- Eberhard Schlephorst
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Eberhard Schlephorst (* 1924; † 28. Februar 2011 bei München) war ein deutscher Verwaltungsjurist und ehemaliges Vorstandsmitglied der Fraunhofer-Gesellschaft.
Leben
Eberhard Schlephorst studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und der Universität zu Köln. 1963 wurde er in Köln zum Dr. iur. promoviert. Er trat in den Staatsdienst ein und war unter anderem federführend an den „Leitlinien zu Grundsatz-, Struktur- und Organisationsfragen von rechtlich selbständigen Forschungseinrichtungen“ beteiligt, die zehn Großforschungszentren des Bundes, wie etwa für das Kernforschungszentrum Karlsruhe und das Deutsche Elektronen-Synchroton (Desy), damit begründete.[1]
Mit der Amtsübernahme von Heinz Keller als neuem Präsidenten der Fraunhofer-Gesellschaft im Oktober 1972 wurde Eberhard Schlephorst erster hauptamtlicher Vorstand für Recht und Personal. Er war maßgeblich an der Umsetzung des neuen Fraunhofer-Modells beteiligt.[2] Ihm folgte mit Eintritt in den Ruhestand 1989 Dirk-Meints Polter.
Eberhard Schlephorst war Ehrenmitglied der Fraunhofer-Gesellschaft.[3]
Er war seit 1949 Mitglied der katholischen Studentenverbindungen A. V. Rheinstein Köln und V.K.D.St. Rhenania Marburg, beide im CV.
Weblinks
- Literatur über Eberhard Schlephorst im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
- ↑ Gefühl der Entwertung. In: Der Spiegel. Nr. 9, 1971, S. 44 (online).
- ↑ „Einführung und Erprobung des Fraunhofer-Modells“, FhG, eingesehen am 16. September 2009
- ↑ „Ehrenmitglieder“, FhG, eingesehen am 16. September 2009
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