- Kommission für Zulassung und Aufsicht
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Die Kommission für Zulassung und Aufsicht, abgekürzt ZAK, ist ein Gremium der 14 deutschen Landesmedienanstalten. Mitglieder der Kommission sind die gesetzlichen Vertreter der Landesmedienanstalten, also deren Direktoren oder Präsidenten. Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) ist jeweils auch Vorsitzender der ZAK - zurzeit der Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein, Thomas Fuchs.
Die ZAK nimmt gebündelt für die Landesmedienanstalten die Aufgaben aus § 36 Abs. 2 RStV wahr. Ihr sind vor allem Zulassungs- und Regulierungsentscheidungen, die bundesweit tätige Rundfunkveranstalter betreffen, übertragen. Daneben ist die ZAK aber auch für die Aufsicht über Plattformbetreiber im Sinne von § 52 RStV und die Zuweisung von Übertragungskapazitäten zuständig. Die ZAK soll bei Fragen von bundesweiter Relevanz für schnelle und effektive Entscheidungen sorgen. Mehrheitsentscheidungen der ZAK sind rechtsverbindlich.
Die ZAK bestimmt einen Beauftragten für Programm und Werbung und einen Beauftragten für Plattformregulierung und Digitalen Zugang. Derzeit sind das der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.
Die ZAK wurde mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 1. September 2008 eingesetzt und besteht seit 9. September 2008. Zuvor waren ihre Aufgaben von den einzelnen Landesmedienanstalten selbst oder von der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten wahrgenommen worden. Die ZAK ist eine von vier Kommissionen der Landesmedienanstalten, die der Rundfunkstaatsvertrag in § 35 Abs. 2 vorsieht. Neben der ZAK sind dies die GVK, die KEK und die KJM. Daneben besteht außerdem die KEF, die der Rundfunkstaatsvertrag in § 14 vorsieht.
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