Grenzaufsichtsdienst

Grenzaufsichtsdienst
Deutscher Schäferhund des Zolls an der innerdeutschen Grenze 1984

Der Grenzaufsichtsdienst (abgekürzt GAD) ist eine uniformierte und bewaffnete Arbeitseinheit der Bundeszollverwaltung. Sie beschäftigt sich primär mit der zollrechtlichen und grenzpolizeilichen Überwachung der Zollgrenzen der Europäischen Union. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, die Verbringung (Einfuhr, Ausfuhr, Durchleitung) von verbotenen Waren und Substanzen zu verhindern (siehe Grenzaufsicht und Schmuggel), beziehungsweise deren beschränkten Verkehr zu überwachen (siehe VuB-Regeln).

Mit Harmonisierung des EU-Binnenmarktes und dem Beitritt weiterer Staaten zur EU ist der GAD an diesen Grenzen überflüssig geworden oder wurde von einer anderen Arbeitseinheit der deutschen Zollverwaltung, den Mobilen Kontrollgruppen, ersetzt. Derzeit existiert der Grenzaufsichtsdienst noch an der Grenze zur Schweiz, an internationalen Flughäfen, an der Nord- und Ostsee (Wasserzoll) sowie an Freihäfen.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau

Der GAD gliedert sich wie folgt:

Bundesministerium der Finanzen

Bundesfinanzdirektion (bis 2007: Oberfinanzdirektion)
Hauptzollamt
Zollkommissariat (Grenzaufsichtsdienst)
Grenzaufsichtsstelle (Grenzaufsichtsdienst, Landzolldienst)
Zollschiffsstation (Grenzaufsichtsdienst; Wasserzolldienst)

Geschichte

Zur Geschichte siehe auch den Hauptartikel Zollgrenzschutz (1937 - 1949).

Siehe auch

Weblinks



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