- Amtsgericht Wedding
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Das Amtsgericht Wedding ist ein in Berlin-Gesundbrunnen befindliches Amtsgericht, das allgemein zivilrechtlich für den Bezirk Reinickendorf und die Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding sowie als Zentrales Mahngericht für Berlin und Brandenburg zuständig ist. Darüber hinaus ist es das Europäische Mahngericht für Deutschland.[1]
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der mehrflügelige, fünfgeschossige Bau des Amtsgerichts Wedding wurde von 1901 bis 1906 nach Plänen von Rudolf Mönnich und Paul Thoemer im Stil der Neogotik erbaut. Als Vorbild soll die Albrechtsburg in Meißen gedient haben. Das Gebäude hat eine damals neuartige Unterkonstruktion aus Eisenbetonpfählen, die dem feuchten Baugrund geschuldet waren. Die Straßenfront der Hauptflügel hat eine Länge von etwa 120 Metern. In den Ecken der linken und rechten Flügel seitlich des Portalbereiches befindet sich jeweils ein Treppenturm. Die gesamte Fassade wird von Vorhangbogenfenstern und Maßwerk bestimmt.
Der Portalbereich ist äußerst schmuckvoll mit Stufengiebeln, Erkern und Zinnen ausgeführt. Über den von einem Vorbau witterungsgeschützten, bronze- und kupferbeschlagenen kunstvollen Eingangstüren mit Wappen- und Tierdarstellungen ist eine allegorische Figur der Justitia aufgestellt, die jedoch keine Waage, kein Richtschwert und auch keine verbundenen Augen hat, sondern die ein Gesetzbuch sowie ein Schild hält. Die 3,20 Meter hohe Figur wurde 1988 durch Vandalismus zerstört und 2006 durch eine Rekonstruktion ersetzt. Einen wesentlichen Teil der künstlerisch anspruchsvollen Arbeiten übernahm die von der Firma Merk hinzugezogene Bildhauerin Wiedemann. Als Vorlage diente der in der JVA Tegel aufbewahrte Torso der Statue. Im Giebel des Portals wurde nach 1933 ein Reichsadler mit Hakenkreuz im Eichenkranz angebracht, der sich – lediglich ohne Hakenkreuz – noch heute dort befindet. Hinter der Schmuckfassade des Hauptportals befindet sich eine ebenfalls neogotisch ausgeführte monumentale Treppenanlage, die dem Bau eine Ähnlichkeit mit gotischen Kathedralen verleiht.
Das Gebäude wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt, jedoch nach Kriegsende wiederhergestellt und 1957/1958 erweitert. Der gesamte Gebäudekomplex steht unter Denkmalschutz [2].
Im 1987 neu erbauten Westflügel des Gerichts werden unter Einsatz modernster Schreib- und Rechenanlagen alle Mahnbescheide für den Zuständigkeitsbereich Berlin erstellt.
Brunnenplatz
Der Brunnenplatz ist nach dem Gesundbrunnen (Luisenbrunnen) benannt, der 1701 entdeckt und um 1760 zu einer Heilquelle mit Kurbetrieb ausgebaut wurde. In den 1880er-Jahren versiegte er jedoch infolge von Bauarbeiten.
Der Vertrag mit dem preußischen Fiskus vom 14. Dezember 1901, in dem sich der Magistrat von Berlin zur Hergabe eines Bauplatzes für das Amtsgericht verpflichtete, sah die Errichtung von „gärtnerischen- und Parkanlagen“ auf dem Restgelände vor.
Der erste nicht ausgeführte Entwurf des Brunnenplatzes wird dem Gartendirektor Hermann Mächtig zugeschrieben, ein Entwurf, der in seiner Ausgestaltung einem „Wilhelminischen Schmuckplatz“ um 1900 entsprochen hätte. Auch ein von Stadtbaurat Krause erarbeiteter Entwurf gelangte nicht zur Ausführung. Die Urheberschaft des letztlich 1906–1908 realisierten Entwurfes ist bis heute nicht geklärt.
Die durch die städtische Parkdeputation ausgeführte Planungsvariante war streng geometrisch aufgebaut und diente formal der Raumbildung vor dem Bauwerk. Die Weite des Platzes korrespondierte mit der wuchtig-prunkhaften Größe des Gerichtsgebäudes. Die dominierende städtebauliche und stadträumliche Wirkung blieb im Grundriss erhalten. Der Brunnenplatz ist heute Bestandteil der historischen Stadtlandschaft des Wedding. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Feinstruktur der Platzanlage durch die Nutzung als Grabeland (ab 1940) zerstört. Erhalten blieben lediglich die Bäume der beiden Hauptalleen sowie die Ulmenreihe nahe der Thurneysser Straße.
