- Heinrich Weyer
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Heinrich Weyer (* 3. Juli 1928 in Marburg; † 1993 in Bonn) war ein Jurist, Berliner Senatsdirektor und Landesbeauftragter für den Datenschutz. Er war der Sohn des Siegerländer Heimatforschers und Pädagogen Wilhelm Weyer.
Im Juli 1947 legte Weyer die erste Prüfung für das Lehramt an Volksschulen ab. 1948-1952 studierte er Jura an der Georg-August-Universität Göttingen. Anschließend hielt er sich zu Studienzwecken von 1953-1955 im Rahmen eines Fulbright-Austauschprogramms in den Minneapolis/Minnesota (USA) auf. Er hatte dort Gelegenheit zu drei Monaten praktischer Ausbildung bei der Tenth U.S. Civil Service Region in Denver, Colorado. Er schloss die Zeit mit einem Master of Arts in Public Administration ab. Ab 1956 war er als Referendar beim Oberlandesgericht Hamm tätig. Im gleichen Jahr schloss er seine Dissertation über das "Verordnungsrecht der Exekutive als Gewaltenproblem" bei Dr. Rudolf Smend ab. Danach war er Senatsdirektor beim Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund. Vom 5. November 1979 bis 4. September 1987 war Heinrich Weyer der erste Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen.
Veröffentlichungen
Selbständige Veröffentlichungen
- Das Verordnungsrecht der Exekutive als Gewaltenproblem Marburg 1956
- Datenschutzgesetz NRW. Kommentar Essen 1988
Herausgeberschaft
- Organisation und Technik der Datensicherung. Empfehlungen aus der Kontrollpraxis (zus. mit Paul Stefan Pütter) Frechen 1983
Kategorien:- Verwaltungsjurist
- Deutscher
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- Mann
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