- Heinrich Doneldey
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Heinrich Doneldey der Jüngere (* um 1300; † nach 1367) war ein Bremer Ratsherr und Bürgermeister des 14. Jahrhunderts. 1358 bereitete er bei Verhandlungen in Lübeck den Wiedereintritt Bremens in die Hanse vor. Zugleich war er Dombaumeister.
Biografie
Doneldey gilt als erster Bürgermeister Bremens, wenn diese Zuweisung auch unsicher ist.[1] Dies hängt damit zusammen, dass die Rechtsverhältnisse innerhalb der Stadt im frühen 14. Jahrhundert undeutlich waren, in jedem Falle aber zwischen der entstehenden Gemeinde und dem Erzbischof umstritten. Zwar konnte der Bremer Rat einen Streitfall entscheiden, doch nur dann, wenn sich beide Parteien an den Rat wandten; bis dahin war das erzbischöfliche Vogtsgericht zuständig.[2]
Die zunehmende Einflussnahme des Rates – der wenige Jahrzehnte später letztinstanzlich entscheiden konnte, und vor dem der Beklagte auch dann erscheinen musste, wenn er nicht damit einverstanden war – hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass die kirchlichen und kommunalen Aufgaben noch weniger getrennt waren, als dies sowieso schon üblich war. So wird Heinrich Doneldey als Dombauherr (dominus fabrice) bezeichnet; er stiftete 1334 eine Glocke, die Susannenglocke.[3] Als die Reliquien der Heiligen Cosmas und Damian im Jahr 1335 im Dom wiederentdeckt wurden, ließ er aufwändige Feierlichkeiten ausrichten und Erzbischof Burchard Grelle ein Turnier auf dem Domshof veranstalten, dazu Prozessionen und Feierlichkeiten im Palast des Erzbischofs. Darüber hinaus wurden zwölf Bürger zu Rittern geschlagen.[4]
Spätestens 1352 siegelten zwei Ratsherren zusammen mit Doneldey als Consules in Brema.
1358 ging Doneldey zusammen mit Berent von Dettenhusen als Gesandter nach Lübeck. Das 1350 von der Pest schwer getroffene Bremen, das zudem in der Hoyaer Fehde von 1351 bis 1359 mit schweren Niederlagen und Kosten zu kämpfen hatte, die Hanse boykottierte zudem noch Flandern, bzw. dessen Waren. Bremen war nicht Mitglied der Hanse, unterlief den Boykott und musste nun in Lübeck um Wiederaufnahme bitten. Auf dem Weg nach Lübeck und in Hamburg selbst mussten sich die Unterhändler schwere Vorwürfe anhören. Um wieder aufgenommen zu werden, musste Bremen den Flandern-Boykott unterstützen und Hamburg bei der Bekämpfung der Seeräuber auf der Elbe helfen. Die beiden Unterhändler unterzeichneten einen Vertrag, der vom Rat in Bremen ratifiziert wurde. Dieser Rat bezeichnete sie als „nostri consulatus socios, ad hoc per nos specialiter missos“ und zugleich ehrenhaft und diskret.[5]
Nach einem Aufstand gegen die Ratsherrschaft im September 1365, dem sogenannten Bannerlauf, wurde jeder Neubürger fortan auf den Rat vereidigt.
1358 verkaufte er Land an die Vikare von St. Willehadi. 1360 erscheint Doneldey zusammen mit seiner Frau Margareta und seiner Schwester Mechtilde in einer Urkunde, in der die drei einem Bremer Bürger für 34 Mark Land in Lankenau verkaufen.[6] Bei zwei weiteren Landverkäufen im Jahr 1367 erscheint Doneldey ebenfalls. In diesen Fällen wurde Land in der Lankenau und bei St. Paul in der Meyenstrate verkauft.[7]
Einzelnachweise
- ↑ Dies stellte bereits Ferdinand Donandt: Versuch einer Geschichte des Bremischen Stadtrechts. Mit einer Einleitung über die Entstehung und Fortbildung der Bremischen Verfassung bis zum Jahre 1433, Bremen 1830, S. 288, fest.
- ↑ Donandt, S. 161, Anm. 240.
- ↑ Bremisches Jahrbuch, Band 5, Bremen 1870, S. XC.
- ↑ Wilson King: Chronicles of Three Free Cities, Hamburg, Bremen, Lübeck, 1914, S. 75.
- ↑ Bremisches Urkundenbuch, Bremen 1877, Nr. 118, 3. August 1358.
- ↑ Bremisches Urkundenbuch, Bremen 1877, S. 134, vom 23. März 1360.
- ↑ Bremisches Urkundenbuch, Bremen 1877, Nr. 305 und 318, um Johannes d. Täufer und 21. Dezember 1367.
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