Numerierungsabschnitt

Numerierungsabschnitt
Reste der Verwaltungsorganisation des 18. Jahrhunderts im Straßenbild des 21. Jahrhunderts: Conscriptions-Nro in Wien III.

Ein Numerierungsabschnitt ist eine historische Verwaltungseinheit aus dem 18. Jahrhundert in Österreich. Numerierungsabschnitte werden auch Konskriptionsgemeinden[1] genannt (von lat.: conscribere für beschreiben, aufschreiben, zusammenschreiben).

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Die Neuorganisation des österreichischen Heereswesens nach den Erfahrungen aus dem Siebenjährigen Krieg war einer der Anlässe, die Bevölkerungszahl der einzelnen Orte verlässlich festzustellen und entsprechende Verzeichnisse aktuell zu halten. Das wurde notwendig, weil die einzelnen Regimenter bestimmte Gebiete zugewiesen erhielten, aus deren Bevölkerung die Rekrutierung zu erfolgen hatte.[2] Die Organisation der Grundherrschaften und Pfarren reichte dafür nicht mehr aus. Schwankungen in den Angaben zur Bevölkerungszahl um 39 % bei Volkszählungen innerhalb weniger Jahre mussten verzeichnet werden.[3] Schon ab 1748 war weiters versucht worden, die Steuereinhebung in Österreich zu reformieren. Dabei wurde der Grundbesitz nach dem Ertragswert geschätzt und aufgezeichnet (Maria-Theresianische Steuerrektifikation).[4] [5]

Mit zwei Patenten Maria Theresias vom 10. März 1770 wurde die Grundlage geschaffen, eine allgemeine Einwohnerzählung samt Zählung des Zugviehs und Nummerierung der Häuser durchzuführen. Weiters war ein Rekrutierungs-System für die Regimenter des Heeres nach Werbbezirken zu einzurichten.[6] Dagegen erhoben sich - letztlich erfolglose - Widerstände, weil die Maßnahmen als Eingriff in die Verwaltungsrechte der Grundherrschaften und in die Rechtsstellung der Landstände betrachtet wurden.[7]

Es handelte sich nicht um die erste Erfassung von Häusern in Österreich, wohl aber um die bis dahin umfassendste. Bereits früher hatten für Urbare und ähnliche Unterlagen Zählungen stattgefunden, die auch mit der Nummerierung von Häusern verbunden waren. Teilweise waren die Nummern mit Hausnamen gekoppelt worden, so beispielsweise beim Haus N°108 Steinerne Jungfrau, ein Haus im Altstädter Theinviertel in Prag.[8] Nicht jede alte Nummer eines Hauses muss daher aus der Zählung in den Numerierungsabschnitten stammen.

Mit dem „Conscriptions- und Recrutierungs-Patent“ Franz II. vom 25. Oktober 1804 wurde das System der Erfassung von Bevölkerung, Zugvieh und Häusern wesentlich verfeinert, eingehende Regeln für die Erfassung aufgestellt und mehrseitige Erfassungsformulare[9] verlautbart. Weiters enthält dieses Patent Vorschriften über das Verhalten der Erfassungsoffziere, deren Reisen und Aufzeichnungen.[10]

Entstehung

Die Zählung hatte nach Ortschaften zu erfolgen, somit nach kleinen, in sich geschlossenen Gebietseinheiten. Darin lag einerseits der Unterschied zu den Grundherrschaften, deren Gebiete verstreut liegen konnten und andererseits zu den Pfarren, die größere Gebiete mit mehreren Ortschaften umfassen konnten. Die Anknüpfung an Ortschaften und die Zählung nach Häusern vermied auch jene Schwierigkeiten, die sich aus der Grundherrschafts-Organisation deswegen ergaben, weil es Dörfer gab, in denen fast jeder Bauer einer anderen Herrschaft untertänig war.[3] Die Verteilung von Untertanen einer Grundherrschaft auf über 70 Konkriptionsgemeinden ist belegt.[11] Die Gliederung nach Ortschaften führte zum Begriff „Numerierungsabschnitt“, der zu den bis dahin verwendeten Begriffen neutral war. Die Nummern, die für Häuser vergeben wurden, wurden Konskriptionsnummern genannt.

