- Heinz Schmidt (Maueropfer)
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Heinz Schmidt (* 26. Oktober 1919 in Berlin; † 29. August 1966 ebenda) war ein Todesopfer an der Berliner Mauer. Der in West-Berlin ansässige, psychisch gestörte Obdachlose wurde von Angehörigen der Grenztruppen der DDR erschossen, als er im Nordhafen schwamm.
Heinz Schmidt wohnte bis 1962 zusammen mit seiner Frau und drei Kindern im Bezirk Wedding. Wegen einer psychischen Erkrankung wurde er arbeitslos und zum Alkoholiker. Das Amtsgericht Wedding bestellte im gleichen Jahr einen Gebrechlichkeitspfleger für ihn. Nach einer längeren Trennung kam es 1966 zu Scheidung von seiner Frau. Er zog in ein Obdachlosenheim im Viertel. Mit dem Gesetz kam er mehrfach wegen sogenannter Bagatelldelikte in Konflikt. 1965 übertrat er an der Oberbaumbrücke die Sektorengrenze, kehrte aber wieder nach West-Berlin zurück.
Nach einem Sozialamtsbesuch begab er sich am 29. August 1966 zum Nordhafen, zog sich aus und ging ins Wasser des Schifffahrtskanals. Ohne auf Rufe von Passanten zu reagieren schwamm er Richtung Ost-Berliner Ufer – an der Stelle gehörte die Wasserfläche zur DDR. Ost-Berliner Grenzsoldaten entdeckten ihn und gaben erst Warnschüsse, dann gezielte Schüsse aus ihrer Stellung am Invalidenfriedhof ab. Unbeirrt schwamm Schmidt weiter zum Ufer, ging dort an Land und suchte Schutz hinter einer Mauer an einer Verladerampe. Vor Ort angekommene Polizisten West-Berlins forderten ihn auf in Deckung zu bleiben. Heinz Schmidt begab sich zurück ins Wasser und versuchte zum Westufer zurück zu schwimmen. Auf dem Rückweg wurde er durch fünf Kugeln getroffen, erreichte dennoch das Ufer. Die Feuerwehr zog ihn aus dem Wasser und brachte ihn gegen 13.45 Uhr ins Rudolf-Virchow-Krankenhaus, wo nur noch sein Tod festgestellt wurde. Sein Leichnam wurde am 8. September 1966 auf einem Friedhof im Wedding beerdigt.
Die Vorgänge wurden auf West-Berliner Seite von mehreren Augenzeugen beobachtet. Auch Einschläge von Kugeln in Mauern, einem Auto und einer Wohnung wurden registriert. Von einem Sprecher des Berliner Senat wurde der Vorfall als „besonders tragisch, grausam und unmenschlich“ bezeichnet. Die westliche Presse berichtete ausführlich über den Fall. In einem Bericht der ostdeutschen Zeitung Neues Deutschland wurde von einer Provokation gegenüber der DDR berichtet.
Drei Angehörige der Grenztruppen der DDR bekamen das „Leistungsabzeichen der Grenztruppen“ verliehen. Ein weiterer wurde mit der „Medaille für vorbildlichen Grenzdienst“ geehrt. Die westlichen Polizisten wurden wegen Unterlassener Hilfeleistung angezeigt, da sie Heinz Schmidt keinen Feuerschutz gaben. Das Verfahren wurde später eingestellt. Nach der deutschen Wiedervereinigung kam es zu Ermittlungen gegen die ehemaligen Grenzsoldaten, die ergebnislos eingestellt wurden. Aus den Akten der DDR ging keine eindeutige Zuordnung eines Schützen hervor. Die fraglichen Grenzer verweigerten die Aussage zu dem Vorfall.
Weblinks
Literatur
- Hans-Hermann Hertle, Maria Nooke: Die Todesopfer an der Berliner Mauer 1961–1989. Ein biographisches Handbuch. 1. Auflage. Ch. Links, Berlin 2009, ISBN 978-3-86153-517-1, S. 245f.
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