Dankmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anerkennung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 2007 in Heiligendamm

Dankmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anerkennung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 2007 in Heiligendamm
Amtliche Darstellung der Medaille
Darstellung des Dankschreibens zur Medaille

Die Dankmedaille des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Anerkennung des Einsatzes anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels 2007 in Heiligendamm wurde vom Innenminister Lorenz Caffier geschaffen. Die Medaille wurde an haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte, im Nachgang zum G8-Gipfel vom Land verliehen.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Unter dem Eindruck der gewalttätigen Ausschreitungen im Rostocker Stadthafen, bei denen Angehörige der Feuerwehren sowie Rettungsdienste massiv angegriffen worden sind, sowie nach Beantragung einer finanziellen "Sonderbedarfszuweisung" zur Kapitaldeckung für Urkunden und Dankesmedaillen für Kräfte der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr während des G8-Gipfels durch die Hansestadt Rostock[1] beschloss der Innenminister als zuständiges Ressort für Feuerwehr, Polizei und Kommunales im Land, die Einsatzkräfte gebührend zu würdigen. Das vorhandene Auszeichnungswesen im Land erforderte jedoch eine pragmatische Lösung. Auf einer feierlichen Veranstaltung in Rostock überreichte der Minister schließlich am 13. Oktober 2007 ca. 1.000 anwesenden Gästen, darunter auch Kräften der Polizei, Dankesurkunden und Medaillen. Sechs Personen wurden für besondere Verdienste mit der höchsten Auszeichnung im Brandschutzwesen ausgezeichnet, dem Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe[2]. Haushaltsmittel standen im Titel 0401 534.03 für Medaillen, Urkunden und Ehrenzeichen zur Verfügung.[3]

Besonderheiten

Bei der Dankmedaille handelt es sich nicht um eine Auszeichnung nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. So fehlt es formell an einem Stiftungserlass mit eventueller Durchführungsverordnung. Auch für vergleichbare Einsatzzeichen, wie etwa die Einsatzmedaille Fluthilfe 2002, wurden jedenfalls Gestaltung, Verleihungsberechtigung, Trageweise und Verfahren im Wege eines Erlasses geregelt. Das Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat inzwischen auch wiederholt mitgeteilt, dass es sich bei der Medaille weder nach der ursprünglichen Intention[4] noch nach den formellen Voraussetzungen um eine entsprechende Auszeichnung handele. Stattdessen handele es sich bei dieser Medaille schlicht um eine Danksagung in Form einer Medaille nebst dazugehörigem Dankschreiben "ohne Urkundencharakter". Damit sei die Medaille "auch nicht als staatliche Auszeichnung zu tragen".[5]

Mit dieser Auffassung werden Einwände einiger Beliehener als gegenstandslos betrachtet, dass eine Stiftung durch Realakt am 13. Oktober 2007 erfolgt sein könne, nachgewiesen durch das mit Wappen, Titel und eigenhändiger Unterschrift[6] des Innenministers ausgehändigte Schriftstück, und Aussehen und Beschaffenheit von Medaille und Urkunde dem Charakter einer staatlichen Anerkennung Rechnung trügen. Ein Realakt ist verwaltungsrechtlich nicht auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet, sondern schafft sie. Für die Deutung als eine Vielzahl gleichförmiger Verwaltungsakte, durch die jeweils eine Stiftung im Einzelfall erfolgt wäre, fehlt es an der Finalität, d.h. der Zweckgerichtetheit, gerade diese Rechtsfolge setzen zu wollen. Aus der bloßen Medaillenform lässt sich jedenfalls nicht auf die Rechtsnatur als staatliche Auszeichnung schließen; das einzige phaleristische Gegenstück wäre eine nichtstaatliche, also private Medaille, was sie aus oben genannten Gründen jedoch nicht sein kann. So wird z. B. auch die Hamburgische Dankmedaille (Oder-Flut 1997) trotz gleicher formeller Schwächen als Orden und Ehrenzeichen betrachtet.[7]

Auch wenn eine schnelle Umsetzung im Interesse des auszuzeichnenden Personenkreises sowie des Innenministers lag, zog sich nach der erstmaligen Verleihungszeremonie die Ehrung der Helfer bis Ende 2008 hin.[8] Medaillen und Urkunden wurden den am Einsatz beteiligten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sukzessive zugesandt und mit zusätzlichen von ihnen namentlich ausgestellten organisationseigenen Dankesurkunden ausgehändigt.

