- Rentenbank
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50.1170978.678706Koordinaten: 50° 7′ 2″ N, 8° 40′ 43″ O
Landwirtschaftliche Rentenbank Staat Deutschland Sitz Frankfurt am Main, Deutschland Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Bankleitzahl 500 205 00[1] BIC LARE DEFF XXX[1] Gründung 11. Mai 1949 Website www.rentenbank.de Geschäftsdaten 2010[2] Bilanzsumme 78,5 Mrd. EUR (HGB) Mitarbeiter 229 Leitung Verwaltungsrat Gerd Sonnleitner Vorstand Hans Bernhardt,
Dr. Horst ReinhardtDie Landwirtschaftliche Rentenbank (kurz: Rentenbank) mit Sitz in Frankfurt am Main ist die deutsche Förderbank für die Agrarwirtschaft und die ländliche Entwicklung. Die Bank finanziert durch Kreditvergabe vielfältige Investitionen, um zukünftiges Wachstum zu ermöglichen. Die Refinanzierung erfolgt überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten. Die Bank wurde 1949 als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Die Anstaltslast trägt der Bund.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Begriffserklärung
Rentenbanken sind im 19. Jahrhundert gegründete staatliche Banken (öffentliche Realkreditinstitute) zur Ermöglichung der Grundlastenablösung.
Seit dem Mittelalter waren die Bauern in den meisten Gebieten Deutschlands verpflichtet, ihren Grundherren Grunddienstbarkeiten (Hand- und Spanndienste, Frondienste, Naturalleistungen) zu erbringen.
Im 19. Jahrhundert sollten im Rahmen der überall in Europa einsetzenden Bauernbefreiung diese Verpflichtungen aufgelöst werden. Zur Entschädigung für die wegfallenden dinglichen Leistungen der Bauern an ihre Herren gaben die Rentenbanken staatlich garantierte, frei handelbare und verzinste Schuldverschreibungen (Rentenbriefe) als Kapitalabfindung an die Grundherren aus. Die Bauern dagegen mussten den Rentenbanken über einen längeren Zeitraum feste Geldbeträge zahlen, aus denen die Rentenbanken Zins und Tilgung für die Schuldverschreibungen bedienen konnten.
Förderbank für das Agribusiness und die ländliche Entwicklung
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich sowohl an Produktionsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus als auch an Hersteller landwirtschaftlicher Produktionsmittel sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen, die mit der Landwirtschaft in enger Verbindung stehen. Die Bank finanziert ebenfalls Vorhaben der Ernährungswirtschaft sowie sonstiger vor- und nachgelagerter Unternehmen. Darüber hinaus fördert sie Investitionen von Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im ländlichen Raum sowie privates Engagement zur ländlichen Entwicklung. Der Förderauftrag schließt explizit den agrarbezogenen Umweltschutz, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe aus der Landwirtschaft, die Verbreitung des ökologischen Landbaus, den agrarbezogenen Verbraucherschutz sowie den Tierschutz in der Landwirtschaft ein.
Die Kredite werden wettbewerbsneutral über die jeweilige Hausbank vergeben.
Daneben führt die Rentenbank agrarbezogene Liquiditätshilfe- und Zinsverbilligungsprogramme im Auftrag des Bundes und der Bundesländer durch.
Der Bilanzgewinn der Rentenbank wird unter Wahrung des Gemeininteresses zur Förderung der Landwirtschaft verwendet. Er wird je zur Hälfte dem Zweckvermögen und dem Förderungsfonds zugeführt. Während das Zweckvermögen der Förderung von agrarwirtschaftlichen Innovationen dient, werden aus dem Förderungsfonds eine Vielzahl von Einzelprojekten und Institutionen unterstützt, die für Landwirtschaft und ländliche Räume von Bedeutung sind.
Refinanzierung
Die Rentenbank refinanziert ihr Kreditgeschäft überwiegend an den internationalen Kapitalmärkten durch Aufnahme von Darlehen und Emission von Wertpapieren. Eine besondere Rolle bei der Refinanzierung spielen Medium Term Note (MTN)-Programme, Commercial-Paper (CP)-Programme sowie bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC registrierte Globalanleihen. Die Förderbank kann sowohl gedeckte Papiere (seit August 2002 Rentenbankbriefe; vorher Landwirtschaftsbriefe und Kassenobligationen) als auch ungedeckte Schuldverschreibungen begeben. Im Gegensatz zu früheren Jahren liegt heute das Schwergewicht der Emissionstätigkeit bei ungedeckten Wertpapieren. Die Emissionen erfolgen hauptsächlich in US-Dollar und Euro.
Die langfristigen Verbindlichkeiten der Rentenbank werden von den drei bedeutenden Ratingagenturen jeweils mit einem Triple A bewertet.
Geschichte
Vorläuferinstitute
Vorläuferinstitute der Rentenbank waren die Deutsche Rentenbank und die Deutsche Rentenbank Kreditanstalt (RKA).
