Dieter Deiseroth

Dieter Deiseroth

Dieter Deiseroth (* 1950 in Hillartshausen) ist Richter am Bundesverwaltungsgericht, derzeit im 8. Revisionssenat (der u. a. für Kommunalrecht zuständig ist)[1]. Früher war er Mitglied eines der Wehrdienstsenate dieses Gerichts. Deiseroth stammt aus dem wissenschaftlichen Umfeld des Gießener Verfassungsrechtlers Helmut Ridder.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft war er von 1977 bis 1983 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Gießen und Rechtsanwalt. Seine ebenfalls an der Gießener Universität entstandene Dissertation (1985) befasste sich mit der Auseinandersetzungen um Energie, Arbeitsplätze und Umweltschutz vor den Verwaltungsgerichten in der Bundesrepublik. Bereits seit 1983 war er Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf; von 1989 bis 1991 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter[2] zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgeordnet. Danach wurde er Richter am Oberverwaltungsgericht in Münster und Referatsleiter bei der Datenschutzbehörde Nordrhein-Westfalen. Seit 2001 ist er Richter am Bundesverwaltungsgericht.

Neben seiner richterlichen Tätigkeit publiziert er vor allem zu Fragen des (Kriegs-)Völkerrechts und der Verfassungsrechtsgeschichte vor und während des Nationalsozialismus. Darüber hinaus ist er Mit-Herausgeber der 2010 im Nomos-Verlag erschienen Gesammelten Schriften von Helmut Ridder.

Deiseroth ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat der internationalen Juristenvereinigung IALANA, die sich für ein weltweites Verbot von Atomwaffen einsetzt.

Veröffentlichungen

  • zusammen mit Friedhelm Hase: Der „Schnelle Brüter“ vor Gericht. Bemerkungen zu dem Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. In: Demokratie und Recht. 1979, S. 135–153.
  • Kontinuitätsprobleme der deutschen Staatsrechtslehre(r). Das Beispiel Theodor Maunz. In: Dieter Deiseroth, Friedhelm Hase, Karl-Heinz Ladeur (Hg.): Ordnungsmacht? Über das Verhältnis von Legalität, Konsens und Herrschaft. Helmut Ridder zum 60. Geburtstag gewidmet. EVA, Frankfurt am Main 1981, S. 85–111.
  • Das BVerfG in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. In: Betrifft JUSTIZ. Nr. 54, Juni 1998, S. 248–252.
  • Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht. In: Friedenspolitische Korrespondenz. 1/2001; im internet unter: [1].
  • Zivilcourage am Arbeitsplatz – Rechtliche Rahmenbedingungen. In: Hermann Reichold, Albert Löhr, Gerhard Blickle (Hrsg.): Wirtschaftsbürger oder Marktopfer?, München 2001.
  • Nestbeschmutzung oder unverzichtbare Information: Welchen Nutzen bringt das Whistleblowing von Beschäftigten? In: ProAlter. 3/2006, S. 16–23, ISSN 1430-1911.
  • Die Legalitäts-Legende. Von Reichstagsbrand zum NS-Regime. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. 2/2008, S. 91–102, ISSN 0006-4416; im internet unter: [2].

Weitere Veröffentlichungen Deiseroths sind in den Artikeln Reichstagsbrand und Whistleblower genannt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Geschäftsverteilungsplan des BVerwG
  2. Vgl. Mitarbeiterkommentar zum Grundgesetz

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