenden Debatte.

Inhaltsverzeichnis

Ursprüngliche Planung

In der ursprünglichen Planung war der Abschnitt zwischen Simbach und Passau nicht vorgesehen. Die A 94 sollte stattdessen den Inn überqueren und in Österreich durch das Innviertel nach Ried im Innkreis weitergeführt und dort an die österreichische A 8 in Richtung Wien angeschlossen werden. Diese Strecke hätte die Fahrzeit von München nach Wien im Gegensatz zu der Strecke über Salzburg deutlich verkürzt. Sowohl in Simbach als auch in Ried wurden die jeweiligen Anschlussstellen für diese Planung sogar bereits errichtet. Da Österreich das Innviertel aber nicht mit Transitverkehr belasten wollte, wurde die Planung von österreichischer Seite aufgegeben. Die deutsche Seite beschloss daraufhin, die A 94 mit der A 3 bei Pocking/Neuhaus am Inn zu verbinden. Damit sollte die Möglichkeit einer nördlichen Weiterführung in Richtung Tschechien ermöglicht werden.

Zeitweilig war ein Trassenverlauf von Mühldorf über Pfarrkirchen nach Pocking geplant. Der heutige A 94-Abschnitt von Mühldorf nach Simbach hätte dann die Bezeichnung A 942 erhalten.

Die Münchener Stadteinfahrt der A 94 war in früheren Jahren ab dem Kreuz München-Ost als A 992 geplant.

Ausbau im Raum München

Anbindung Messegelände

Mit der Verlagerung der Neuen Messe München nach Riem im Jahr 1998 wurde die A 94 zur wichtigsten Erschließungsstraße des Messegeländes, entsprechende Ausbauten wurden vorgenommen: Eine Ausfahrt (München-Moosfeld) wurde neu errichtet und zwei weitere (Riem und Feldkirchen-West) ausgebaut. Zwischen Feldkirchen-West und dem Autobahnkreuz München-Ost wurde die A 94 auf drei Fahrspuren erweitert. Zur Steuerung des Verkehrsflusses wurden Schilderbrücken mit Wechselverkehrszeichen aufgestellt. Der Gleisanschluss des Messegeländes überquert die Autobahn mit einer neu errichteten Brücke, er wurde zur BAUMA 2001 in Betrieb genommen.

Im Herbst 2009 wurde das Autobahnkreuz München-Ost erweitert. Eine Verbreiterung und Verlängerung der Rampe von der A 94, Richtungsfahrbahn Passau–München, auf die A 99 Richtung Norden soll helfen, künftig Rückstauungen in diesem Bereich zu vermeiden.[1]

Weitere Ausbaumaßnahmen

Die Anbindung der A 94 an den Mittleren Ring in München wurde durch den im Sommer 2009 eröffneten Richard-Strauss-Tunnel verbessert; ein Seitentunnel führt direkt zum Autobahnanfang der A 94.[2]

Im September 2009 wurde die Ausfahrt Markt Schwaben eröffnet und im Dezember 2010 über die Flughafentangente Ost eine Verbindung zum Flughafen München gebaut. Im Bundesverkehrswegeplan ist im weiteren Bedarf der dreistreifige Ausbau (je Richtungsfahrbahn) des Abschnitts zwischen Markt Schwaben und München Steinhausen vorgesehen.

Die Planungen für eine Verlegung der Ausfahrt Zamdorf an die Hultschiner Straße, wo die neue Hauptverwaltung des Süddeutschen Verlages steht, werden von der Stadt München nicht mehr weiterverfolgt.[3]

Baufortschritt im weiteren Verlauf

Die Autobahn endet aus Richtung München momentan in Pastetten. Die Strecke zwischen Pastetten und Heldenstein ist der Gegenstand eines langwierigen Trassenstreits (siehe unten). Zur Debatte standen die Trasse Dorfen, auch „Isentaltrasse“ genannt, oder die Trasse Haag, die im Wesentlichen dem vorhandenen Verlauf der Bundesstraße 12 folgen würde.

Für die Trasse Haag liegt bereits seit dem Jahr 1991 ein positives Raumordnungsverfahren vor, außerdem ist sie nach wie vor Teil des Bundesverkehrswegeplans. Ein Planfeststellungsverfahren ist trotzdem bisher nie eingeleitet worden. Es wird nur auf der Trasse Dorfen geplant.

