Josef Kohler

Josef Kohler
Josef Kohler

Josef Kohler (* 9. März 1849 in Offenburg; † 3. August 1919 in Charlottenburg) war ein deutscher Jurist.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Er war der Sohn eines Volksschullehrers, studierte an den Universitäten Heidelberg und Freiburg und wurde 1873 promoviert. Beide juristischen Staatsexamina bestand er 1871 und 1873 mit Auszeichnung. 1947 wurde er nach kurzer Praxis als Rechtsanwalt Kreisgerichtsrat in Mannheim. Auf Grund einer 1878 veröffentlichten grundlegenden Darstellung des Patentrechts wurde er - ohne sich je im formellen Sinne habilitiert zu haben - im gleichen Jahr auf Fürsprache von Bernhard Windscheid an die Universität Würzburg berufen. Von dort wechselte er 1888 an die Universität Berlin, wo er Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Strafrecht, Zivilprozess und Rechtsphilosophie wurde.

Kohler forschte und arbeitete auf nahezu allen Gebieten des Rechts. Sein Publikationsverzeichnis umfasst etwa 2500 Einträge, darunter ca. 100 Monografien. Als grundlegend gelten insbesondere seine Arbeiten zum Immaterialgüterrecht - Patent-, Marken- und Urheberrecht - sowie zur Rechtsgeschichte und zur Rechtsvergleichung. Zudem war er ein musischer Mensch. Er dichtete und komponierte, freilich ohne hiermit in Erinnerung zu bleiben.

Sein internationaler Ruf war exzellent. 1886 erhielt er - damals sehr ungewöhnlich - ein hochdotiertes Angebot, als Professor nach Tokyo zu gehen, das er ablehnte. 1904 verlieh ihm die Universität von Chicago die Ehrendoktorwürde. Der deutsche Kaiser Wilhelm II. übersandte ihm zu diesem Anlass ein Glückwunschtelegramm. Bei der mit der Annahme verbundenen Amerikareise traf Kohler auch mit dem amerikanischen Präsidenten Theodore Roosevelt zusammen, der ihn im Weißen Haus empfing. Zudem lernte er den bedeutenden amerikanischen Juristen Oliver Wendell Holmes kennen.

Werk

Die Werkliste Josef Kohlers umfasst ca. 2.500 Titel und weist ihn als äußerst fruchtbaren und vielseitigen Gelehrten aus. Sein besonderer Schwerpunkt war die vergleichende Rechtswissenschaft, die er auch schon in seinem Frühwerk von 1878 anwendet. Sie führte ihn auch zur ethnologischen Betrachtung von außereuropäischen Rechten. Bereits in diesem Jahr war er Mitbegründer der Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft. Seit 1909 gab er darüber hinaus zusammen mit Ernst Rabel die Rheinische Zeitschrift für Zivil- und Prozessrecht, eine rechtsvergleichende deutsch-französische Zeitschrift heraus.

Auf dem Gebiete des Patentrechts begründete er die Erschöpfungslehre, nach der die Rechte aus einem Patent erlöschen (erschöpft sind), wenn der geschützte Gegenstand mit Zustimmung des Patentinhabers im Inland in Verkehr gebracht wurde, → Patent. Seine Definition des Patents wurde noch 1959 in das japanische Patentgesetz übernommen.[1]

Ausgehend von seinen Forschungen zum Patentrecht widmete er sich auch dem Urheberrecht, wo er mit dem von ihm geprägten Begriff Immaterialgüterrecht den bis dahin rein vermögensrechtlichen Ansatz um persönlichkeitsrechtliche Aspekte ergänzte. Seine Lehre setzte sich gegen die von Rudolf Klostermann auf das Naturrecht gegründete Theorie vom geistigen Eigentum durch.

Er widmete sich auch besonders den Rechtsquellen, von denen er auch kritische Editionen erstellte. So gab er u.a. 1900 zusammen mit Willy Scheel das Strafgesetzbuch Constitutio Criminalis Carolina heraus, beteiligte sich aber auch an Editionen assyrischer, babylonischer und altgriechischer Rechtstexte.

