- Joachim Bornkamm
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Joachim Bornkamm (* 1948 in Göttingen) ist Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof. Nachdem er in Heidelberg aufgewachsen war, studierte er in Freiburg, München, Lausanne und Oxford (Dipl. in Law). Seine Staatsexamina legte er 1973 in Freiburg und 1976 in Stuttgart ab und promovierte mit der Arbeit "Pressefreiheit und Fairness des Strafverfahrens". Er trat 1977 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und wurde Richter am Amtsgericht Freiburg. Er wurde 1979 zum Staatsanwalt, 1981 zum Richter am Landgericht Freiburg ernannt. In den Jahren 1981 bis 1983 war er Referent im Urheberrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz, 1985 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Ab 1989 war er Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe (6. Zivilsenat). Seit seiner Ernennung zum Richter am Bundesgerichtshof im Jahre 1996 ist er Mitglied des I. Zivilsenats; bis September 2009 war er zugleich Mitglied des Kartellsenats. Seit 1995 hat er einen Lehrauftrag, seit 2000 eine Honorarprofessur für Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit November 2006 ist er Vorsitzender des I. Zivilsenats. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Urheber- und Markenrecht sowie zum Wettbewerbs- und Kartellrecht
Quelle
BGH-Pressemitteilung 154/2006
Weblinks
Universitätswebseite Prof.Dr. Bornkamm
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