- Johann Paul Kress
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Johann Paul Kress (* 22. Februar 1677 in Hummelshain in Thüringen; † 22. November 1741 in Helmstedt) war ein deutscher Jurist und Hochschullehrer an der Universität Helmstedt.
Inhaltsverzeichnis
Leben und Wirken
Johann Paul Kress, der Sohn eines Predigers, besuchte das Gymnasium in Gera. Ab 1695 studierte er Rechtswissenschaften zunächst in Jena und dann in Halle. Auf Empfehlung des Hallenser Naturrechtlers Christian Thomasius wirkte er ein Jahr lang als Hofmeister für einen Sohn des Präsidenten von Schwanenbeck in Riga, ehe er nach Jena zurückkehrte und sein Studium 1705 abschloss.
Nach seiner Promotion im Jahr 1706 wirkte er in Jena zunächst für einige Jahre als Privatdozent. Auf Vermittlung von Gottfried Wilhelm Leibniz, den er während eines Aufenthaltes in Wien kennenlernte, erhielt er 1712 einen Ruf auf einen Lehrstuhl an der juristischen Fakultät der Universität Helmstedt. Kress lehrte rund 30 Jahre in Helmstedt und lehnte mehrere Rufe an andere Hochschulen ab. In den Jahren 1722, 1731 und 1736 war er Rector magnificus der Helmstedter Universität. 1730 wurde er zum königlich großbrittanischen und ein Jahr später zum braunschweigisch-wolfenbüttelschen Hofrat ernannt. 1741 starb er an einem Schlaganfall.
In zeitgenössischen Fachkreisen genoss Kress einen guten Ruf. Sein wissenschaftliches Werk ist weit gefächert; es umfasst Schriften zum Privatrecht, Strafrecht, Staatsrecht und Kirchenrecht. Hervorzuheben ist sein 1721 in Erstauflage erschienener Strafrechtskommentar zur Kaiserlichen Halsgerichtsordnung (Constitutio Criminalis Carolina). Das Werk trug zur Fortbildung der allgemeinen Strafrechtslehren bei. Darüber hinaus ist es - trotz einiger inhaltliche Ungenauigkeiten - auch durch die ausführliche Darstellung der Entstehungsgeschichte der Carolina von bleibendem Interesse. [1]
Werke (Auswahl)
- Liber commentarius ad S.Pufendorfii Tract de habitu religionios ad statum, 1712
- Commentatio in Constitutionem criminalem Caroli V., Hannover, Foerster, 1721
- Rechtsbegründete vollständige Erläuterung des Archidiaconal-Wesens, und der geistlichen Sendgerichte absonderlich in dem Hochstifte Osnabrück, Helmstedt 1725
- Kurtze juristische Betrachtung von dem Recht der Taub- und Stummgebohrnen, Buchholtz 1735
- De privilegiis agriculturae apud Germanos, oder von Freyheiten und andern Gerechtigkeiten des Ackerbaues in Teutschland, Ritter, 1736
Literatur
- Wolfgang Lent: Kress, Johann Paul. In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u.a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon: 8. bis 18. Jahrhundert. Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, S.417 ISBN 3-937664-46-7
- Johann Paul Kress. In: Johann Friedrich von Schulte: Die Geschichte der Quellen und Literatur des Canonischen Rechts von Gratian bis auf die Gegenwart. Stuttgart, F.Enke 1875ff., Band 2, S.97f.
- Johann August Ritter von Eisenhart: Kreß, Johann Paul. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 17, Duncker & Humblot, Leipzig 1883, S. 130 f.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. Eberhard Schmidt: Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 3. Aufl. 1995, S.161; Wolfgang Lent: Kress, Johann Paul. In: Horst-Rüdiger Jarck, Dieter Lent u.a. (Hrsg.): Braunschweigisches Biographisches Lexikon: 8. bis 18. Jahrhundert, Appelhans Verlag, Braunschweig 2006, S.417 m.w.Nachw.
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