- Die Gerechten von Kummerow
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Filmdaten Originaltitel Die Gerechten von Kummerow Produktionsland DDR Originalsprache Deutsch Erscheinungsjahr 1982 Länge 91 Minuten Altersfreigabe FSK 6 Stab Regie Wolfgang Luderer Drehbuch Konrad Reich Produktion DEFA, KAG „Johannisthal“ Musik Helmut Nier Kamera Hans-Jürgen Sasse Schnitt Thea Richter Besetzung - Jan Rohde: Martin
- Mario Herrmann: Johannes
- Martin Trettau: Grambauer
- Erik S. Klein: Pastor Breithaupt
- Walter Jupé: Kantor Kannegießer
- Rolf Hoppe: Superintendent
- Fred Delmare: Krischan
- Wolfgang Dehler: Düker
- Erdmute Schmidt-Christian: Luise
- Martin Hoefs: Hermann
- Erich Brauer: Raschbauer
- Gerd Ehlers: Wendland
- Hans Klering: Bärensprung
- Jürgen Zartmann: Trebbin
- Siegfried Weiß: Amtsrichter
Die Gerechten von Kummerow ist ein deutscher Spielfilm der DEFA von Wolfgang Luderer aus dem Jahr 1982. Er beruht lose auf dem gleichnamigen Roman von Ehm Welk und erlebte am 18. März 1982 im Berliner Colosseum seine Uraufführung.
Inhaltsverzeichnis
Handlung
Der Hirte Krischan lebt seit 24 Jahren im kleinen preußischen Dorf Kummerow. Er ist beliebt bei den Kindern, da er ihnen stets fantastische Geschichten aus seiner Zeit als Seefahrer erzählt, und beliebt bei den Dorfbewohnern, da er für seine Arbeit kein Geld verlangt. Was jeder weiß, aber jeder auch erfolgreich verdrängt, ist, dass Krischan ohne Papiere im Dorf lebt.
Eines Tages schlägt der reiche Müller Düker sein Pferd, da es breitbeinig auf dem Dorfplatz zu stehen kommt und beim Stehen mit dem Kopf wackelt, was die Dorfbewohner amüsiert. Sie wetten mit Dyker, dass er seinem Pferd keine Manieren beibringen können wird und Düker versucht es dennoch mit Gewalt. Der tierliebe Krischan stellt sich gegen Düker und wird von ihm geschlagen. Die Kinder drängen Düker schließlich zurück, der sein Pferd mit einem letzten rabiaten Schlag umbringt. Bald sammeln sich die Klagen bei Gericht: Während Düker von verschiedenen Dorfbewohnern wegen Tierquälerei und öffentlichen Ärgernisses verklagt wird, verklagt wiederum Düker das Dorf wegen Duldung eines Mannes ohne Papiere – Krischan. Der verlässt am nächsten Tag das Dorf und kehrt nicht mehr zurück. Die Kinder des Dorfes, allen voran der intelligente Martin, der arme Johannes und der dümmliche Hermann, schwören Rache und bewerfen nun regelmäßig nachts das Haus des Müllers mit Kartoffeln.
Bei der Gerichtsverhandlung wird Düker wegen Tierquälerei zu vier Wochen Gefängnis verurteilt. Die drei Jungen werden vom Richter als „Gerechte“ gelobt, hätten sie mit ihrer Aktion doch nicht nur Krischan, sondern auch dem Pferd helfen wollen. Der Richter fordert zudem die Dorfbewohner auf, nach Krischan zu suchen und ihn für seine Tierliebe, aber auch sein langes, ehrenamtliches Wirken im Dorf auszuzeichnen. Die Dorfbewohner jedoch bleiben untätig, was die Kinder empört. Als „Gerechte“ versuchen sie nun zunächst, weitere Tierquälereien anzuzeigen, können sich dabei jedoch nicht immer auf ihr Gefühl verlassen und fügen ihrer Umwelt mit ihren Aktionen eher Schaden zu.
Eines Tages wird deutlich, dass die Freunde getrennt werden sollen. Als Johannes’ Großvater stirbt und die Mutter daraufhin das Dorf verlässt und den Jungen dem Dorf überlässt, beschließt die Gemeinschaft, Johannes in ein anderes Dorf zur Pflege und Ausbildung zu schicken. Der intelligente Martin wiederum soll das nächste Schuljahr eine Schule in der Stadt besuchen. Johannes gelingt schon nach kurzer Zeit die Flucht zurück nach Kummerow. Mit Martin reißt er nun aus, um endlich Krischan zu finden. Beide treiben mit ihrem Boot ab und werden schließlich von einem Bauern aufgelesen, der Martins Vater benachrichtigt. Bald sind beide Jungen wieder in Kummerow und nun beginnt der Ernst des Lebens: Martin packt seine Sachen für die Stadtschule. Gemeinsam mit Johannes, der wieder zu seinen neuen Pflegeeltern muss, reist er im Pferdewagen aus Kummerow ab. Beide blicken ein letztes Mal auf ihr Dorf zurück.
Kritik
Die zeitgenössische Kritik schrieb, dass sich die hohen Erwartungen an den Film nicht erfüllt haben: Statt auf Sozialkritik setze der Film „auf das betuliche Milieu, die traute Idylle. Dadurch gerät der Film […] in eine Unverbindlichkeit hinein, die im Detail noch liebenswert sein mag, im Gesamteindruck aber das falsche Bild einer vermeintlich heilen Welt zeichnet, in der nur der übliche Generationenkonflikt auszutragen ist.“[1] Andere Kritiker sahen zwar ebenfalls eine Verflachung des Film im Verhältnis zur Romanvorlage, lobten jedoch, dass „in prächtigen Farben […] herrliche Landschaftsbilder eingefangen“ wurden.[2]
Der film-dienst nannte Die Gerechten von Kummerow eine „schwerfällige, inszenatorisch konventionelle Verfilmung eines vielgelesenen Romans von Ehm Welk“.[3] Für Cinema war der Film eine „biedere Fortsetzung der ‚Heiden von Kummerow‘. Fazit: Kommt leider nur schwer in die Gänge“.[4]
Literatur
- Die Gerechten von Kummerow. In: F.-B. Habel: Das große Lexikon der DEFA-Spielfilme. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2000, ISBN 3-89602-349-7, S. 203.
- Die Gerechten von Kummerow. In: Ingelore König, Dieter Wiedemann, Lothar Wolf (Hrsg.): Zwischen Marx und Muck. DEFA-Filme für Kinder. Henschel, Berlin 1996, ISBN 3-89487-234-9, S. 292–294.
Weblinks
- Die Gerechten von Kummerow in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database
- Die Gerechten von Kummerow bei filmportal.de
Einzelnachweise
- ↑ Georg Antosch in: Der Neue Weg, 19. März 1982.
- ↑ R.K. in: Schweriner Volkszeitung, 2. April 1982.
- ↑ Vgl. zweitausendeins.de
- ↑ Vgl. cinema.de
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