Im März 2008 wurde nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Bau des 6,2 Kilometer langen Teilstücks zwischen Forstinning und Pastetten begonnen, das die Trasse Dorfen festlegen soll. Die Baumaßnahme stand zunächst noch unter dem Vorbehalt einer ausstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die Rechtmäßigkeit im Dezember 2008 aber bestätigte.[4] Die Kosten für den Abschnitt beliefen sich letztendlich auf etwa 50 Mio. Euro, nachdem im Bundesverkehrswegeplan von 2003 noch 26,9 Mio. Euro veranschlagt gewesen waren.[5] [6] Die Eröffnung des Abschnittes fand am 31. August 2011 statt. Eine Nutzung des Abschnitts für den Fernverkehr kommt aber erst nach Fertigstellung der kompletten Trasse Dorfen in Betracht, da die Autobahn in Pastetten vorerst an einer Staatsstraße endet.

Für den östlich an Pastetten anschließenden, etwa 17 Kilometer langen Streckenabschnitt nach Dorfen erfolgte am 28. Dezember 2009 der Planfeststellungsbeschluss.[7] Am 24. November 2010 wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klagen gegen diesen Abschnitt als unbegründet ab, was von den Klägern auch so erwartet worden war.[8] Für den Streckenabschnitt von Dorfen nach Heldenstein ist ein Planfeststellungsbeschluss bisher nicht erfolgt. Momentan ist die Finanzierung für den Bau von Pastetten nach Heldenstein ungeklärt, zumal mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden muss.[9] [10]

Im weiteren Verlauf nach Osten befindet sich der Abschnitt von Heldenstein nach Ampfing in Bau. Dieser Abschnitt ist vom Trassenstreit unberührt, da beide Trassenvarianten bei Heldenstein wieder zusammengeführt werden. Die Gesamtkosten für diesen 4,3 Kilometer langen Bauabschnitt sollen sich auf etwa 70 Mio. Euro belaufen. Offizieller Baubeginn war der 7. August 2009.[11] Das Teilstück soll 2012 dem Verkehr übergeben werden, die offizielle Eröffnung ist für den 5. November 2012 geplant.

Ab Ampfing weiter in Richtung Osten ist die Autobahn bis zur Anschlussstelle Burghausen/Marktl auf über 30 Kilometer fertiggestellt. Von Marktl weiter nach Simbach wurde die Strecke vorerst nur zweistreifig errichtet, aber schon für einen vierstreifigen Ausbau vorbereitet. Die Verbindung ist derzeit als Bundesstraße 12 in Betrieb. Für den folgenden, etwa 39 Kilometer langen Streckenabschnitt von Simbach zur A 3 ist lediglich der 23 Kilometer lange Abschnitt zwischen Malching und der Autobahn im Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft. Hier wurde ein sechs Kilometer langer Abschnitt als Ortsumgehung Malching bereits verwirklicht, ist aber wie der Abschnitt von Marktl nach Simbach vorerst nur zweistreifig ausgebaut und seit Oktober 2009 als Teil der Bundesstraße 12 in Betrieb.

Die nächsten fünf Kilometer von Malching nach Kirchham (Anschlussstelle Tutting) sollen ab 2011 gebaut werden. Entgegen ursprünglicher Planungen sollen sofort vier Fahrstreifen gebaut werden, da die Mehrkosten gegenüber eines zunächst zweistreifigen Ausbaus (mit Vorleistungen für den weiteren Ausbau) deutlich geringer zu sein scheinen als angenommen. Der erste Abschnitt (Ortsumgehung Malching) soll im Zuge der Bauarbeiten ebenfalls auf vier Fahrstreifen ausgebaut werden. Die Gesamtkosten beider Abschnitte sollen mit aktuell geplanten 83,7 Mio. Euro trotz vierstreifigen Ausbaus unter dem Bedarfsplankosten von 93,9 Mio. Euro bleiben. Der Baubeginn für den 12,8 Kilometer langen Abschnitt von Kirchham bis zur Anschlussstelle Pocking, die dann zum Autobahnkreuz Pocking ausgebaut wird, soll im Jahr 2012 erfolgen.[12][13] Allerdings sind diese Zeitpläne durch die angespannte Haushaltslage des Bundes mehr als fraglich.

