Der Jäger von Fall (1956)

Der Jäger von Fall (1956)
Filmdaten
Originaltitel Der Jäger von Fall
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1956
Länge 87 Minuten
Altersfreigabe FSK 12
Stab
Regie Gustav Ucicky
Drehbuch Peter Ostermayr
Produktion Peter Ostermayr-Film KG
Musik Giuseppe Becce
Kamera Franz Koch
Schnitt Claus von Boro
Besetzung

Der Jäger von Fall ist ein deutscher Heimatfilm von Gustav Ucicky aus dem Jahr 1956. Nach 1918, 1926 und 1936 war es die vierte Verfilmung des gleichnamigen Romans von Ludwig Ganghofer.

Inhaltsverzeichnis

Handlung

Sennerin Marei steht zwischen zwei Männern: Blasi ist zwar der Vater ihres unehelichen kleinen Sohnes, jedoch ein Wilderer. Von seiner Liebe zu ihr merkt sie nichts mehr, vielmehr dient ihre Almhütte ihm zunehmend als Versteck vor den Jägern. Jäger Friedl wiederum liebt Marei schon seit langer Zeit, ist jedoch gleichzeitig ein Gegner von Blasi, dem er das Handwerk legen will. Marei verschließt vor Blasis Tun die Augen und glaubt, die Wilderer wollen nur ungebunden in der Natur jagen. Dass sie wahllos Jungtiere schießen, erfährt Marei erst, als Friedl nach einem derartigen, vermummten Wilderer sucht, der neun Nägel an den Schuhsohlen hat – und Blasi eben solche Schuhe trägt. Blasi und die anderen Wilderer jedoch können von Friedl nicht gestellt werden.

Blasi erscheint bei Marei und lässt sie ein Schriftstück unterschreiben, das ihn von der Vaterschaft des gemeinsamen Sohnes lossagt. Sie ist entsetzt über seine Kaltblütigkeit und auch darüber, dass er seinem Vater zuliebe eine andere Frau heiratet. Friedl kann sie überzeugen, ihren Sohn zu seiner Mutter in die Pflege zu geben, wächst der doch in einem Heim auf.

Am Tag seiner Hochzeit stiehlt sich Blasi von seinem Fest davon, um mit anderen Wilderern heimlich eine Treibjagd zu veranstalten. Gemeinsam treiben zahlreiche Wilderer das Wild zusammen, erschießen es wahllos und transportieren die toten Tiere auf einem Floß ab. Sie werden von den alarmierten Jägern gestoppt, Blasi jedoch hat zu diesem Zeitpunkt bereits die Flucht ergriffen. Er schießt Friedl an, der ihm auf der Spur ist. Anschließend flüchtet er zu Marei. Bei ihr ist gerade ihr kleiner Sohn, den Friedl ihr kurz zuvor auf die Alm gebracht hat. Gegen ihren Willen versteckt sich Blasi in ihrer Hütte. Als Friedl zur Hütte kommt, lügt Marei, dass Blasi nicht bei ihr wäre. Heimlich hat sie bereits die Patronen aus Blasis Gewehr genommen, sodass der, als er den überraschten Friedl mit der Waffe bedroht, keinen Schuss abgeben kann. Als Friedl wiederum Blasi erschießen will, wirft sich Marei in seinen Arm, um den Vater ihres Kindes zu retten – Blasi kann fliehen. Friedl glaubt, dass Marei sich für Blasi entschieden hat und geht mit ihrem Sohn für immer ins Tal zurück. Während des Abstiegs entgeht er nur knapp einem Anschlag Blasis, der einen Felsbrocken auf ihn niederstürzen läßt, Friedl und Mareis Sohn jedoch knapp verfehlt.

Marei und Friedl meiden einander, tragen daran jedoch schwer. Friedls Freund Dr. Harlander und Mareis Verwandter Lenzl schaffen es, dass sich beide miteinander versöhnen. Die Hochzeit wird festgesetzt. Eines Nachts sind die Jäger Blasi auf den Fersen, der sich erneut in Mareis Almhütte verstecken will. Da Lenzl, der bei Marei wohnt, die Flucht von der Hütte gelingt, ahnt Blasi, dass er ihn verraten wird und will sich sein Gewehr holen. Lenzl wiederum verrät den Jägern den Ort, an dem Blasi immer sein Gewehr versteckt. Um zum Versteck zu gelangen, muss Blasi über den Steg einer Klamm gehen. Dort schließlich fangen ihn zwei Jäger und Lenzl ab. Beim Handgemenge wird Blasi erstochen.

Wenig später findet die prachtvolle Hochzeit von Friedl und Marei statt.

Produktion

Der Jäger von Fall erlebte am 11. Januar 1957 im Düsseldorfer Apollo seine Uraufführung. Am 26. Juli 1970 wurde er im ZDF zum ersten Mal im Fernsehen gezeigt.

Es war die vierte Verfilmung und erste Farbverfilmung des gleichnamigen Ganghoferschen Romans. Paul Richter, der in der Verfilmung aus dem Jahr 1936 die Hauptrolle des Jägers Friedl übernommen hatte, ist hier in der Nebenrolle des Dr. Harlander zu sehen.

Kritik

Das Lexikon des Internationalen Films befand: „Vergleichsweise ansprechender, dramatischer Heimatfilm“.[1]

Cinema meinte, dass der Heimatfilm, der „ganz in der Handschrift der braven 1950er-Jahre“ verfilmt worden sei, dennoch „solide gemacht“ ist.[2]

Der Evangelische Filmbeobachter kam in seiner Zusammenfassung zu folgendem Urteil: Heimatfilm nach Ganghofervorbild, gut gestaltet und sauber gespielt. Wird durch eine kriminalistische Handlung zu einer spannenden und guten Unterhaltung. [3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Klaus Brüne (Hrsg.): Lexikon des Internationalen Films. Band 4. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 1990, S. 1855.
  2. Vgl. cinema.de
  3. Kritik Nr. 58/1957

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