Die Deutsche Rentenbank wurde 1923 von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe als Währungsbank zur Bekämpfung der Hyperinflation gegründet. Sie konnte tatsächlich rasche Erfolge bei der Währungssanierung erzielen („Wunder der Rentenmark“).
Die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt (RKA) wurde 1925 zur Überwindung der finanziellen Problemen der Landwirtschaft gegründet. Nach 1945 scheiterte ihre Reaktivierung, es kam stattdessen zur Gründung der Landwirtschaftlichen Rentenbank.
Die Bank für Landwirtschaft AG, an der die Landwirtschaftlichen Rentenbank die Aktienmehrheit besessen hatte, wurde 1981 an die AMRO-Bank verkauft.
Landwirtschaftliche Rentenbank
Mit der Verabschiedung der Rentenbank-Gesetze wurde die Landwirtschaftliche Rentenbank am 11. Mai 1949 als zentrales Refinanzierungsinstitut mit Förderauftrag für die Landwirtschaft gegründet. Die Entstehungsgeschichte der Rentenbank steht in engem Zusammenhang mit der Deutschen Rentenbank, die 1923 als Währungsbank zur Bekämpfung der damaligen Hyperinflation gegründet worden war, und mit der Rentenbank Kreditanstalt (RKA), die 1925 als zentrales Refinanzierungsinstitut für den Agrarsektor aus der Deutschen Rentenbank hervorging. Bei der Namensgebung der Landwirtschaftlichen Rentenbank im Jahr 1949 wurde diesem Sachverhalt durch Beibehaltung des Namensbestandteils Rentenbank Rechnung getragen, da die Landwirtschaftliche Rentenbank als zentrales Refinanzierungsinstitut die bis dahin von der RKA wahrgenommenen Aufgaben übernahm. Bei der Aufbringung der Eigenmittel der Landwirtschaftlichen Rentenbank griff man wieder auf die Rentenbankgrundschulden der RKA zurück und übertrug sie per Gesetz auf die Landwirtschaftliche Rentenbank. Zwischen 1949 und 1958 entrichteten alle westdeutschen landwirtschaftlichen Betriebe (einschließlich Forstwirtschaft und Gartenbau) ab einem Einheitswert von 6.000 DM Rentenbankgrundschuldzinsen in Höhe von jährlich 0,15 % des jeweiligen Einheitswerts der belasteten Grundstücke. Dadurch brachte der landwirtschaftliche Berufsstand ein Grundkapital von heute insgesamt 135 Millionen € auf.
In den fünfziger und sechziger Jahren basierte das Kreditgeschäft der Rentenbank überwiegend auf Haushaltsmitteln oder anderen öffentlichen Quellen. Nachdem in den Anfangsjahren überwiegend mittelfristige Investitionskredite für Maßnahmen der Mechanisierung und Produktionssteigerung in der Landwirtschaft vergeben worden waren, fand ab Mitte der fünfziger Jahre eine Verlagerung der Förderaktivitäten zur Verbesserung der Agrarstruktur statt.
Bis 1972 standen staatliche Förderprogramme im Mittelpunkt des Kreditgeschäfts der Rentenbank. Dies änderte sich mit den Gesetzen über die Gemeinschaftsaufgaben Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes und Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Damit ging die Durchführung der Förderung der Landwirtschaft aus der Kompetenz der Bundesregierung in die politische Verantwortung der Bundesländer über. Die meisten Länder führten nun Kreditförderung und Zinsverbilligung selbst durch und beauftragten Landesbanken bzw. landeseigene Förderinstitute mit diesen Aufgaben.
Die Rentenbank begann nach dem Wegfall der staatlichen Förderprogramme mit der Entwicklung von eigenen Sonderkreditprogrammen. In die Fördertätigkeit wurde auch der ländliche Raum, die der Agrarwirtschaft vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche sowie ländliche Kommunen und kommunale Einrichtungen einbezogen. Neben den Sonderkrediten zur Förderung spezieller Verwendungszwecke baute die Rentenbank auch das Kreditgeschäft mit allgemeinen Förderkrediten für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum aus. Dabei gewannen Globalrefinanzierungen zur gebündelten Finanzierung mittel- und langfristiger Kredite zunehmend an Bedeutung.