Ausblick

Eine Fortführung der A 94 nördlich von Passau in Richtung tschechischer Grenze ist angedacht. Die A 94 soll an die Schnellstraße R 4 in Richtung Prag angebunden werden. Allerdings liegen hierfür weder auf deutscher, noch auf tschechischer Seite konkrete Pläne für eine Weiterführung der beiden Straßen durch den Bayerischen und den Böhmischen Wald vor. Aktuell überqueren im Schnitt lediglich 4600 Fahrzeuge (darunter 520 Fahrzeuge des Schwerverkehrs) pro Tag den Grenzübergang Philippsreut.[14] Hinzu kommen erhebliche naturschutzrechtliche Probleme: sowohl auf deutscher als auch auf tschechischer Seite würden Landschafts- und Naturschutzgebiete durchfahren, teilweise sogar Nationalparks tangiert.

Trassenstreitigkeiten zwischen Forstinning und Heldenstein

Sachlage

Seit den 1970er-Jahren herrscht Uneinigkeit über die Trassenführung auf dem Abschnitt zwischen Forstinning und Heldenstein. Zur Debatte stehen die „Trasse Haag“ und die „Trasse Dorfen“, auch „Isentaltrasse“ genannt. Während die von München bis Altötting grundsätzlich parallel zur Autobahn verlaufende Bundesstraße 12 hier etwas weiter südlich über Haag führt, favorisiert die bayerische Staatsregierung eine 2,5 Kilometer kürzere, weiter nördlich gelegene Trassenführung über Dorfen und durch das Isental. Die Ankündigung, die Autobahn durch das Isental zu bauen, sorgte jedoch von Anfang an parteiübergreifend für heftige Proteste.[15]

Ein Raumordnungsverfahren im Jahr 1977 kam zu dem Ergebnis, dass einzig die Trassenführung durch das Isental geeignet sei. Die Regierung von Oberbayern stellte im Jahr 1985 dann in einer Schutzgutanalyse[16] fest, dass für den Bau „bei allen sieben dem Gesamtvergleich zugrunde gelegten Schutzgütern bzw. Schutzzielen die Trasse Haag eindeutig günstiger […] als die Trasse Dorfen“ einzustufen sei. Ein zweites Raumordnungsverfahren ergab dann am 11. Juni 1991 (Aktenzeichen 800-8255), dass beide Trassen für eine vierstreifige Verkehrsverbindung geeignet sind. Auf der Trasse über Haag wurde im Raumordnungsverfahren von 1991 abschnittsweise von einer Ausführung als vierstreifige Bundesstraße ausgegangen, da eine direkt parallele Führung von Bundesstraße und Autobahn auf diesen Abschnitten nicht zweckmäßig erschien. Allerdings ist auch hier ein durchgängiger Ausbau als Autobahn möglich.

Es existieren eine Reihe von Schutzgutabwägungen, die im Zusammenhang mit dem Trassenstreit ausgearbeitet wurden. Alle Schutzgutabwägungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Trasse Haag unter diesem Aspekt eindeutig zu bevorzugen ist. Eine aktuelle Schutzgutabwägung befindet sich im Planfeststellungsbeschluss zur Bundesautobahn 94 selbst.[17] Sie kommt unter Berücksichtigung neuer Trassenvarianten zum Ergebnis, dass die Trasse Dorfen bei den Schutzgütern Wasser, Tiere und Pflanzen, Landschaft und Kulturgüter „ungünstiger zu bewerten ist“.[18] Zudem wird die Trasse Dorfen auch im Hinblick die Erholungsfunktion des Isentals für den Großraum München als schützenswerter eingestuft. Für die Schutzgüter Mensch, Boden, Luft und Klima sowie Sachgüter wurden keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Trassenvarianten festgestellt. Eine eindeutig ungünstige Schutzgutabwägung für die Trasse Haag gibt es nicht.

Befürworter und Gegner

Einigkeit herrscht über die Notwendigkeit einer leistungsfähigen, vierstreifigen Straßenverkehranbindung des südostbayerischen Raums an die Metropolregion München. Diese Grundvoraussetzung wird von keiner der beteiligten Seiten in Frage gestellt.

