- Heinrich von Feilitsch
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Heinrich Klemens von Feilitsch (* 9. April 1856 in Bad Schandau; † 1933[1]) war ein deutscher Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Er wurde promoviert. Feilitsch trat 1880 in den sächsischen Staatsdienst ein. 1888 wurde er Amtsrichter. 1895 wurde er zum Landgerichtsrat befördert. 1899 folgte die Ernennung zum Landgerichtsdirektor. 1904 wurde er Oberlandesgerichtsrat. Er war Mitglied in der vom Reichsjustizamt berufenen zweiten Strafrechtskommission von 1911 bis 1913. 1912 bekam er den Titel Geheimer Justizrat verliehen. Neujahr 1915 kam er an das Reichsgericht. Im Juni 1924 trat er in den Ruhestand.
Werke
- Das Sächsische Forst- und Feldstrafgesetz vom 26. Februar 1909, Dresden 1909.
- Kann der Erblasser die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers dem Erben überlassen, Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 10 (1905), Sp. 348.
Einzelnachweise
- ↑ Deutsche Juristen-Zeitung 1933, S. 96
Quelle
Adolf Lobe: „Fünfzig Jahre Reichsgericht am 1. Oktober 1929“, Berlin 1929, S. 380.
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