- Emil Meischeider
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Emil Meischeider (* 17. November 1828 in Haynau; † 29. August 1906) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
1850 wurde er auf den preußischen Landesherrn vereidigt und wurde im Juni als Auscultator dem Stadtgericht Berlin zur Beschäftigung überwiesen und im September dem Appellationsgerichtsbezirk Breslau überwiesen.[1] 1857 wurde er Kreisrichter. 1860 war er das in Freistadt in Schlesien und 1864 in Glogau. 1865 wurde er Stadtrichter. Im nächsten Jahr wurde er Stadtgerichtsrat. 1868 wurde er Appellationsgerichtsrat. 1876 war er das in Celle. 1879 wurde er Oberlandesgerichtsrat. 1882 wurde er an das Reichsgericht berufen. Er gehörte dem IV. Zivilsenat des Reichsgerichts an. Neujahr 1897 trat er in den Ruhestand.
Werke
- Die preußische Gesetzgebung über das Anfechtungsrecht der Gläubiger nach den Gesichtspunkten des römischen Rechts dargestellt, Berlin 1864, (MPIER-Digitalisat).
- Besitz und Besitzschutz - Studien über alte Probleme, Berlin 1876, [1].
- Die letztwilligen Verfügungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche für das Deutsche Reich, Leipzig 1900, (MPIER-Digitalisat). Rezensiert durch Hopf [2] und Randa [3].
- "Die Zulässigkeit der Anfechtungsklage gegen die durch den Gemeinschuldner bewirkte Zahlung einer gesetzlich begründeten, fälligen Forderung", Beiträge zur Erläuterung des preußischen Rechts durch Theorie und Praxis, Jahrgang 4 (1860), S. 347.
- "Zur Lehre vom internationalen Privatrechte", Beiträge zur Erläuterung des deutschen Rechts, Jahrgang 21 = 3.Folge Jahrgang 1 (1877), S. 117.
Einzelnachweise
- ↑ Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin, Potsdam 1850, 239, 363.
Quelle
Adolf Lobe: Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929. Berlin 1929, S. 356.
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