Die Beamten der Kreisverwaltungen hatten auf der Grundlage der Kirchenbücher zunächst die Personen zu erfassen. Offiziere des Heeres wurden eingesetzt, um die Häuser (und Zugtiere) zu zählen und die Häuser mit Nummern zu versehen. Dazu ergingen Durchführungsvorschriften, die aber nicht alle Details regelten, sodass es zu unterschiedlichen Vorgangsweisen kam. Es war anfangs nicht definiert, was als „Ortschaft“ zu behandeln sei. Allgemein war die Organisation nach Pfarren der katholischen Kirche die Grundlage, es kam aber auch vor, dass Numerierungsabschnitte Pfarrgrenzen überschritten. In ländlichen Gebieten mit Streusiedlungen kam es zu großen Unterschieden. Das Gebiet einer Pfarre wurde meist nur dann zur Gänze ein Numerierungsabschnitt, wenn sie eine einzige Siedlung umfasste, wie es beispielsweise bei Stainz mit 71 Häusern und 581 „Seelen“ (Einwohnern) der Fall war.[12] Oft bemühten sich die Konskriptionsoffiziere, „nach den ortsüblichen Begriffen jede benannte Ortschaft als eigenen Numerierungsabschnitt zu erfassen“.[13] Bei größeren Pfarren in ländlichen Gebieten konnte damit die Zahl der Numerierungsabschnitte hoch werden, wie beispielsweise bei Groß Sankt Florian mit 38 solcher Abschnitte.

Eine Regel über die Durchschnittsgröße von Numerierungsabschnitten lässt sich nicht aufstellen: Es gab einen Abschnitt mit 888 Häusern und 11.066 Seelen (Graz Murvorstadt), andererseits Abschnitte mit keinen (Sasavie an der Save bei Rann) oder nur sehr wenigen Häusern (drei Häuser und zehn Seelen: Tobelbad) oder Abschnitte wie ein Weingartenried bei St. Ruprecht östlich von Marburg mit acht Weingartenhäusern ohne einen einzigen Einwohner.[14]

Die Numerierungsabschnitte umfassten nur eine Summe von Häusern, sie enthielten keine Flächenangaben und nannten keine Grenzen. Es gab bei der Erstellung dieser Abschnitte keine Vermessungsarbeiten. Da die Errichtung aber im Wesentlichen nach Pfarrsprengeln geschah, bilden die Pfarrgrenzen im Regelfall Anhaltspunkte auch für Grenzen der Numerierungsabschitte. Abschnitte innerhalb von Pfarren lassen sich aber nicht immer genau umschreiben.[15]

Die Numerierungsabschnitte wurden auch als Konskriptionsabschnitte oder Konskriptionsgemeinden bezeichnet. Das ist auf die Wortwahl ihrer Grundlagen zurückzuführen, wo die Worte beschreiben, konskribieren und numerieren gleichwertig verwendet werden. „Conskription“ wird auch im „Conscriptions- und Recrutierungs-Patent“ Kaiser Franz II. mehrfach verwendet. In der Literatur wird zumindest ab dem 19. Jahrhundert das Wort „Konskriptionsgemeinde“ verwendet.[11]

Wirkungen

Die Numerierungsabschnitte und die aus ihnen entstandenen Bezeichnungen wie Konskriptionsnummer und Konskriptionsgemeinde wirken bis in die Gegenwart.[15]

Die Numerierungsabschnitte wurden zunächst Grundlage der 1784 geschaffenen Steuergemeinden.[16] Diese Steuergemeinden verzeichneten auch die Grundstücke, die zu den bereits in den Numerierungsabschnitten erfassten Häusern gehörten. Mit den Grenzen dieser Grundstücke wurde damit erstmals auch die Fläche einer Gemeinde genauer erfassbar. Ab 1825 wurden diese Angaben für die Arbeiten an den Katastralgemeinden des Grundstücks- und Steuerkatasters verwendet.[17] Die Katastralgemeinden wiederum bildeten die Basis der Gebietsreformen in den Jahren nach 1848, aus denen die heutigen politischen Gemeinden entstanden.[18] Es gibt eine Reihe von Numerierungsabschnitten, deren Umfang sich seit 1770 nicht veränderte und die im 21. Jahrhundert als politische Gemeinden bestehen, wie Osterwitz, Vordernberg oder Wildalpen, dessen Gebiet 1770 mit 170 Häusern und 1517 Personen der räumlich größte Numerierungsabschnitt der Steiermark war. Weitere Numerierungsabschnitte sind zu Katastralgemeinden der aktuellen Grundbücher geworden. Andere Numerierungsabschnitte wurden bereits bei der Schaffung der Steuerbezirke oder im Zuge der Katasterorganisation neu gegliedert. So wurden allein in der Steiermark aus den 3576 Numerierungsabschnitten des Jahres 1770 bis zur Fertigstellung des Josephinischen Steuerkatasters im Jahr 1789 nur mehr 2620 Steuergemeinden.[19]