In seinen späteren Jahren wandte er sich der Rechtsphilosophie zu. Seine Überlegungen führten im Anschluss an Gedanken von Hegel und Schopenhauer zu einer kulturwissenschaftlichen Interpretation des Rechts, das er als Naturrecht der jeweiligen Kulturperiode auffasste. 1907 war er zusammen mit Fritz Berolzheimer Begründer des Archiv für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie. Zwei Jahre später war er Mitbegründer der Internationale Vereinigung für Rechts- und Wirtschaftsphilosophie (seit 1933: Internationale Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie).

Sein umfassender Überblick über die Rechtswissenschaft qualifizierte ihn nach dem Tode von Franz von Holtzendorff zum Herausgeber der Neubearbeitung von dessen Encyklopädie der Rechtswissenschaft, die 1904 erstmals und 1917 in zweiter Auflage erschien.

Sein Interesse an der Literatur führte ihn einerseits zu juristischen Betrachtungen über literarische Werke, z.B. von Shakespeare. Er war aber auch selbst literarisch tätig und veröffentlichte u.a. Nachdichtungen von Werken von Dante Alighieri und Francesco Petrarca, aber auch der Gedanken von Laotse. Ferner veröffentlichte er den autobiografisch inspirierten Roman "Eine Faustnatur" [2]. Ein Theaterstück ist ebenfalls von ihm überliefert. Schließlich verfasste er auch eine Reihe von Beiträgen zu kulturellen Themen.

Der „Briefmarken-Kohler“

Ein Beispiel für Kohlers Bestreben, Gesetzgebung, Rechtsprechung und tägliche Geschäftspraxis seiner Zeit gegen die Begriffsjurisprudenz insbesondere auf neuen Rechtsgebieten zu erfassen, zu „konstruieren“ und in das System der Wissenschaft vom Recht einzufügen, ist seine Beschäftigung mit den Briefmarken. Eine von ihm selbst wohl als Nebenwerk eingestufte Veröffentlichung war sein Aufsatz über Post-Briefmarken von 1892, acht Jahre vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von 1900. Dieser Aufsatz [3] ist praktisch die erste umfassende Arbeit über den Rechtscharakter der damals 50jährigen Briefmarke, der sowohl für das Zivil- als auch das Strafrecht von grundlegender Bedeutung ist. Kohler charakterisierte den Erwerb einer Briefmarke als Kauf einer bürgerlich-rechtlichen Urkunde im Sinne eines Inhaberpapiers, das einen schuldrechtlichen Anspruch verbriefe. Strafrechtlich unterlägen Briefmarken damit dem Recht der Urkundenfälschung. Josef Kohler prägte damit die herrschende Meinung der deutschen Rechtswissenschaft und -praxis für eine ganze Generation. Zuletzt wurde Kohlers privatrechtliche Briefmarkentheorie im Deutschen Reich von dem Hamburger Juristen Oswald Lassally, später Mitbegründer des Lärmbekämpfungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland in seinem Aufsatz in der Fachzeitschrift "Juristische Rundschau" 1929 vertreten.

Der Bundesgerichtshof befasste sich nach der Privatisierung des Postwesens in einer Entscheidung im Jahre 2005 mit der Rechtsnatur der Briefmarke und zitierte dabei Kohlers Arbeit als „grundlegend“ für den früheren Rechtszustand. [4] Für den Rechtszustand nach der Privatisierung definierte der BGH die Briefmarke als Inhaberpapier.

