- Christoph von Tiedemann
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Christoph von Tiedemann (* 24. September 1836 in Schleswig; † 20. Juli 1907 in Berlin; vollständiger Name Christoph Willers Markus Heinrich von Tiedemann) war ein preußischer Beamter und Politiker.
Leben
Sein Bruder war Heinrich von Tiedemann-Seeheim. Nach dem Besuch des Gymnasiums studierte er Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft in Kiel, Leipzig und Berlin. Seit 1857 war er Mitglied des Corps Saxonia Kiel.[1]
Nach dem Staatsexamen wechselte er 1862 als Anwalt für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg nach Segeberg. 1865 wurde er zum Polizeimeister der Stadt Flensburg ernannt, später war er Landrat von Mettmann. Im Jahre 1878 berief ihn Reichskanzler Otto von Bismarck zum Chef der neu gegründeten Reichskanzlei. Bereits drei Jahre später wechselte er als Regierungspräsident ins westpreußische Bromberg, der er bis 1899 blieb. In dieser Funktion war Tiedemann einer der maßgeblichen Befürworter einer Stärkung des Deutschtums im Osten über die Ansiedlung von Kolonisten. 1883 wurde er in den Adelsstand erhoben. Er gehörte über 25 Jahre lang von 1882 bis 1903 dem Preußischen Abgeordnetenhaus an, zusätzlich von 1898 bis 1906 dem Deutschen Reichstag.
Er verfasste zweibändige Erinnerungen mit dem Titel Aus sieben Jahrzehnten (1905, 1909). Sein Nachlass befindet sich im Bundesarchiv Berlin.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1960, 77, 72
Weblinks
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