- Kleinmotorrad
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In Österreich die Bezeichnung für ein einspuriges Kraftfahrzeug mit einem Hubraum von weniger als 50 cm³ ohne gesetzliche Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit (im Gegensatz zum Motorfahrrad, für das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gilt (Seit der Harmonisierung durch die EU, davor 40 km/h)).
Kleinmotorräder durften ab dem vollendeten 16. Lebensjahr mit den Führerscheinen AJ oder AK (ca. 1978 bis 30. Juni 1991) bzw. AK (1. Juli 1991 bis 31. Oktober 1997) gefahren werden. Mit dem Wegfallen der Klasse AJ nahm die Attraktivität stark ab. Im Führerscheingesetz 1997 war kein eigener Führerschein für diese Klasse mehr vorgesehen, wodurch Kleinmotorräder wie auch andere (Leicht)Motorräder erst ab 18 gefahren werden durften, endgültig an Attraktivität einbüßten und vom Markt verschwanden. Existierende Kleinmotoräder sind aber weiterhin als solche zulassungsfähig und nutzbar.
Die Kleinmotoräder entsprechen den deutschen Kleinkrafträdern der 70er.Inhaltsverzeichnis
Kennzeichen
die Kennzeichen der Kleinmotorräder waren anfangs ident mit denen der übrigen Motorräder.
Da Kleinmotorräder aber keine Autobahnen benutzen durften wurde kurz nach Einführung ein dicker oranger Streifen am unteren Ende des Kennzeiches eingeführt um sie von Motorrädern mit mehr Hubraum zu unterscheiden.[1][2]
Die Kleinmotorradkennzeichen ohne diesem Streifen blieben aber weiterhin gültig.
Ab 1. Jänner 1990 wurden weiße zweizeilige Kennzeichen mit der Größe 250mm*200mm.[3] Ab 2007 werden für Kleinmotoräder ganze normale Motorradkennzeichen mit der Größe 210mm*170mm ausgegeben.[4]Führerscheinklasse
Zum Führen eines Kleinmotorrades war entweder ein Führerschein mit der Klasse A, AJ oder AK nötig.
Die Klasse A war erst ab 18 Jahre zugänglich, die Klassen AJ und AK waren auf Kleinmotorräder beschränkt und bereits ab 16 Jahren zugänglich.
Die Klasse AJ war bis zum Erreichen des 18ten Lebensjahres auf maximal 50 Kubikzentimeter beschränkt, die Klasse AK war auf maximal 50 Kubikzentimeter beschränkt (ohne zeitliche Beschränkung).
Alle die einmal den AJ gemacht hatten haben also inzwischen die Klasse A.
Wer AK auf den Führerschein im Scheckkartenformat umschreiben lässt bekommt Klasse A mit dem Code 79 erteilt.Quellen
Einzelnachweise
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