- Kommunistisches Verbrechen
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Kommunistisches Verbrechen ist ein strafrechtlicher Begriff, der im Bereich des ehemaligen Ostblocks von staatlichen Behörden verwendet wird. Er bezeichnet Verbrechen, die von Funktionären und Amtsträgern kommunistischer Staaten durchgeführt wurden.
Kommunistische Symbole (wie Hammer und Sichel, Roter Stern oder die Hymne der Sowjetunion) sind in Polen (seit 2009), Ungarn (seit 1994), Lettland und Litauen (seit 2008) als verfassungsfeindlich verboten.
Inhaltsverzeichnis
„Zbrodnia komunistyczna“ in Polen
Im polnischen Strafrecht ist ein kommunistisches Verbrechen (poln.: zbrodnia komunistyczna) eine unterdrückende Aktion eines Funktionärs eines kommunistischen Staates, die zwischen dem 17. September 1939 (Beginn der Sowjetischen Besetzung Ostpolens) und dem 31. Dezember 1989 (Verfassungsänderung vom Dezember 1989) durchgeführt wurde.[1]
Das Konzept wurde 1998 eingeführt und mehrfach überarbeitet, um Studien und Strafverfolgung kommunistischer Verbrechen zu erleichtern. Der Begriff ähnelt dem Konzept der nationalsozialistischen Verbrechen.[2] Kommunistische Verbrechen werden in erster Linie vom Institut für Nationales Gedenken untersucht, das auch gegen kommunistische Täter ermittelt.
Am 31. März 2006 wurde Anklage wegen kommunistischer Verbrechen gegen den ehemaligen kommunistischen Staatsratsvorsitzenden Wojciech Jaruzelski erhoben.[3]
Tschechien
In der Tschechischen Republik ermittelt die Behörde für Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus gegen kommunistische Täter. Die Behörde entstand am 1. Januar 1995 durch Entscheidung des Innenministers.
Ungarn
Das ungarische Parlament hat im Juni 2010 mit der Mehrheit des regierenden Bundes Junger Demokraten (FIDESZ) ein Gesetz verabschiedet, das die Leugnung kommunistischer Verbrechen verbietet. Wer „den vom nationalsozialistischen oder vom kommunistischen System begangenen Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, in Zweifel zieht oder in ihrer Bedeutung herabmindert“, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden.[4][5]
DDR
Zwischen 1991 und 2000 bestand die Zentrale Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) zur strafrechtlichen Aufarbeitung der SED- und DDR-Vergangenheit. ZERV wurde am 1. September 1991 als kriminalpolizeiliche Dienststelle beim Polizeipräsidium Berlin gebildet und am 31. Dezember 2000 wieder aufgelöst.
Weblinks
- Institut für Nationales Gedenken (poln./engl.)
- http://www.crimelecomunismului.ro/en/
- Die Behörde für Dokumentation und Untersuchung der Verbrechen des Kommunismus (Polizei der Tschechischen Republik)
Einzelnachweise
- ↑ Genowefa Rejman: Zbrodnie komunistyczne w koncepcji polskiego prawa karnego. [Kommunistische Verbrechen im polnischen Strafrecht], Wojskowy Przegląd Prawniczy, No 1, 2006.
- ↑ Ustawa z dnia 18 grudnia 1998 r. o Instytucie Pamięci Narodowej - Komisji Ścigania Zbrodni przeciwko Narodowi Polskiemu.
- ↑ Jaruzelski muss wegen Kriegsrecht vor Gericht. in: Die Welt, 17. April 2007
- ↑ http://www.welt.de/politik/article7961559/Ungarn-verbietet-Leugnen-kommunistischer-Verbrechen.html
- ↑ http://www.stern.de/politik/ungarn-verbietet-leugnen-kommunistischer-verbrechen-1572549.html
Kategorien:- Strafrecht
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