Der Wiederaufbau geht auf Günther Rieck (Gartenbauamt Wedding) im Stil der Nachkriegszeit zurück. Erstmals wurden zwei Spielplätze in die Gesamtanlage integriert. Ungelöst blieb jedoch die Raumgestaltung vor dem Amtsgericht. Daher entschloss sich der Bezirk 1981, den Brunnenplatz zur 750-Jahrfeier Berlins als Baumaßnahme in der Investitionsplanung anzumelden. Die sich nun anschließende Aufgabe bestand darin, einen Entwurf zu fertigen, der einerseits die Gestaltung einer attraktiven, wohnungsnahen Grünanlage zum Inhalt hatte, andererseits aber auch der Schmuckplatz-Funktion vor dem Amtsgericht Rechnung zu tragen.
Der in der Bauzeit von 1985–1987 realisierte Entwurf des Landschaftsarchitekten Michael Hennemann vom Brunnenplatz einschließlich des Brunnens wurde mit der Gartendenkmalpflege Berlins abgestimmt. Der realisierte Entwurf wurde in die Denkmalliste des Landes Berlin als Gartendenkmal eingetragen[3]. Folgende vier Funktionselemente prägen nunmehr das Erscheinungsbild des Brunnenplatzes:
- Der Schmuckbereich
- Es wurde ein um 40 cm tiefer gelegtes Rasenparterre mit Rosenrabatten und eingestellten Kugel-Eiben geschaffen. Anziehungspunkt und Platzmitte stellt eine runde Brunnenanlage von 13 Meter Durchmesser dar. Aus einem runden Granitsockel in der Mitte der flachen Brunnenschale schießt eine acht Meter hohe mehrstrahlige Fontäne. Der helle, feinkörnige Hauzenberger Granit stammt aus Hauzenberg im Bayerischen Wald bei Passau.
- Die Spielbereiche
- Es entstanden zwei Kinderspielplätze – getrennt für größere und kleinere Kinder - beide verfügen über die Spielelemente Sand und Wasser.
- Die Bolzwiese
- Sie ermöglicht wahlweise Ballspiele oder Lagern.
- Der Sondergarten
- In einem von Rosen gerahmten Garten steht auf einem Granitsockel eine Bronzestatue der Bildhauer Kube und Starcke. Dieser Abguss einer Sandsteinfigur aus der Erbacher Straße 1 in Berlin verkörpert allegorisch die Göttin der Vegetation. Gefasst von einer Eibenhecke, zwischen gusseisernen Baumvasen auf Granitsockel, entstand ein Ruhebereich, der zum Verweilen einladen solle.
Gerahmt wird der Brunnenplatz durch zusätzliche Baumreihen und dicht bewachsener Strauchpflanzung. Mosaik-Pflasterwege erschließen die einzelnen Teilbereiche des Platzes. Der Eingangsbereich zum Rasenparterre erhielt eine in Mosaik gepflasterte Darstellung des Weddinger Wappens. In den Schnittpunkten der Hauptachsen verweisen Mosaikpflasterungen auf die Weddinger Partnerstädte.
Die Baukosten des aktuellen Entwurfes betrugen 3,25 Mio. DM. Die Einweihung anlässlich der 750-Jahrfeier Berlins fand am 6. Juli 1987 statt.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Europäisches Mahngericht Deutschland bei berlin.de
- ↑ Berliner Denkmalliste, Listennummer 09030361
- ↑ Berliner Denkmalliste, Listennummer 09046191
Weblinks
Commons: Amtsgericht Wedding – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien- Informationsseite des Justizsenats
- Eintrag in der Berliner Landesdenkmalliste mit weiteren Informationen
Verfassungsgerichtsbarkeit: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
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Arbeitsgerichtsbarkeit: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg | Arbeitsgericht Berlin
Finanzgerichtsbarkeit: Finanzgericht Berlin-Brandenburg
Sozialgerichtsbarkeit: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg | Sozialgericht Berlin
Verwaltungsgerichtsbarkeit: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Verwaltungsgericht Berlin
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