- Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen
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Der Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen wird durch den Freistaat Thüringen aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzesgrundlage
Der Brand- und Katastrophenschutz wird in Deutschland durch die Bundesländer geregelt. Dabei wird eine Einheitlichkeit zwischen den Ländern angestrebt. Dies wird durch die Innenministerkonferenz im Arbeitskreis V gewährleistet.
Die Rechtsgrundlagen in Thüringen sind das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (ThFwOrgVO), die Feuerwehrdienstvorschriften und die Feuerwehrsatzungen der Kommunen.
Aufbau
In Thüringen gibt es 968 Freiwillige Feuerwehren, 87 Stützpunktfeuerwehren, 8 Berufsfeuerwehren und 6 behördlich anerkannte Werkfeuerwehren mit insgesamt 69323 Feuerwehrangehörigen sowie 10013 Jugendfeuerwehrleuten.[1] Die Abwehr bei Bränden obliegt den jeweiligen Kommunen.[2] Die Organisation der Gemeindefeuerwehr ist in der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung geregelt.[3]
Ausbildung
Die Ausbildung wird durch die Feuerwehrdienstvorschrift 2 geregelt. Dabei werden Grundaus- sowie Weiterbildung (z.B. Atemschutzausbildung) durch die Landkreise überörtlich und die Festigung der erlangten Kenntnisse durch den regelmäßigen Dienst der jeweiligen Gemeindefeuerwehr organisiert.[4] Anspruchsvollere Fortbildungslehrgänge (z.B. Gruppenführerausbildung) werden an der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz durchgeführt.[5] Daneben werden regelmäßig Großübungen organisiert, welche die Zusammenarbeit verschiedener Aufgabenträger bei Großschadenslagen verbessern sollen.
Dienstgrade
Die Dienstgrade der Feuerwehren in Thüringen richten sich nach der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung (Stand: 2009).
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