Carl Ferdinand Freiherr von Stumm-Halberg

Carl Ferdinand Freiherr von Stumm-Halberg

Carl Ferdinand Freiherr von Stumm-Halberg (bis 1888: Carl Ferdinand Stumm) (* 30. März 1836 in Saarbrücken; † 8. März 1901 in Halberg (heute zu Saarbrücken)) war ein Montanindustrieller, freikonservativer Politiker und Reichstagsabgeordneter.

Carl Ferdinand Stumm, der mit der Orgelbauerfamilie Stumm verwandt war, musste bereits mit 22 Jahren in die Fußstapfen seines verstorbenen Vaters Carl Friedrich treten. Am 1. April 1858 trat er in die Werksleitung des Neunkircher Eisenwerks ein, das sein Vater im Jahre 1806 gegründet hatte. Carl heiratete Ida Charlotte Böcking (1839-1918) im Jahre 1860 in Asbacherhütte, die ebenso aus einer Industriellendynastie stammte. Aus der Ehe gingen 5 Kinder hervor. Er nahm am Krieg von 1870/71 als Offizier teil und kehrte als hoch dekorierter Rittmeister zurück.

Stumm engagierte sich maßgeblich in sozialen Fragen sowohl als Industrieller wie auch später als Politiker. Er war Mitbegründer der 1867 gegründeten Freikonservativen Partei. Er erhielt 1867 ein Abgeordnetenmandat in den Reichstag des Norddeutschen Bundes und des Preußischen Abgeordnetenhauses und war von 1871 bis 1881 Abgeordneter des Deutschen Reichstages. Hier wirkte er im wesentlichen bei der Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialpolitik des Kaiserreiches mit. Im Reichstag bekämpfte er die Bismarck'sche Sozialgesetzgebung und unterstützte zugleich den Kampf gegen die Sozialdemokratie.

Er setzte sich für den Bau eines Kanals von der Saar zum Rhein über Neunkirchen ein, um seiner Hütte eine bessere Verkehrsanbindung zu verschaffen. Zugleich versuchte er, den geplanten Ausbau der Saar (saarabwärts Richtung Mosel) zu verhindern, da davon die konkurrierende Völklinger Hütte der Familie Röchling profitiert hätte. Stumm war ein überzeugter Vertreter eines Obrigkeitsstaates und konservativen Paternalismus, was sich im Führungsstil des Stahlwerkes deutlich ausdrückte. Das Mildern der sozialen Probleme seiner Arbeiterschaft (beispielsweise Bau eines Krankenhauses und einer Kirche aus privaten Mitteln in Brebach) war Mittel zum Zweck, um sie ruhig und produktiv zu halten. Er gewährte soziale Versorgung und verlangte dafür unbedingten Gehorsam. Dies führte soweit, dass seine Ehefrau bestimmen konnte, welcher Arbeiter wen heiraten durfte.

Im Jahr 1896 war er Mitglied der XII. Kommission des Reichstags, welche die abschließenden Beratungen zum Text des BGB vor der Plenardebatte im Reichstag vornahm. Er nahm dort insbesondere Einfluß im Familienrecht. Dort vertrat er die formal von seinem Fraktionskollegen Moritz Pauli gestellten "Anträge Pauli". In diesen Anträgen wurde in insgesamt 32 Punkten eine Besserstellung der Frau verlangt. Ausgearbeitet wurden sie von der Juristin Emilie Kempin in Zusammenarbeit mit Stumm. Inhaltlich gehen die Verbesserungen zugunsten der Frauen nicht so weit, wie es die zeitgenössische Frauenbewegung verlangte, aber übernahmen einige wichtige Punkte der Frauenforderungen (z.B. Gütertrennung als gesetzliches Güterrecht, Gleichstellung der Frau im Vormundschaftsrecht). Im Bereich des Familienrechts stimmte der ansonsten rechtskonservative Politiker in zentralen Punkten gemeinsam mit linksliberalen „Freisinnigen“ und SPD gegen die Kommissionsmehrheit.

Stumms Ansprüche und sein Auftreten führten dazu, dass Friedrich Naumann ihn „den Scheich von Saarabien“ nannte und am königlichen Hof (Stumm war ein Duzfreund des Kaisers) in Berlin von der „Ära Stumm“ gesprochen wurde. Er bewohnte ab 1880 seine beiden Schlösser auf dem Halberg und in Grünhaus. Im Jahre 1888 bzw. 1891 erhielt er von Kaiser Wilhelm II. den Adelsbrief mit Ernennung zum Freiherrn von Stumm und die Genehmigung zum Tragen des Doppelnamens von Stumm-Halberg, der an den Besitz des Halbergs gebunden war. 1902[1] wurde ihm in Neunkirchen ein Denkmal errichtet. Durch das „Musicalprojekt Neunkirchen“ wurde zudem das Musical „Stumm“ geschaffen.

Literatur

  • Arne Duncker: Die Anträge Pauli. Ein Gegenentwurf zugunsten der Frauen in den Beratungen zum BGB. In: Meder/Duncker/Czelk (Hrsg.): Frauenrecht und Rechtsgeschichte. Die Rechtskämpfe der deutschen Frauenbewegung. Böhlau Verlag, Köln u.a. 2006. S. 247–278.

Weblinks

Belege

  1. Meyers-1905

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