Es kann daher nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass die Konskriptionsnummern, die den Häusern der Numerierungsabschnitte in den Jahren nach 1770 zugeteilt wurden, in den Jahren nach 1825 als Grundstücksnummern oder später als Einlagezahlen des Grundbuches bestehen geblieben sind. Die Rahmenbedingungen für die Vergabe von Grundstücksnummern änderten sich mehrfach (z. B. bei der Nummerierung von Gebäuden mit Zahlen mit oder ohne Punkt davor). Nach Grundstücksteilungen wurden auch neue Einlagezahlen angelegt. Ob die heutigen Einlagezahlen den Nummern der Numerierungsabschnitte entsprechen, ist nur im Einzelfall durch Nachforschungen belegbar. Eine allgemeine Regel dafür existiert nicht. In Wien wurde das Nummernschema bereits nach 25 Jahren, 1795, erneuert.[20] Im Jahr 1821 erfolgte bereits die dritte Neunummerierung, im Zuge der Grundbuchsanlegung 1874 eine weitere. Ein Gebäude konnte damit im Lauf von knapp über hundert Jahren fünf verschiedene Konskriptionsnummern aufweisen.[21]

Wenn für ein Gebäude keine Hausnummer einer bestimmten Straße vorhanden ist, weil (z. B. in ländlichen Gebieten) für Zufahrtswege keine solchen Nummern vergeben wurden, wird zumindest übergangsweise auch im 21. Jahrhundert als Hausnummer (Ordnungsnummer) teilweise noch eine „Konskriptionsnummer“ verwendet. Damit wird der Fachbegriff des 18. Jahrhunderts in der Gegenwart verwendet, mag auch die Zahl selbst aus der Einlagezahl des Grundbuches oder anderen Quellen abgeleitet werden. Die Abkürzung „KG“ wird in Österreich auch für Konskriptionsgemeinden und für Katastralgemeinden verwendet, was zu Verwechslungen führen kann.

Literatur

  • Anton Tantner: Ordnung der Häuser, Beschreibung der Seelen - Hausnummerierung und Seelenkonskription in der Habsburgermonarchie. Studien-Verlag Innsbruck 2007. Wiener Schriften zur Geschichte der Neuzeit, Band 4. ISBN 978-3-7065-4226-5. Auf Grundlage der Dissertation an der Universität Wien, Geistes- und Kulturwissenschaftliche Fakultät, 2004.
  • Anton Tantner: Die Hausnummer: eine Geschichte von Ordnung und Unordnung. Jonas-Verlag Marburg 2007. ISBN 978-3-89445-384-8.
  • Patent Maria Theresias Nr. 1178 vom 10. März 1770: Sammlung aller k.k. Verordnungen und Gesetze vom Jahre 1740 bis 1780, die unter der Regierung des Kaisers Josephs des II. theils noch ganz bestehen, theils zum Theile abgeändert sind, als ein Hilfs- und Ergänzungsbuch zu dem Handbuche aller unter der Regierung des Kaisers Josephs des II. für die k.k. Erbländer ergangenen Verordnungen und Gesetze in einer chronologischen Ordnung. Sechster Band. Mit allergnädigster Freiheit. Verlegt bei Joh. Georg Mößle, k.k. priv. Buchhändler 1786 (Theresianisches Gesetzbuch) Seite 170 (unteres Drittel) und Seite 171
  • Patent Franz II. Nr. 4 vom 25. Oktober 1804 „Conscriptions- und Recrutierungs-Patent“: Seiner k.k. Majestät Franz des Zweyten politische Gesetze und Verordnungen für die Österreichischen, Böhmischen und Galizischen Erbländer. Drey und zwanzigster Band welcher die Verordnungen vom 1. Oktober bis letzten Dezember 1804 enthält. Wien 1807. K.k. Hof- und Staats-Druckerey. (Politische Gesetze und Verordnungen 1792-1848, Politische Gesetzessammlung PGS) Seite 3 bis Seite 131.
  • Manfred Straka: Verwaltungsgrenzen und Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark 1770–1850. Erläuterungen zur ersten Lieferung des Historischen Atlasses der Steiermark. Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark, XXXI. Band. Herausgegeben von der Historischen Landeskommission für Steiermark - HLK. Selbstverlag der HLK. Graz 1978. Seiten 19–24.
  • Manfred Straka: Numerierungsabschnitte und Werbbezirke der Steiermark 1779/81. Karten im Maßstab 1:300.000. In: Historischer Atlas der Steiermark. Herausgegeben von der Historischen Landeskommission für Steiermark - HLK. Akademische Druck- und Verlagsanstalt. Graz 1977 1. Lieferung: Verwaltungsgrenzen und Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark 1770–1850. Blätter 2 (Blatt Nord) und 3 (Blatt Süd).
  • Manfred Straka: Steuergemeinden und Werbbezirke der Steiermark 1798–1810. Karten im Maßstab 1:300.000. In: Historischer Atlas der Steiermark. Herausgegeben von der Historischen Landeskommission für Steiermark - HLK. Akademische Druck- und Verlagsanstalt. Graz 1977. 1. Lieferung: Verwaltungsgrenzen und Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark 1770–1850. Blätter 4 (Blatt Nord) und 5 (Blatt Süd).
  • Manfred Straka: Katastralgemeinden und Werbbezirke der Steiermark 1818–1848. Karten im Maßstab 1:300.000. In: Historischer Atlas der Steiermark. Herausgegeben von der Historischen Landeskommission für Steiermark - HLK. Akademische Druck- und Verlagsanstalt. Graz 1977. 1. Lieferung: Verwaltungsgrenzen und Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark 1770–1850. Blätter 6 (Blatt Nord) und 7 (Blatt Süd).
  • Manfred Straka: Die politische Einteilung der Steiermark 1850. Karten im Maßstab 1:300.000. In: Historischer Atlas der Steiermark. Herausgegeben von der Historischen Landeskommission für Steiermark - HLK. Akademische Druck- und Verlagsanstalt. Graz 1977. 1. Lieferung: Verwaltungsgrenzen und Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark 1770–1850. Blätter 8 (Blatt Nord) und 9 (Blatt Süd).
  • Manfred Straka: Die Einrichtung der Numerierungsabschnitte in der Steiermark 1770 als Vorstufe der Steuergemeinden. In: Ferdinand Tremel (Hg.): Festschrift für Otto Lamprecht. Graz 1968. Sonderband Nr. 16 der Zeitschrift des Historischen Vereins für Steiermark - ZHStV. Seiten 138–150.
  • Manfred Straka: Beiträge zur Bevölkerungs- und Sozialgeschichte der Steiermark im 18. Jahrhundert. ZHStV Nr. 55, Jahrgang 1964. Seiten 47–58.
  • Alfred Gürtler: Die Volkszählungen Maria Theresias und Josef II. 1753-1790. Innsbruck 1909. Verlag Wagner.

