- Geprüfter IT-Entwickler
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Ein Geprüfter IT-Entwickler (englisch Certified IT Systems Manager) wird gemäß der IT-Fortbildungsverordnung (Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik) in die Ebene des Operative Professionals eingeordnet und entspricht der Fortbildung des IT-Fachgesellen zum IT-Meister.
Inhaltsverzeichnis
Zulassungsvoraussetzungen
Ausbildung in einem IT-Beruf und 2-jährige einschlägige Berufspraxis und Qualifikation zum IT-Spezialisten oder Ausbildung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und 3-jährige einschlägige Berufspraxis und Qualifikation zum IT-Spezialisten oder 6-jährige einschlägige Berufspraxis im IT-Bereich und Qualifikation zum IT-Spezialisten
Die Qualifikation zum Spezialisten bezeichnet die Festschreibung von 29 Spezialistenprofilen, die durch die Sozialpartner und den DIHK vereinbart wurden. Diese wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Nachweis eines „zertifizierten Spezialisten“ ist möglich durch:
- ein Zertifikat einer Personalzertifizierungseinrichtung gemäß TGA-Modell (DIN/EN 45013) oder
- ein anderes Zertifikat, dass den Inhalten eines Spezialistenprofils entspricht oder
- ein betriebliches Zeugnis, das sämtliche Inhalte eines Spezialistenprofils bestätigt
Aufgabenfeld
Der Geprüfte IT-Entwickler besitzt die Befähigung in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herzustellen, anzubieten oder anzuwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren. Ebenfalls Ziel ist es IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren, sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu Gestalten und Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen (Auszug aus der IT-Fortbildungsverordnung).
Inhalte der Ausbildung gemäß IT-Fortbildungsverordnung
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Personalplanung und -auswahl:
- Personalbedarfsermittlung
- Personalauswahlgespräche Arbeits- und Ausbildungsverträge
- Mitarbeiter- und Teamführung: Mitarbeiterbeurteilung
- Führungsmethoden und -techniken
- Motivieren von Mitarbeitern
- Fördern beruflicher Entwicklung
- Methoden zur Lösung betrieblicher Konflikte
- Personalentwicklung: Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs
- Methoden der Unterweisung / Coaching
- Zusammenarbeiten mit zuständigen Stellen, Bildungsträgern und Berufsschulen
- Arbeitsrecht: Betriebsverfassungsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Tarifrecht
- Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitszeitordnungen
- Berücksichtigen von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremdfirmen
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
- Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht
IT-Spezifische Fachaufgaben
- Technical Engineering:
- Analyse und Bewertung von Benutzeranforderungen und Realisierung im Produkt
- Festlegen des Grob-Gesamt-Designs von Programmen
- Festlegen der Hilfsmittel und Programmiersprachen
- Entwickeln von System- und Softwarearchitekturen und Beschreiben der Schnittstellen
- Migrationspläne, Testpläne und Wartungskonzepte
- Tests und Abnahme des Produkts
- Evaluieren der Leistungsfähigkeit
- Dokumentation
- Projektmanagement:
- Durchführen von Projekten
- Projektstrukturierung
- Aufwandsschätzung, Ressourcenplanung, Kostenplanung und Risikoanalyse
- Qualitätsmanagement;
- Durchführen von Projekten
- Betriebswirtschaft:
- Planen, Beurteilen und Beeinflussen von betrieblichen Abläufen
- Kalkulationsverfahren
- Kosten- und Leistungsrechnung
- betriebswirtschaftliche Bewertung
Betriebliche Projektarbeit
Folgende Themengebiete sind möglich:
- Analysieren von Projektkenngrößen und Designen von IT-Lösungen
- Implementieren und Integrieren der Lösungskomponenten, Durchführen von Tests und Abnahme der Produkte oder Lösungen
- Planen, Steuern und Kontrollieren von IT-Entwicklungsprojekten
Prüfungen gemäß IT-Fortbildungsverordnung
Die Prüfungen des Geprüften IT-Entwicklers sind in § 9 und § 10 festgehalten. Dabei teilen sich die Prüfungen in schriftliche und mündliche ein.
- schriftliche Prüfungen
- Profilspezifische IT-Fachaufgaben (Situationsaufgaben 1-3)
- Mitarbeiterführung und Personalmanagement (Situationsaufgaben 1 und 2)
- schriftliche Projektdokumentation
- Umfang je nach Kammer (Regelfall max. 30 Seiten und max. 20 Seiten Anhang)
- Eingangsvoraussetzung zur Zulassung zum mündlichen Fachgespräch
- mündliche Prüfung
- Präsentation des Projektes
- Fachgespräch
Quellen
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