Aussehen, Beschaffenheit und Trageweise

Form und Gestaltung der Medaille weisen sie als öffentlich tragbares Zeichen staatlicher Anerkennung aus, anderenfalls wäre auf Bandschluppe und Bandschnalle bzw. offizielle Symbole und Farben verzichtet worden. Die Vorderseite der altsilberfarbenen Medaille zeigt mittig das erhaben geprägte Kurhaus von Heiligendamm, den Tagungsort während des Gipfels. Darunter ist die Aufschrift: HEILIGENDAMM zu lesen. Unter diesem Schriftzug ist das offizielle Logo des G8-Gipfels, eine stilisierte Welle, mit der Jahreszahl 2007 zu sehen, welches an das Jahr des Gipfels erinnern soll. Über dem Kurhaus ist in einer 40 Grad Umschrift erhaben geprägt zu lesen: G8-Gipfel Die Rückseite der Medaille zeigt in seinem Untergrund den kartografischen Umriss des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem 5-zeiligen aufgesetzten Schriftsatz: DANK / UND / ANERKENNUNG / FÜR DEN / EINSATZ IN M-V. Um diese Darstellungen sind neben dem Symbol des Zivilschutzes die Symbole eingesetzter Hilfsorganisationen zu sehen: der Bundeswehr, des THW, des MHD, der JUH, der DLRG, des DRK, des ASB und des DFV als dem Fachverband der deutschen Feuerwehren. Obwohl die Farbgebung des Ordensbandes nicht explizit geregelt worden ist, handelt es sich bei den Farben um die der Flaggen der Landesteile Mecklenburg (ultramarinblau-gelb-zinnoberrot) und Vorpommern (blau-weiß); das Verhältnis der Streifenbreite beträgt zueinander 2:2:2:3:3. Auf diese Weise wird eine länderverbundene Erkennbarkeit des Abzeichens erzielt. Hierdurch grenzt sich das Band der Medaille von dem der Verdienstausauszeichnungen des Landes ab, welches auf der gemeinsamen Landesflagge fußt. Die Bandschnalle zur Medaille trägt in ihrer Mitte das offizielle Logo des G8-Gipfels als stilisierte altsilberfarbene Welle.

Medaille und Bandschnalle wurden in einem dunkelblauem Etui zusammen mit der Dankurkunde ausgehändigt. Sie gingen mit Übergabe in das Eigentum des Beliehenen über.

Getragen werden darf die Medaille an einem Ordensanhänger bzw. als Bandschnalle an der linken Brustseite - jedoch nur an privater Kleidung, sofern die Uniformvorschriften der jeweiligen staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen ein Tragen der Medaille nicht zulässt. Gleiches gilt auch für die Uniformtäger der Hilfsorganisationen, bei denen lediglich staatliche und verbandseigene Abzeichen zugelassen sind. In Mecklenburg-Vorpommern selbst dürften weder Feuerwehr- noch Polizeiangehörige das Abzeichen an ihren Uniformen tragen, jedoch wird dies durch die Dienstaufsicht entgegen obiger Auffassung geduldet[9] .

Einzelnachweise

  1. http://www.fdp-fraktion-mv.de/uploads/media5-1378_Fristen_und_Leistungsfaehigkeit_im_Zusammenhang_mit_den_Haushalten_der.pdf
  2. http://www.mv-schlagzeilen.de/dank-an-ehrenamtliche-helfer-beim-g8-gipfel/1049/
  3. http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1087)
  4. Idee: Steffen Raithel (Leiter des Ministerbüros)
  5. Auskunft des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern (Referat Brandschutz) vom 29. März 2010, Auskunft des Innenministeriums Mecklenburg Vorpommern (Referat 250: Staatsrecht; Staatsangehörigkeitsrecht; Ausweiswesen; Wehrersatzwesen; Hoheitszeichen; staatliche Ehrungen) vom 1. März 2011.
  6. Die mit Feder oder Faksimile- bzw. Unterschriftenstempel aufgebrachte Unterschrift befindet sich bei verschiedenen Urkunden an unterschiedlicher Stelle und neigt mit der Zeit unter Sonneneinstrahlung zu verblassen.
  7. aktuelle Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 37/10, Anlage 13, Nr. 8, Abs. 6 (eingearbeitet aufgrund Anweisung der Gruppe Dienstvorschriften Nr. 14/97)
  8. http://www.thw-krefeld.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=47--
  9. siehe diverse Bilder von öffentlichen Veranstaltungen([1], [2]), [3], [4], [5]

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