- Geflügelt
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Geflügelt ist in der Heraldik ein Begriff, um in der Wappenbeschreibung die mit Flügeln dargestellte Figur zu beschreiben.
Als geflügelt werden alle Wappenfiguren mit Flügeln bezeichnet, die in der Natur keine Flügel haben, aber ihre heraldische Darstellung von dieser abweicht. Zu diesen Figuren werden Menschen und Engelwesen, Wappen- und Fabeltiere , Hüte und Helme, Dinge des täglichen Lebens,wie Rad und Pfeil, gerechnet. Die Darstellung erfolgt mit paarweise angeordneten Flügeln, die in der Tinktur abweichen kann. Mit einem Flügel kann das Fügelrad abweichen. Bei Menschen werden die Arme durch Flügel ersetzt.
Der sogenannte Flug in der Heraldik kann als eine Zierbesteckung mit Flügeln aufgefasst werden und ist im Unterschied zum „geflügelt“ nicht zum Fliegen der Figur angelegt.
In der Heraldik sind am bekanntesten diese geflügelten Wappenfiguren: Cherubkopf, Drache, Engel, Fisch, Flügelhelm, Flügelstier, Fügelrad, Hüte, Klauflügel, Markuslöwe, Merkurstab, Pegasus, Pfeil, Seraph, Windpferd,
Weitere geflügelte Objekte
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geflügelter Ziegenbock
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drei geflügelte Rentiere
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geflügeltes Schwert
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geflügelter Krummstab
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geflügelter schwerthaltender Arm
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geflügelter Baum
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geflügelter Löwenkopf
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geflügelter Löwe
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geflügelter Fisch (Wappentier)
Siehe auch
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