Hervorragender Wissenschaftler des Volkes

Hervorragender Wissenschaftler des Volkes
Die Medaille zum Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes

Der Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes war ein staatliche Auszeichnung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welcher in Form einer Medaille in einer Stufe am 8. November 1951 vom Ministerpräsidenten Otto Grotewohl gestiftet wurde. Die ersten Verleihungen fanden 1952 statt.[1] Unter ihnen befand sich der Geologe Adolf Watznauer.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Wissenschaftler, die sich auf den Gebieten der naturwissenschaftlichen, technischen, medizinischen, land- und forstwirtschaftlichen oder gesellschaftwissenschaflichen und der sprachwissenschaftlichen Forschung und Lehre durch hervorragende Gesamtleistungen um die Weiterentwicklung der Wissenschaften im Dienste des Friedens verdient gemacht hatten, konnten den Ehrentitel Hervorragender Wissenschaftler des Volkes verliehen bekommen.[2] Der Ehrentitel konnte an alle Wissenschaftler, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit verliehen werden,[3] dieser nicht mehr als sechs mal im Jahr an ausgewählte Wissenschaftler verliehen werden konnte.[4]

Vorschlageberechtigung

Der Vorschlageberechtigte Personenkreis, welche zur Verleihung des Ehrentitels führten sollte, bestand aus:

  • den Mitgliedern der Regierung der DDR
  • den wissenschaftlichen Akademien
  • den Senaten der Universitäten und Hochschulen
  • den Nationalpreisträgern
  • den bereits betitelten Hervorragenden Wissenschaftler des Volkes sowie
  • den zentralen Organen der Partei und Massenorganisationen der DDR[5]

Die Vorschlageberechtigten forderten daher in jedem Jahr die Bevölkerung durch Presse, Rundfunk und Versammlungen auf, ihnen begründete Empfehlungen für Vorschläge zur Verleihung des Ehrentitels zu unterbreiten.[6] Verleihungsvorschläge, die von

  • nachgeordneten Organen der volkseigenen und ihr gleichgestellten Wirtschaft,
  • der Parteien und Massenorganisationen
  • von Arbeitskollektiven
  • von Dozentenkollektiven sowie von
  • Einzelpersönlichkeiten

ausgingen, konnten nur berücksichtig werden, wenn diese auch vom Vorschlageberechtigten Personenkreis eingereicht wurden.[7] Die Vorschlageberechtigten waren bei ihren Vorschlägen nicht an ihre territoriale oder fachliche Zuständigkeit gebunden. Sie so entstanden Vorschläge mussten folgende Formerfordernisse erfüllen:

  • a) Angaben über die Person des Vorgeschlagenen
  • b) eine Übersicht über die Gesamtleistung des Vorgeschlagenen
  • c) eine Benennung der Arbeiten, die zur Weiterentwicklung der Wissenschaften ganz besonders beigetragen haben sowie
  • d) ein Gutachten von sachkundiger Seite über die Bedeutung der bisherigen Arbeit des Vorgeschlagenen.[8]

Die vollständigen Vorschläge wurden sodann an das Büro des Förderungsausschusses beim Ministerpräsidenten der DDR eingereicht.[9] Das Büro des Förderungssausschusses beim Ministerpräsidenten der DDR leitete nach Prüfung der Unterlagen die Vorschläge an dem vom Ministerrat der DDR ernannten Ausschuss für die Verleihung des Nationalpreises für Wissenschaft und Technik zur Beurteilung weiter. Diesem Ausschuss oblag es dann, ihre nochmals sondierten Vorschläge zu begründen und dem Ministerrat der DDR zur endgültigen Entscheidung zuzuleiten.[10]

Verleihungsprozedere

Die Verleihungen des Ehrentitels fanden alljährlich am 7. Oktober, dem Tag der Republik statt. Sie erfolgte dabei in feierlicher Weise bis 1960 durch den Präsidenten der DDR Pieck. Nach seinem Tod durch den Ministerrat der DDR. Die Verleihung des Ehrentitels erfolgte durch die Überreichung einer Urkunde sowie einer Medaille. Mit der Verleihung des Ehrentitels war die Auszahlung einer Prämie in Höhe von 40000 Mark verbunden. Die Prämie war dabei steuerfrei und wurde durch den Haushalt des Förderungsauschusses bereitgestellt.[11]

Aussehen und Trageweise der Medaille zum Ehrentitel

Die Medaille mit einem Durchmesser von 26 mm bestand bis 1972 aus 750er Gold und war dementsprechend auf ihren Rand mit der Punzierung 750 versehen. Danach bestand sich nur noch aus vergoldetem Silber mit gestempelter 900er Punzierung. Sie zeigt auf ihrem Avers das vom Betrachter aus gesehen links blickende Portrait Max Plancks. Das Revers der Medaille zeigt dagegen mittig die dreizeilig erhaben geprägte Inschrift: HERVORRAGENDER / WISSENSCHAFTLER / DES VOLKES. Umschlossen wird die Inschrift von zwei gekreuzten Lorbeerzweigen die sich am oberen Medaillenrand befinden sowie der Umschrift: DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK, die etwa 3/4 des Randes ausmacht. Die Medaille selbst wurde an einer 25 x 14 mm breiten gelbbezogenen Spange an der rechten oberen Brustseite des Beliehenen getragen. In den gelben Grundstoff der Spange ist zusätzlich ein 8 mm breiter waagerechter Mittelbalken eingewebt, der in den Farben rot-schwarz-rot gehalten ist. Zusammen bilden sie die Nationalfarben der DDR. Die dazugehörige Interimsspange war von gleicher Beschaffenheit. Begrenzt wurde das Medaillenband sowie die Interimsspange durch hervorstehende goldfarbene Splinte.[12][13]

Sonstige Träger (Auswahl)

Literatur

  • Hervorragender Wissenschaftler des Volkes. In: Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Walter de Gruyter, Berlin und New York 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 93

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 11, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  2. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 1, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  3. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 2, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  4. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 3, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  5. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 4 Absatz 1, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  6. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 4 Absatz 2, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  7. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 4 Absatz 3, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  8. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 5, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  9. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 6, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  10. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, § 7, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  11. Verordnung über die Verleihung des Ehrentitels Hervorragender Wissenschaftler des Volkes vom 8. November 1951, §§ 8,9, abgedruckt im Gesetzblatt der DDR vom 17. November 1951, Nr. 132, Seite 1035/1036
  12. Taschenlexikon Orden und Medaillen - Staatliche Auszeichnungen der DDR, 2. Auflage VEB Bibliographisches Institut Leipzig 1983, Autor Günter Tautz, Seite 33
  13. Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik Bartel/Karpinski, Militärverlag der DDR 1979, Seite 121-122
  14. http://www.trafoberlin.de/978-3-89626-792-4.htm

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