Abitur für Nichtschüler

Abitur für Nichtschüler

Ein Abitur für Nichtschüler (auch: „Begabtenabitur“, „Nichtschülerabitur“, „Fremdenprüfung“ oder „Außerschulisches Abitur“) ist eine ohne vorangegangenen Besuch einer Gymnasialen Oberstufe zu bestehende Abiturprüfung, die zum Hochschulbesuch berechtigt. Anders als bei einer (landesrechtlich ebenfalls möglichen) Sonderanerkennung von Fachschulabschlüssen, Kollegs, abgelegten Meisterprüfungen u. ä., wird diese Hochschulreife nicht nur für einzelne Fächer, sondern für das gesamte Spektrum der Hochschuldisziplinen erteilt.

Inhaltsverzeichnis

Idee und Anmeldung

Sie ist der Grundidee nach für Begabte bestimmt, deren Lebensweg keinen regulären Schulweg erlaubte. Die Prüfung ist in der Regel schwerer als ein Abitur an einer Schule. Wer sich hier prüfen lassen will, muss sich aus eigenem vorhandenem Wissen und Unterlagen vorbereiten. Private und kostenpflichtige Vorbereitungsschulen bestehen jedoch in einigen Großstädten, auch bieten einige Organisationen besondere Kurse dafür an.

Die Zulassung zu dieser Abiturform muss beim zuständigen Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes oder einer von ihm beauftragten und beaufsichtigten Behörde beantragt werden und bedarf befürwortender Gutachten.

Bundesrepublik Deutschland

Baden-Württemberg

2008 unterzogen sich 33 Externe aus Baden-Württemberg am Faust-Gymnasium in Staufen dieser Prüfung.

In Freiburg im Breisgau besteht seit 2007 eine Kursus-Initiative von zehn Waldorf-Schülern, die sich von ihren Gymnasien unzufrieden abgemeldet haben, um sich gemeinsam auf das Externenabitur vorzubereiten. Im Juni 2008 waren zwei abgesprungen, acht bestanden es.[1] Die Initiative besteht noch heute (Stand 2011). Im Jahre 2010 bestanden fünf von sechs Schülern ihre Prüfungen, sowie im Jahr 2011 zwei von drei Schülern. Für den Jahrgang 2011/2012 haben sich mittlerweile dreizehn Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefunden, von denen voraussichtlich elf Schüler im Frühjahr 2012 ihre Abiturprüfung ablegen werden. [2]

Berlin

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bietet jedes Jahr externe Abiturprüfungen an. Die Prüfungen finden jedes Jahr im ersten Halbjahr statt. Es gibt vier schriftliche Prüfungen im Februar und vier mündliche im Juni. Dazu besteht die Möglichkeit, in zwei der schriftlichen Fächer eine Nachprüfung abzulegen.

Vorbereitende Kollegs sind auf den Zweiten Bildungsweg ausgelegt, eine staatliche Förderung der Schüler durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist bei ihrem Besuch möglich. Selbstverwaltete Schulen wie die Schule für Erwachsenenbildung bieten sowohl Bafög-Kurse, wie auch „Gymnasial-Kurse“ an, die nicht gefördert werden.

Fächerkombination

Mindestens eine Naturwissenschaft und eine Fremdsprache müssen als schriftliches Fach gewählt werden. Zwei der vier Fächer müssen als Leistungskurse gewählt werden. In den mündlichen Fächern kommen dann die anderen Fächer bei gleicher Gewichtung dran.

Beispiele:

  • Schriftlich: Deutsch (LK), Englisch (LK), Biologie (GK), Politik (GK)
  • Mündlich: Kunst, Mathematik, Geschichte, zweite Fremdsprache

Deutsch und Kunst, Biologie und Mathematik, Geschichte und Politik sowie die beiden Fremdsprachen können nach eigenem Ermessen getauscht werden.

Bewertungssystem

Jede erreichte Punktzahl wird mit einem vorgegebenen Faktor multipliziert. Im ersten Teil der Prüfung (also dem schriftlichen) werden Leistungskursergebnisse mit zwölf, Grundkursergebnisse mit acht malgenommen. Um den zweiten Teil der Prüfung ablegen zu können, braucht man 200 Punkte aus den schriftlichen Prüfungen. Im zweiten Teil sind insgesamt 100 Punkte zu erreichen, wobei jedes Ergebnis mit fünf multipliziert wird.