Die für die Genehmigung von Autobahnplanungen zuständige Regierung von Oberbayern, die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern und die Autobahndirektion Südbayern verfolgen weiterhin die Trassenführung über Dorfen. Dabei werden sie von mehreren Kommunen und Unternehmen, überwiegend aus den Landkreisen Mühldorf, Altötting und Rottal-Inn, die zusammen den Verein Ja zur A 94 e. V. gegründet haben, unterstützt. Als Hauptargument gilt dabei vor allem die starke Belastung der B 12 mit abschnittsweise weit über 25.000 Fahrzeugen pro Tag, die nach Prognosen auf 35.000 bis 55.000 Fahrzeuge/Tag im Jahr 2015 ansteigen soll. Außerdem ist die Trasse Dorfen um rund 2,9 Kilometer kürzer als die Trasse Haag.[19] Der Verein Ja zur A 94 e. V. befürwortet die Trasse Dorfen, weil er eine Verzögerung des Teilabschnittes Forstinning–Heldenstein durch eine Umplanung auf die Trasse Haag befürchtet.

Die Gegner der Trasse Dorfen sind die bereits seit den 1970er-Jahren bestehende Bürgerinitiative Aktionsgemeinschaft gegen die A 94 und die im Isental gelegenen Gemeinden (Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten), die auch vom Bund Naturschutz und von zahlreichen Künstlern unterstützt werden. Ihre Argumente für die Trasse Haag und gegen die Isentaltrasse nahmen sich zunächst dem Isental als einen der letzten, großräumig und unzerschnittenen Natur- und Kulturräume Oberbayerns an. Seit vielen Jahren werden aber auch eine Reihe anderer politischer Argumente gegen die Isentaltrasse ins Feld geführt: So argumentiert die Initiative seit 2010 auf Basis eines Gutachtens des Verkehrsberatungsbüros Vieregg & Rössler, dass die Trasse Dorfen mit etwa 400 Mio. Euro Gesamtkosten doppelt so teuer werde als die Trasse Haag. Auch das Bundesverkehrsministerium geht mittlerweile von dieser Summe aus.[20] Der künftige Anschluss der geplanten vierstreifgen Bundesstraße 15 an die Trasse Haag ist nach diesem Gutachten ebenfalls wesentlich günstiger und schonender möglich als dies bei einer Realisierung der Trasse Dorfen der Fall wäre. Bei ein Bau auf der Trasse Haag könnte zudem jeder neue Bauabschnitt sofort dem Verkehr übergeben werden und damit insgesamt für einen weitaus schnelleren Ausbau sorgen, während neue Abschnitte auf der Trasse Dorfen zunächst (wie aktuell der Abschnitt Forstinning-Pastetten) „ins Nichts“ führen würden. Es werden noch eine Reihe von anderen Argumenten angeführt.

Chronologie der Auseinandersetzungen

Am 17. Januar 2003 urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach einer Klage der Aktionsgemeinschaft gegen die Isentaltrasse, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Prüfung des Landesentwicklungsplanes in einer Gerichtsverhandlung grundsätzlich zuzulassen habe. Die Klagen der vier Gemeinden Lengdorf, Dorfen, Buch am Buchrain und Pastetten wurden aber im Laufe des Jahres 2003 abgewiesen, es verblieben die Klagen von 23 Privatpersonen und die Klage des Bund Naturschutz. Am 8. April 2005 sollte ein Urteil gefällt werden, es wurde jedoch aufgrund eines noch ausstehenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) verschoben, das rechtliche Fragen zu den Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH) klären sollte. Einstweilen wurde durch den Verwaltungsgerichtshof ein Baustopp verhängt. Am 14. September 2006 wurde die Bewertung des FFH-Schutzes für dieses Gebiet vom Europäischen Gerichtshof in die Hände der nationalen Gerichtsbarkeit zurückgegeben. Demnach sind drei potentiell betroffene Gebiete als rechtsgültige Schutzflächen zu behandeln, in denen keine Eingriffe zugelassen sind, die sie „ernsthaft beeinträchtigen könnten.“[21]

Nach Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses, der diese ernsthaften Beeinträchtigungen vermeiden soll, verhandelte das Bayerische Verwaltungsgericht im September und Oktober 2007 wieder über die geplante Autobahn.[22] Das VGH wies hierbei die Beschwerden der verbliebenen Kläger zurück, bestätigte damit den Abschnitt von Forstinning nach Pastetten und ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht mehr zu. Nachdem das schriftliche Urteil im März 2008 vorgelegt wurde, legten die Aktionsgemeinschaft gegen die Isentaltrasse eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein.[23][24] Am 16. Dezember 2008 wies das Bundesverwaltungsgericht diese Nichtzulassungsbeschwerde zurück.[25] Damit bestand Baurecht für den Abschnitt Forstinning-Pastetten.

