Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
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Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) überprüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung von Rundfunkgebühren, die dann durch die GEZ eingezogen werden. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag, der sowohl die Höhe der Gebühren wie auch die Verteilung der Mittel regelt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem 8. Rundfunk-Urteil beklagt hatte, das KEF-Verfahren entspreche nicht der durch die Verfassung geforderten Staatsunabhängigkeit, denn die KEF sei "lediglich ein Hilfsinstrument der Ministerpräsidentenkonferenz", wurde das KEF-Verfahren 1994 geändert.

Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:

  1. Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
  2. Überprüfung durch die KEF,
  3. Festsetzung der Gebühren durch die Landesparlamente, die allerdings nur die Sozialverträglichkeit der Gebühr überprüfen dürfen.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder

Die KEF hat 16 Mitglieder, die von den Ministerpräsidenten der Länder für 5 Jahre berufen werden. Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Mainz.

Mitglieder waren mit Stand vom November 2009: [1]

  • Heinz Fischer-Heidlberger (Vorsitzender, Mitglied seit 2007, benannt durch Bayern)
  • Reiner Dickmann (Stv. Vorsitzender, Mitglied seit 1994, benannt durch Hessen)
  • Horst Bachmann (Stv. Vorsitzender, Mitglied seit 1975, benannt durch Bremen)
  • Hans-Joachim Gorsulowsky (Mitglied seit 1994, benannt durch Schleswig-Holstein)
  • Otmar Haas (Mitglied seit 1994, benannt durch Mecklenburg-Vorpommern)
  • Karl-Eberhard Hain (Mitglied seit 2009, benannt durch das Saarland)
  • Volker Hartloff (Mitglied seit 2003, benannt durch Rheinland-Pfalz)
  • Thomas Hirschle (Mitglied seit 2007, benannt durch Baden-Württemberg)
  • Ulrich Horn (Mitglied seit 2007, benannt durch Thüringen)
  • Wolfgang Hurnik (Mitglied seit 2007, benannt durch Berlin)
  • Werner Jann (Mitglied seit 1997, benannt durch Brandenburg)
  • Helmuth Neupert (Mitglied seit 1994, benannt durch Sachsen)
  • Michael Otto-Abeken (Mitglied seit 2007, benannt durch Hamburg)
  • Ulrich Reimers (Mitglied seit 1994, benannt durch Niedersachsen)
  • Horst Röper (Mitglied seit 2007, benannt durch Nordrhein-Westfalen)
  • Ralf Seibicke (Mitglied seit 2007, benannt durch Sachsen-Anhalt)

Aufgaben der KEF

  • mind. alle zwei Jahre Bericht an die Länder
  • Finanzlage der Rundfunkanstalten darlegen
  • evtl. Höhe und Zeitpunkt für eine Änderung der Rundfunkgebühr empfehlen
  • Stellungnahme zum Finanzausgleich der Rundfunkanstalten

Arbeitsgruppen der KEF

Aus Gründen der Beratungsökonomie hat die KEF fünf ständige Arbeitsgruppen gebildet:

  • AG 1 Erträge und Finanzausgleich
  • AG 2 Personalaufwendungen
  • AG 3 Programmaufwendungen
  • AG 4 Sachaufwendungen, Investitionen, Eigenkapital, Kredite
  • AG 5 Methodenentwicklung und Bericht zur Wirtschaftlichkeit

Daneben werden bei Bedarf Sonderarbeitsgruppen gebildet.

Weblinks

Quellen

  1. http://www.kef-online.de/inhalte/mitglieder.html

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