Deutsch-Französischer Magisterstudiengang Rechtswissenschaften Köln / Paris I

Deutsch-Französischer Magisterstudiengang Rechtswissenschaften Köln / Paris I

Der Deutsch-Französische Magisterstudiengang Rechtswissenschaften Köln / Paris I (kurz: DFM) ist die ursprüngliche Bezeichnung eines seit 1990 bestehenden deutsch-französischen Studienprogramms im Fach Rechtswissenschaft der Universitäten Köln und Paris I (Panthéon-Sorbonne). Es besteht seit dem Wintersemester 2009/2010 aus einem Bachelor- und einem Masterstudiengang und wird von den Universitätsprofessoren Barbara Dauner-Lieb, Martin Henssler und Thomas von Danwitz in Köln sowie David Capitant in Paris betreut.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Centre Panthéon der Universität Paris I

1990 gründeten der Kölner Universitätsprofessor Ulrich Hübner und sein französischer Kollege Michel Fromont ein gemeinsames Studienprogramm für das Fach Rechtswissenschaft, das nach einem insgesamt vierjährigen Studium zum Erwerb zweier Abschlüsse führt: der französischen Maîtrise en droit (mention droits français et allemand) der Universität Paris I und des eigens für den Studiengang geschaffenen[1] Magister Legum (Köln/Paris I) (abgekürzt: LL.M. (Köln/Paris I)), verliehen von der Universität zu Köln.[2] Das Studium wird von einer Gruppe aus knapp 60 Studenten, zu gleichen Teilen Deutsche und Franzosen, an der Universität zu Köln begonnen und nach zwei Jahren in Paris fortgesetzt. Entsprechend beendeten die 43 Absolventen des ersten Jahrgangs ihr Studium im Sommersemester 1994.[3]

In den folgenden Jahren wurden Teilnehmerzahl und Verlauf des Studiums weitgehend beibehalten. Nachdem Ulrich Hübner am 3. August 2008, bereits kurz nach seiner Emeritierung, im Alter von 65 Jahren verstarb, übernahmen die Professoren Barbara Dauner-Lieb, Thomas von Danwitz und Claus Kreß, dessen Amt kurz darauf auf Martin Henssler überging, die Leitung des Programms; an der Universität Paris I liegt diese inzwischen bei David Capitant.

Im Jahr 2009 wurde das Programm im Rahmen des Bologna-Prozesses zu einem vierjährigen Bachelorstudiengang umgestaltet, an den sich optional ein einjähriger Masterstudiengang in Köln oder Paris anschließt; die strukturellen Grundzüge des Programms blieben dabei erhalten.

Am 13. März 2010 wurde das 20-jährige Jubiläum des Studiengangs mit einer Festveranstaltung unter Schirmherrschaft des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers und der französischen Ministerin für Hochschulwesen und Forschung Valérie Pécresse in Köln gefeiert.[4]

Aufbau des Programms

Seit dem Wintersemester 2008/2009 besteht das Programm aus drei Phasen:

  • einem zweijährigen Studium an der Universität zu Köln,
  • einem zweijährigen Studium an der Universität Paris I und
  • optional einem einjährigen Masterstudium an einer der beiden Universitäten.

Nach vier Jahren werden die Abschlüsse Bachelor of Laws, LL.B. (Köln/Paris I) und die französische Maîtrise verliehen. Das fünfte Jahr ermöglicht den Erwerb des Master of Laws, LL.M. (Köln/Paris I). Das Absolvieren des Programms führt ferner zum Bestehen der Zwischenprüfung des Studiengangs Rechtswissenschaft der Universität zu Köln und der französischen Licence en droit; in Köln ist das Studium zudem als Schwerpunktbereich für das juristische Staatsexamen anrechenbar.

Die jährlich etwa 60 Teilnehmer des Programms, die zu gleichen Teilen aus Deutschland und Frankreich kommen, werden vor Beginn des Studiums (im Wintersemester jedes Jahres) von der Universität des Heimatlandes durch einen Sprachtest aus allein auf deutscher Seite jährlich rund hundert Bewerbern[5] ausgewählt und absolvieren das gesamte Studium gemeinsam. Während sie in Köln größtenteils Vorlesungen besuchen, die auch im Grundstudium des Studiengangs Rechtswissenschaft vorgesehen sind, wird an der Universität Paris I ein spezielles Studienprogramm absolviert, an dem auch Studenten der französisch-spanischen, französisch-italienischen, französisch-britischen und französisch-amerikanischen Studiengänge der Universität teilnehmen. Entsprechend findet die Betreuung der Studenten in Paris im Rahmen der übrigen binationalen Studiengänge statt, während sie in Köln von einem speziell für den Studiengang zuständigen Büro wahrgenommen wird.

Absolventen

Von den inzwischen knapp 800 Absolventen des Programms arbeiten, nach Beendigung ihres Studiums, 42 % in Anwaltskanzleien, 28 % in Unternehmen und 11 % bei einem Ministerium oder in der Verwaltung. Jeweils 6 % arbeiten später für eine Forschungsreinrichtung oder Internationale Organisation.[3]

Seit 1992 bestehen mit dem deutschen Verein Juristen des Deutschen und Französischen Rechts e. V. (J.D.F.R.) und der französischen Association des Juristes Paris – Cologne (JPC)[6] zwei Alumnivereine die unter anderem gemeinsam ein Jahrbuch mit den bisherigen Absolventen veröffentlichen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Le laboratoire du Collège franco-allemand, Le Monde, 25. März 1993.
  2. Jahrbuch des Deutsch-Französischen Magisterstudiengangs Rechtswissenschaften Köln/Paris I, 13. Auflage 2008/2009, S. XV.
  3. a b Absolventenzahlen veröffentlicht auf der deutschen Internetpräsenz des Programms.
  4. Einladung zum 20-jährigen Jubiläum.
  5. Zu den Bewerberzahlen von 1995, vgl. Paragraphen büffeln zwischen Rhein und Seine, General-Anzeiger Bonn, 21. Oktober 1995.
  6. JPC: notre but.

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