Werke in Auswahl

  • Studien über Mentalreservation und Simulation. In: Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts 16 = NF 4 (1878) S. 91
  • Deutsches Patentrecht : systematisch bearbeitet unter vergleichender Berücksichtigung des französischen Patentrechts. Mannheim: Bensheimer, 1878 (862 S.)
  • Das Autorrecht : eine zivilistische Abhandlung ; zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Eigenthum, vom Miteigenthum, vom Rechtsgeschäft und vom Individualrecht. Sonderdruck aus Jahrbücher für die Dogmatik des heutigen römischen und deutschen Privatrechts, Bd. 18 = N.F. 6 (1880) (Diss., 352 S.)
  • Aus dem Babylonischen Rechtsleben (zusammen mit Felix Peiser). Leipzig: Pfeiffer, 1890
  • Altindisches Prozessrecht : mit einem Anhang: Altindischer Eigenthumserwerb. Stuttgart: Enke, 1891 (56 S.)
  • Lehrbuch des Konkursrechts. Stuttgart: Enke, 1891 (732 S.)
  • Das literarische und artistische Kunstwerk und sein Autorschutz : Eine juridisch-ästhetische Studie. Mannheim: Bensheimer, 1892 (204 S.)
  • Das Recht der Azteken. Stuttgart: Enke, 1892 (160 S.) [1]
  • Melusine : dramat. Dichtung in 3 Akten. Mannheim: Bensheimer, 1896
  • Handels- und Seerecht und Binnenschiffahrtsrecht. Berlin, 1896 (385 S.)
  • Zur Urgeschichte der Ehe : Totemismus, Gruppenehe, Mutterrecht. Stuttgart: Enke, 1897 (167 S.) [2]
  • Das Strafrecht der italienischen Statuten vom 12. - 16. Jahrhundert. Mannheim: Bensheimer 1890-1897 (742 S.)
  • Handbuch des Deutschen Patentrechts in rechtsvergleichender Darstellung. Mannheim: J. Bensheimer, 1900 (971 S.)
  • Die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. von J. Kohler und Willy Scheel. Halle a. S.: Buchh. des Waisenhauses, 1900
  • Freie Nachdichtung der Divina Commedia : Dantes heilige Reise. Berlin ; Köln ; Leipzig, 1901 (3 Bde.)
  • Einführung in die Rechtswissenschaft. Leipzig: Deichert, 1902 (208 S.) [3]
  • Aus Petrarcas Sonettenschatz : Freie Nachdichtungen. Berlin: G. Reimer, 1902
  • Das Verfahren des Hofgerichts Rottweil. - Berlin : Weber, 1904. Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • Urheberrecht an Schriftwerken und Verlagsrecht. Stuttgart, 1907
  • Darstellung des talmudischen Rechtes. Berlin, 1907
  • Des Morgenlandes grösste Weisheit. Laotse. Berlin u.a.: Rothschild. 1908 (92 S.)
  • Aus vier Weltteilen : Reisebilder. Berlin ; Leipzig: Rothschild, 1908 (185 S.)
  • Lehrbuch der Rechtsphilosophie. 1909. – 2. Auflage 1917. – 3. Auflage, bearbeitet von Arthur Kohler (Sohn) 1923
  • Recht und Persönlichkeit in der Kultur der Gegenwart. 1914
  • Internationales Strafrecht. Stuttgart: Enke, 1917 (276 S.)
  • Grundlagen des Völkerrechts. Stuttgart 1918 (250 S.)
  • Shakespeare vor dem Forum der Jurisprudenz. Berlin [u.a.] : Rotschild. - 2. Auflage 1919 (366 S.) – Digitalisat
  • Aequitas gegen res judicata. Archiv für die Civilistische Praxis, 114. Band, J.C.B.Mohr 1916

