- Karl von Birkmeyer
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Karl von Birkmeyer (* 27. Juni 1847 in Nürnberg; † 29. Februar 1920 in München; vollständiger Name: Friedrich Ruprecht Karl von Birkmeyer) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er lehrte an der Universität Rostock und der Universität München.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Der Sohn des Arztes Johann Matthäus Birkmeyer[1] und der Rosette Seger bestand am Nürnberger Ägidien-Gymnasium im Herbst 1865 sein Abitur. Danach studierte er die Rechtswissenschaften an den Universitäten München, Heidelberg und Würzburg. Die Universität Erlangen promovierte ihn am 16. August 1870 zum Doktor der Rechtswissenschaften, vier Jahre (4. März 1874) darauf habilitierte er in München und wurde Privatdozent.
Kurz nach der Habilitation, am 23. Oktober 1874, wurde Birkmeyer außerordentlicher Professor für Strafrecht sowie für Straf- und Zivilprozess an der Universität Rostock. Zum ordentlichen Professor und somit Nachfolger von Karl Dugge schließlich stieg er am 17. November 1877 auf. Seit 1882 fungierte er in der Verwaltung der Universität als Assessor perpetuus. Rektor war er außerdem 1884/85.
An die Universität München wechselte Birkmeyer 1886, nächster Rostocker Ordinarius für Strafrecht wurde August von Kries. Später wurde Birkmeyer in München in den Adelsstand erhoben und erhielt den bayerischen Michaelsorden IV. Klasse. In München verstarb er 1920 im Alter von 72 Jahren.
Birkmeyer war mit Marie Pullich seit 1880 verheiratet. Pullich ist die Tochter Kaufmanns, Bankiers und Magistratsrats Karl Pullich und dessen Frau Josefina Kleespiess. Sie gebar von Birkmeyer drei Söhne und drei Töchter.
Wirken
1881 gründete von Birkmeyer mit anderen die Mecklenburgische Zeitschrift für Rechtspflege und Rechtswissenschaft. Außerdem wirkte er an der Kritischen Vierteljahresschrift mit sowie beim Archiv für Strafrecht und beim Gerichtssaal. Zusammen mit Johannes Nagler gründete er ferner die Kritischen Beiträge zur Strafrechtsreform. 1900 veröffentlichte er seine mit anderen erarbeitete Encyklopädie der Rechtswissenschaft. An den Vorarbeiten zur Revision des Strafgesetzbuches wirkte er seit 1903 mit, er gehörte dem dafür zuständigen Komitee an.
Werke
- Die Exceptionen im bonae fidei judicium (Habilitationsschrift)
- Über die Vermögen im juristischen Sinne (1879)
- Über Ursachenbegriff und Kausalzusammenhang im Strafrecht (1885)
- Die Lehre von der Teilnahme im Strafrecht (1890)
- Grundriß zur Vorlesung über deutsches Strafrecht (1890)
- Deutsches Strafprozeßrecht (1898)
- Reform des Urheberrechts (1900)
- Gedanken zur bevorstehenden Reform der deutschen Strafgesetzgebung (1902)
- Strafe und sichernde Maßnahme, Rektoratsprogramm (1906)
- Was läßt von Liszt vom Strafrecht übrig? (1907)
- Die Teilnahme am Verbrechen (1909)
- Studien zu dem Hauptgrundsatz der neuen Richtung im Strafrecht (1909)
- Beiträge zur Kritik des Vorentwurfs zu einem deutschen Strafgesetzbuch I-III (1910)
- Schuld und Gefährlichkeit in ihrer Bedeutung für die Strafbemessung (1914)
Anmerkungen
- ↑ Johann Matthäus Birkmeyer war der Sohn des Seifensieders und Magistratsrats Gottlieb Birkmeyer und dessen Frau Kunigunda Johanna Paulina Gebhardt. Birkmeyers Vorfahren lassen sich bis das 17. Jahrhundert in Neuffen zurückverfolgen.
Literatur
- Paul Falkenberg: Die Professoren der Universität Rostock von 1600 bis 1900, Manuskript
- Dietrich Lang-Hinrichsen: Birkmeyer, Karl von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, S. 258.
- Ralph Weber: Karl von Birkmeyer in: Angela Hartwig und Tilmann Schmidt (Hg.): Die Rektoren der Universität Rostock 1419-2000 (Rostock 2000, S. 166; Text Online)
Weblinks
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