Einzelnachweise

  1. Gernot Peter Obersteiner: Die steirischen Bezirkshauptmannschaften 1868 bis 1918. In: Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs. Band 43. Jahrgang 1993. Seite 80.
  2. Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 28.
  3. a b Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 19.
  4. Werner Ogris: Staats- und Rechtsreformen. In: Walter Koschatzky: Maria Theresia und ihre Zeit. Eine Darstellung der Epoche von 1740–1780 aus Anlass der 200. Wiederkehr des Todestages der Kaiserin. Residenz Verlag 1979. ISBN 3-7017-0236-5. Seite 38.
  5. Steiermärkisches Landesarchiv: Finanzarchive und Kataster. (abgerufen 17. Oktober 2010).
  6. Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 20.
  7. Jörg Konrad Hoensch: Geschichte Böhmens: von der slavischen Landnahme bis zur Gegenwart. Verlag C. H. Beck. 3. Auflage München 1997. ISBN 3-406-41694-2. Seite 282. Hoensch, Geschichte Böhmens, Seite 282 in der Google Buchsuche.
  8. Tantner: Dissertation, Seite 32.
  9. Erfassungsformulare 1804. Seiten 79–131.
  10. Reiseplan, Konskriptionsbücher usw.: Seite 99.
  11. a b Carl Schmutz: Historisch-topographisches Lexicon von Steyermark. Band 3. Seite 46. Schmutz, Historisch-topogr. Lexicon, Bd. 3, Seite 46 in der Google Buchsuche (Beginn des 3. Absatzes von oben).
  12. Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 21.
  13. Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 22.
  14. Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 21–23.
  15. a b Straka: Verwaltungsgrenzen, Seite 23.
  16. Straka: Steuergemeinden (Landkarte).
  17. Straka: Katastralgemeinden (Landkarte).
  18. Straka: politische Einteilung (Landkarte).
  19. Straka: Verwaltungsgrenzen, Seiten 25 und 27.
  20. Seiner Majestät Franz des Ersten politische Gesetze und Verordnungen für die österreichischen, böhmischen und galizischen Erbländer (sogenannte PGS - Politische Gesetzessammlung). Aus der k. k. Hof- und Staats-Aerial-Druckerey. Wien 1816. Jahrgang 1795. Band 6. Seiten 144–145. Erhaltung der Haus-Nummer in der Stadt Wien und in den Vorstädten. Regierungs-Verordnung an den Magistrat vom 9. März, Kundmachung vom 17. März. Erneuert durch Verordnung des Wiener Magistrats vom 12. September. Wien 1816. Jahrgang 1795. Band 7 Seiten 60–61.
  21. Am Beispiel der Adresse Köllnerhofgasse 3, deren Haus im Lauf der Jahrzehnte die Konskriptionsnummern 759, 1379, 784, 738 und 647 erhielt: Anton Tantner: Die Häusernummerierungen. In: Sylvia Mattl-Wurm, Alfred Pfoser: Die Vermessung Wiens. Lehmanns Adressbücher 1859–1942. Metroverlag Wien 2011. ISBN 978-3-99300-029-5. Seite 262.

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