Sollte ein Fach mit 0 (null) Punkten abgeschlossen werden, so ist die gesamte Prüfung ohne Weiteres nicht bestanden.[3]

Hessen

In Hessen werden die Nichtschüler in acht Fächern geprüft – davon vier schriftlich und vier mündlich. Diese Prüfungsergebnisse ergeben auch die Abiturnote.

Im Hessischen Amtsblatt 03/09 ist ab Seite 143 die „Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss)“ in der gültigen Fassung nachzulesen.[4]

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden die Nichtschüler in acht Fächern geprüft – vier schriftlich und vier mündlich. Die Prüfungsergebnisse darin ergeben die Abiturnoten.

Zur Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler können sich Landeskinder – je nach Wohnsitz – bei der zuständigen Bezirksregierung anmelden.

Sachsen-Anhalt

Die Zulassung zu dieser Form der Abiturprüfung ist bis spätestens 1. Februar eines jeden Jahres im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle, Dessau-Roßlau oder Magdeburg zu beantragen. Sie findet im zeitlichen Rahmen der Abiturprüfung an öffentlichen Gymnasien statt.[5]

Mecklenburg Vorpommern

Gegenstand der Prüfung sind vier schriftliche Prüfungen und weitere vier mündliche Fächer.

Die schriftlichen Fächer sind:

  1. Deutsch
  2. Mathematik
  3. Geschichte und Politische Bildung
  4. Eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft

Unter den Punkten 1–4 werden zwei Fächer auf Leistungskursniveau und die verbleibenden zwei auf Grundkursniveau geprüft. Hier kann frei gewählt werden, welche Fächer auf welchem Niveau geprüft werden sollen.

Die mündlichen Prüfungsfächer sind so zu wählen, dass unter Einbeziehen der schriftlichen Prüfungsfächer bei den gesamten Prüfungen mindestens eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen geprüft werden.

Die mündlichen Prüfungen können aus folgenden Gegenstandsbereichen gewählt werden: Fremdsprachen, Musik, Kunst und Gestaltung, Geographie, Philosophie, Wirtschaft, Naturwissenschaften, Informatik und Religion.

An den mündlichen Prüfungen kann nur teilnehmen, wer die schriftlichen Prüfungen bestanden hat.

Die Ergebnisse werden wie in der gymnasialen Oberstufe bewertet und mit einem Punkteschlüssel umgerechnet. Maximal können 840 Punkte erreicht werden (1,0). Minimal müssen 280 Punkte (4,0) erreicht werden damit die Prüfungen als bestanden angesehen werden.[6]

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. Arnfrid Schenk, Ohne Schule zum Abi, in: Die Zeit vom 13. September 2007; Tanjev Schultz, Fleißige Rebellen, in: Süddeutsche Zeitung vom 28./29. Juni 2008, S. 12.
  2. Webseite des Methodos e.V. http://methodos-ev.de/
  3. Beispiel 1:
    Schriftlich: Biologie 3P x 8 = 24, Politik 9P x 8 = 72, Deutsch 3P x 12 = 36, Englisch 5P x 12= 60
    24+72+36+60= 192. Dieses Ergebnis würde nicht ausreichen, es folgt eine mündliche Nachprüfung:
    Mündlich: Mathematik 1P x 5 = 5, Kunst 12P x 5 = 60, Geschichte 7P x 5 = 35, zweite Fremdsprache 5P x 5 = 25;
    5+60+35+25= 125. Das Abitur ist im Beispiel bestanden. Sollte ein schriftliches Ergebnis das Erreichen des zweiten Teiles der Prüfung verhindern, oder sollte man seine Note verbessern wollen, so besteht die Möglichkeit, sich erneut und diesmal mündlich prüfen zu lassen. Beispiel 2: Wurden in Biologie schriftlich nur drei Punkte erreicht, in der Nachprüfung aber sieben, so ergibt sich der Wert: (3+7):2 = 5. Es würden sich auch für das obige „Beispiel 1“ 208 Punkte ergeben und man kann an den restlichen mündlichen Prüfungen teilnehmen.
  4. Das Amtsblatt findet man in einer „Nur lesen“-Version unter www.hessisches-amtsblatt.de
  5. Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, Sachsen-Anhalt
  6. Für genauere Informationen: http://mv.juris.de/mv/gesamt/AbiNSchV_MV_2005.htm, Quelle: http://mv.juris.de

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