Nach 1972 konnte sich die Rentenbank auch bei der Refinanzierung ihres Kreditgeschäfts nicht mehr auf öffentliche Mittel stützen, sondern war allein auf Kapitalmarktmittel angewiesen. Die Aufnahme von Kapitalmarkmitteln hatte zwar bereits 1953 begonnen, wurde nun aber erheblich ausgeweitet. Dabei spielten bis Mitte der achtziger Jahre Schuldscheindarlehen, Namensschuldverschreibungen sowie gedeckte Emissionen (Landwirtschaftsbriefe und Kassenobligationen) eine bedeutende Rolle. In den neunziger Jahren wurden verstärkt ungedeckte Schuldverschreibungen emittiert. Die Möglichkeiten der Mittelbeschaffung auf den internationalen Finanzmärkten werden seit 1994 in größerem Umfang genutzt durch den Abschluss eines Euro-Medium-Term-Note-Programms (EMTN). Voraussetzung dafür war der Abschluss eines Ratingverfahrens durch eine international anerkannte Rating-Agentur. In den folgenden Jahren baute die Rentenbank ihre internationalen Aktivitäten weiter aus und ergänzte ihre Refinanzierungsinstrumente im Jahr 2000 um das Euro-Commercial-Paper (ECP)-Programm, bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC registrierte Globalanleihen (seit 2001) sowie das MTN-Programm in australischen Dollar im Jahr 2004.
Mitglieder der Organe
Vorstand
- Hans Bernhardt (ab 1. Juni 2006)
- Horst Reinhardt (ab 1. Januar 2007)
- Stelle des Sprechers des Vorstandes zurzeit nicht besetzt
Verwaltungsrat
- Gerd Sonnleitner (Vorsitz)
- Ilse Aigner (ab 31. Oktober 2008)
- Helmut Born
- Bruno Fehse (ab 15. Mai 2007)
- Udo Folgart (ab 1. Oktober 2006 bis 30. Juni 2007, ab 1. Juli 2008)
- Heinrich Haasis (ab 9. November 2007)
- Werner Hilse (ab 1. Oktober 2006)
- Benjamin-Immanuel Hoff
- Dietrich Jahn (ab 11. Dezember 2008)
- Wolfgang Kirsch (ab 6. November 2008)
- Robert Kloos
- Franz-Josef Möllers (ab 1. Oktober 2006 bis 15. Juli 2009, ab ...)
- Klaus-Peter Müller (ab 16. Juli 2009)
- Manfred Nüssel
- Johannes Remmel
- Brigitte Scherb (ab 1. Januar 2008)
- Klaus Wiesehügel (ab 16. Juli 2009)
- Herbert Wolff
Ehemalige Mitglieder
- Till Backhaus, Verwaltungsratsmitglied vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009
- Heinz Christian Bär, Verwaltungsratsmitglied bis 30. September 2006
- Rolf-E. Breuer, Verwaltungsratsmitglied bis 15. Juli 2009
- Ulrich Brixner, Verwaltungsratsmitglied bis 30. Juni 2008
- Marcus Dahmen, Sprecher des Vorstands ab 1. Oktober 2007 bis 8. Februar 2010
- Wilhelm Dietzel, Verwaltungsratsmitglied ab 1. Januar 2008 bis 5. Februar 2009
- Hans-Heinrich Ehlen, Verwaltungsratsmitglied bis 31. Dezember 2007
- Thomas R. Fischer, Verwaltungsratsmitglied ab 9. November 2006 bis 2. August 2007
- Peter Hauk, Verwaltungsratsmitglied bis 31. Dezember 2007
- Hermann Kißler, Vorstand ab 1923
- Silke Lautenschläger, Verwaltungsratsmitglied ab 6. Februar 2009
- Berthold Leber, Verwaltungsratsmitglied ab 5. April 2006 bis 24. Oktober 2008
- Erika Lenz, Verwaltungsratsmitglied bis 31. Dezember 2007
- Stefan Mörsdorf, Verwaltungsratsmitglied ab 1. Januar 2008 bis 10. November 2009
- Hans-Jürgen Ploog, Mitglied des Vorstands bis 30. Juni 2008
- Norbert Schindler, Verwaltungsratsmitglied bis 30. September 2006, ab 1. Juli 2007
- Horst Seehofer, Verwaltungsratsmitglied bis 27. Oktober 2008
- Volker Sklenar, Verwaltungsratsmitglied bis 31. Dezember 2007
- Peter Traumann, Verwaltungsratsmitglied ab 15. Mai 2006 bis 14. Mai 2007 sowie ab 15. Mai 2008 bis 15. Juli 2009
- Jörg Wendisch, Verwaltungsratsmitglied ab 5. April 2006
- Hans-Joachim Wilms, Verwaltungsratsmitglied bis 15. Juli 2009
- Uwe Zimpelmann, Sprecher des Vorstands bis 30. September 2007
Literatur
- Manfred Pohl, Andrea H. Schneider: Die Rentenbank. Von der Rentenmark zur Förderung der Landwirtschaft. 1923 – 1949 – 1999. Piper, München u. a. 1999, ISBN 3-492-04143-4.
- Andrea H. Schneider: Immergrüner Wandel. 85 Jahre Rentenbank. Gabler, Wiesbaden 2009, ISBN 978-3-8349-1925-0.
Einzelnachweise
- ↑ a b Stammdaten des Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank
- ↑ Suche im elektronischen Bundesanzeiger Landwirtschaftliche Rentenbank: Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010
Weblinks
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