Am 3. Mai 2008 versammelte die Bürgerinitiative über 2000 Menschen nahe Dorfen um gemeinsam mit den Biermösl Blosn und dem Kabarettisten Gerhard Polt gegen die Trasse zu demonstrieren.[26] Am 23. Mai 2009 wurde diese Veranstaltung wiederholt, diesmal erschienen 5000 Besucher.[27]

In einem Urteil vom 24. November 2010 lehnte der Verwaltungsgerichtshof Klagen des Bund Naturschutz, der Jagdgenossenschaft und sieben Grundstückseigentümer gegen den Bau des Streckenabschnittes Pastetten–Dorfen ab. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Der Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht steht jedoch offen[28]. Nach der Gerichtsentscheidung teilte die „Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn“ mit, dass nach 34 Jahren des Widerstandes der „gerichtliche Weg offensichtlich zu Ende“ sei.[29] Allerdings wolle man sich politisch weiter gegen den geplanten Trassenverlauf wehren.[29]

Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan aus dem Jahr 2003 finden sich nach wie vor beide Trassenvarianten als vordringlicher Bedarf. Explizit mit Kostenschätzung ist jedoch lediglich die Trasse Dorfen aufgeführt. Diese und die Trasse Haag sollen nach dem Bundesverkehrswegeplan im Planfeststellungsverfahren gegeneinander abgewogen werden[30].

Weblinks

 Commons: Bundesautobahn 94 – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Pressemitteilung M27/09. Autobahndirektion Südbayern (10. August 2009). Abgerufen am 28. September 2009.
  2. Endlich: Der Richard-Strauss-Tunnel ist eingeweiht. merkur-online.de (18. Juli 2009). Abgerufen am 28. September 2009.
  3. Verkehrskonzept für den Münchner Osten. Stadt München. Abgerufen am 28. September 2009.
  4. Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung 86/2008
  5. Merkur Online: 50 Mio Euro
  6. sueddeutsche.de, zuletzt gesichtet am 30. August 2011
  7. Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern vom 28. Dezember 2009
  8. Online-ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 24. November 2010
  9. Artikel im Merkur Online, April 2011.
  10. sueddeutsche.de, zuletzt gesichtet am 30. August 2011
  11. Informationsblatt der Autobahndirektion Südbayern vom 26. Februar 2009
  12. UnserRadio:Informationsgespräch zum aktuellen Stand der A 94 im Landkreis Passau
  13. TRP1:A94-Konferenz in Malching
  14. Deutsche Verkehrszahlendatenbank
  15. Siehe etwa Der Spiegel 40/1986
  16. Aktenzeichen 831-8604-BAB-2/85
  17. Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3)
  18. Planfeststellungsbeschluss zur A 94 (Aktenzeichen: 225.4-43541 A 94-3), S. 60, Abs. 1 (PDF-Dokument)
  19. [Planfeststellungsbeschluss zur A 94]
  20. sueddeutsche.de, zuletzt gesichtet am 30. August 2011
  21. EuGH-Urteil zu FFH-Gebieten im Isental, Rechtssache C-244/05 (PDF-Dokument)
  22. Webseite des VGH, Pressemitteilung vom 25. September 2007
  23. Juraforum: BayVGH: Isental-Autobahn A 94 darf gebaut werden
  24. A94 nicht im Isental - Was bisher geschah…
  25. Webseite des BVerwG, Pressemitteilung vom 16. Dezember 2008
  26. Die CSU in Not – 50 Prozent minus X; Artikel von Max Hägler in der taz
  27. Musikalischer Großangriff gegen die A94 im Isental; Artikel von Anton Renner im Münchner Merkur
  28. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Klagen gegen Isental-Autobahn A 94 auch im zweiten Bauabschnitt erfolglos
  29. a b Aktionsgemeinschaft gegen die Isentalautobahn: Pressemitteilung zur VGH-Entscheidung am 24. November 2010, Zugriff am 24. November 2010
  30. Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen-Bundesverkehrswegeplan 2003 Seite 89

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