- Clemens Lindemann
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Clemens Lindemann (* 15. Oktober 1947 in Homburg) ist Landrat des Saarpfalz-Kreises.
Inhaltsverzeichnis
Vita
Clemens Lindemann wurde als drittes von vier Kindern einer Homburger Bäckerfamilie geboren. Er wuchs in Homburg auf und legte im Saarpfalz-Gymnasium sein Abitur ab. Danach studierte er Jura und Politikwissenschaft an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, wo er 1974 seine Staatsexamen ablegte.
Arbeitsschwerpunkte
Bei der saarländischen Landeshauptstadt Saarbrücken startete Lindemann 1975 unter Oberbürgermeister Oskar Lafontaine seine berufliche Laufbahn, zunächst im Rechtsamt, ab 1980 als Leiter des Sozialamtes. Unter seiner Federführung entwickelte Saarbrücken ein Beschäftigungsprogramm für Sozialhilfeempfänger, das bis heute Modellcharakter in Deutschland besitzt. 1985 wurde Clemens Lindemann zum Landrat des Saarpfalz-Kreises gewählt. Auch hier setzte er seine Schwerpunkte in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. In seiner Amtszeit bewirkte er unter anderem die Kommunalisierung der unteren staatlichen Verwaltungsebene, die Schaffung des überregionalen Siebenpfeiffer-Preises wie auch den Aufbau des Europäischen Kulturparks Bliesbruck-Reinheim.[1]
Im Juni 2004 bestätigte die Bevölkerung des Saarpfalz-Kreises Lindemann in einer Urwahl mit 52,2 % der Stimmen für weitere acht Jahre in seinem Amt.[2]
Clemens Lindemann ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er lebt mit seiner Familie in Kirkel.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Präsident Verband der Gartenbauvereine Saarland-Rheinland-Pfalz e.V.
- Vizepräsident Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Auszeichnungen - Ehrungen
- 2011 Verleihung der Dr.-Johann-Christian-Eberle-Medaille[3]
Literatur
- Der Saarpfalz-Kreis. Hrsg.: Clemens Lindemann. Stuttgart: Theiss, 1993. 359 S., zahlr. Ill., Kt. ISBN 3-8062-1034-9
Annotationen - Quellen
- ↑ Homepage des Saarpfalz-Kreises
- ↑ Dasselbe
- ↑ Sparkassenverband zeichnet Landrat Lindemann aus. In: Saarbrücker Zeitung vom 13. Juli 2011, S. C1
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