- Grenzaufsicht
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Unter Grenzaufsicht versteht man die Aufsicht über eine festgelegte Zollgrenze, ein Grenzgebiet und einen grenznahen Raum, in der Regel bestehend aus zollamtlicher, zum Teil auch polizeilicher Überwachung. Das Ziel dieser Aufsicht ist die Verhinderung und Verfolgung von illegalen Grenzübertritten, Schmuggel und anderen Straftaten mit Grenzbezug.
Die Grenzaufsicht ist nicht mit dem Grenzschutz zu verwechseln, obwohl diese Tätigkeiten Hand in Hand gehen und sich ergänzen können.
In Deutschland ist diese Aufgabe unmittelbar der Bundeszollverwaltung übertragen, die diese mithilfe seines Grenzaufsichtsdienstes (der nach dem Projekt Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung zum 1. Januar 2008 umbenannt wurde in Kontrolleinheiten grenznaher Raum), sowie seines Wasserzolldienstes (jetzt Kontrolleinheit See) durchführt.
Die Grenzaufsicht findet trotz geöffneter Grenzen in der Europäischen Union weiterhin dort statt, an denen entweder Zollgrenzen oder EU-Außengrenzen zu finden sind, wie zum Beispiel:
- an Internationalen Flughäfen
- an Freihafengrenzen (zum Beispiel in Bremerhaven und Hamburg)
- an Zollstraßen (zum Beispiel Flüssen)
- im Küstengebiet
- an der Grenze zur Schweiz
Als weiteres internationales Beispiel seien die Aufgaben der amerikanischen Customs and Border Protection und der Immigration and Customs Enforcement genannt.
Siehe auch
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