Literatur

  • Johann Adrian u.a. (Hrsg.): Josef Kohler und der Schutz des geistigen Eigentums in Europa. Berlin-Verlag, Berlin 1996.
  • Barbara Dölemeyer: „Das Urheberrecht ist ein Weltrecht“. Immaterialgüterrecht und Rechtsvergleichung bei Josef Kohler. In: Elmar Wadle (Hrsg.): Historische Studien zum Urheberrecht in Europa. Berlin 1993. (Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte Band 10), S. 139–150.
  • Adalbert Erler: Josef Kohler. In: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte. (HRG) II. Band. Schmidt, Berlin 1992, Sp. 925–927.
  • Norbert Gross: Josef Kohler. Lebenspfade eines badischen Universaljuristen, Karlsruhe 2009, ISBN 978-3-922596-78-3.
  • Norbert Gross: Josef Kohler - Wege zu einem deutschen Wettbewerbsrecht. In: Hans-Jürgen Ahrens, Joachim Bornkamm, Hans Peter Kunz-Hallstein (Hrsg.), Festschrift für Eike Ullmann, 2006, S. 615 ff.
  • Hans Kelsen: Hundredth Birthday of Josef Kohler. In: American Journal of International Law. Vol. 43, No. 2, Apr. 1949, S. 346–347.
  • Rainer Maria Kiesow: Josef Kohlers Poesie. In: Rainer Maria Kiesow u.a. (Hrsg.): Summa – Dieter Simon zum 70. Geburtstag. Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-465-03433-3, S. 297–318 (online bei google.books).
  • Arthur Kohler u.a.: Josef-Kohler-Bibliographie. Verzeichnis aller Veröffentlichungen und hauptsächlichen Würdigungen. Mit einem Bild Josef Kohlers von Alfred Enke. Rothschild, Berlin Grunewald 1931.
  • Rolf Kreimer: Josef Kohler. In: Bernhard Großfeld (Hrsg.) Rechtsvergleicher – verkannt, vergessen, verdrängt. Münster u.a. 2000, S. 145ff.
  • Klaus Luig: Kohler, Josef. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 12, Duncker & Humblot, Berlin 1980, S. 425 f.
  • Klaus Luig: Joseph Kohler. In: Michael Stolleis (Hrsg.): Juristen. Beck, München 1995, S. 351–352. (mit der falschen Vornamensform „Joseph“)
  • Ingeborg Malek-Kohler: Im Windschatten des dritten Reiches. Begegnungen mit Filmkünstlern und Widerstandstkämpfern, Freiburg 1986, S. 25ff.
  • Ingeborg Malek-Kohler, Heinz Püschel: Auf den Spuren Josef Kohlers, in: UFITA Bd. 139 (1999), S. 5 ff.
  • Kirsten Nies: Wissenschaft in Berlin: Der Rechtsgelehrte Josef Kohler – Prophet einer Epoche? In: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins. II, 2007, S. 476–484 [Standort: Staatsbibliothek Berlin].
  • Kirsten Nies: „Die Geschichte ist weiter als wir“. Zur Entwicklung des politischen und völkerrechtlichen Denkens Josef Kohlers in der Wilhelminischen Ära. Berlin 2009.[Rezension in: Neue Juristische Wochenschrift 14 (2010), njw aktuell, S. 64].
  • Kirsten Nies: Vom „Caligula“ zum Pazifismus. Ludwig Quidde und Josef Kohler in der Deutschen Friedensgesellschaft. In: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken. Hrsg. Deutsches Historisches Institut in Rom, 2008, S. 556–568 [Standort: Bibliothek der Gedenkstätte deutscher Widerstand, Berlin]
  • Albert Osterrieth: Josef Kohler, ein Lebensbild. Berlin 1920.
  • Gerold Schmidt: Verstößt die Ausgabe hoheitlicher „Postwertzeichen“ gegen Art. 87f GG? In: NJW. 51. Jg., 1998, S. 200–204.
  • Günter Spendel: Josef Kohler : Bild eines Universaljuristen. Heidelberg 1983.
  • Günter Spendel: Josef Kohler (1848–1919). In: Lebensbilder bedeutender Würzburger Professoren. 1995, S. 178–203.
  • Günter Spendel: Josef Kohler (1848–1919). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. 113 (1996) 434ff.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Keiko Kawakami Obtaining Patents on Computer implemented Software Inventions in Japan Japan Patent Attorneys Association (JPAA), 16. Mai 2008, S. 4
  2. Concordia Verlag, Berlin, o.J. 1908.
  3. Josef Kohler, Die Briefmarke im Recht, in: Archiv für bürgerliches Recht, 1892, S. 316 ff.
  4. allerdings nur für die vom Bundesgerichtshof verworfene Ansicht, Briefmarken seien Geldsurrogate, BGH, Urteil vom 11. Oktober 2005, Az. XI ZR 395/04 = NJW 2006, 54-56 = JZ 2006, 368.

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