- Meininger Landtag
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Der Meininger Landtag war das Parlament vom Herzogtum Sachsen-Meiningen und ab November 1918 vom Freistaat Sachsen-Meiningen.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
1826 ging das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen in das Herzogtum Sachsen-Meiningen auf, was eine Vereinigung beider Landstände erforderte. Der Meininger Landtag entstand so gemäß Grundgesetz der landschaftlichen Verfassung des Herzogtums Sachsen-Meiningen vom 23. August 1829 mit Sitz in der Landeshauptstadt Meiningen und hielt 1830 seine erste Sitzung ab.
Zusammensetzung
Der Landtag setzte sich aus 24 Abgeordneten zusammen, dem ein Landtagspräsident vorstand. Gewählt wurden die Abgeordneten nach dem Dreiklassenwahlrecht, das nach dem jeweiligen Steueraufkommen in Klassen abgestuft war. Die Legislaturperiode des Landtages betrug sechs Jahre. Von 1830 bis 1923 gab es insgesamt 18 Wahlperioden.
Weitere Geschichte
Herzogtum
1832 bezog der Meininger Landtag das neugebaute Landschaftsgebäude auf dem Meininger Markt direkt neben dem Rathaus. Nach einem neuen Gesetz vom 25. Juni 1853 setzte sich der Landtag aus jeweils acht Wahlmännern der Städte und der Landbewohner, aus sechs gewählten Mitgliedern von großen Wirtschaftsunternehmen und zwei vom jeweiligen regierenden Herzog ernannten Abgeordneten zusammen. Herzog Georg II. gab am 25. April 1868 per Gesetz dem Landtag eine neue Geschäftsordnung, die den Ablauf der Landtagssitzungen, die Mitwirkung des Staatsministeriums an den Entscheidungen und die Rechte des Landtagspräsidenten und der Abgeordneten neu regelte. Diese behielt bis 1923 ihre Gültigkeit. Gemäß dieser Geschäftsordnung wurden in Zeitabständen von sechs bis neuen Monaten jeweils zwei Justizreferendare zur Protokollführung des Landtages sowie sekretarischen und archivarischen Arbeiten vom Meininger Staatsministerium, Abteilung Justiz, eingesetzt. Ein Gesetz vom 24. April 1873 regelt die neue Zusammensetzung des Landtags, das von da an aus 16 Abgeordneten der Städte und Gemeinden und aus jeweils vier Abgeordneten der höchstbesteuerten Grundbesitzern sowie personellen Steuerzahlern bestand.
1874 zerstörte der große Stadtbrand auch das Landschaftsgebäude. Der Landtag wich bis zur Fertigstellung des neuen Parlamentsgebäudes provisorisch in den Saal des Schützenhauses aus, wo man in sechs Jahren 177 Sitzungen abhielt. Die erste öffentliche Sitzung im neuerbauten Landtagsgebäude in der Eleonorenstraße fand am 15. November 1880 statt. 1909 wurde der 17. Landtag gewählt, die Wahl des 18. Landtages, die 1915 stattfinden sollte, setzte man wegen des Ersten Weltkrieges zunächst aus. Kurz vor Ende des Krieges fand im September 1918 die letzte Landtagssitzung statt und wurde dann auf unbestimmte Zeit vertagt.
Freistaat
Infolge der Novemberrevolution dankte am 10. November 1918 der regierende Herzog Bernhard III. ab. Am 12. November 1918 berief Landtagspräsident Eduard Fritze den Landtag zur 234. Sitzung der Wahlperiode ein, um die weitere Zukunft des Herzogtums zu beraten. Noch am selben Abend konnte der Freistaat Sachsen-Meiningen ausgerufen und die neue sozial-liberale Regierung bestellt werden. Als Erster Staatsminister wurde der Geheime Staatsrat Ludwig Freiherr von Türcke berufen, hinzu kamen die beamteten Staatsräte Karl Marr (Stellvertreter) und Ottomar Benz sowie vier ehrenamtliche Staatsräte aus den Reihen der Landtagsabgeordneten.
→ Hauptartikel: Freistaat Sachsen-Meiningen.
Der Meininger Landtag passte bereits am 15. November 1918 das Grundgesetz von 1829 den neuen Bedingungen an. Weitere neue Landesgesetze beziehungsweise Gesetzesänderungen beschloss das Parlament im Dezember 1918. So entfiel unter anderem das Dreiklassenwahlrecht. Am 9. März 1919 fand die Wahl des 18. Landtages statt, der am 7. April 1919 erstmalig zusammentrat. Neuer Landtagspräsident wurde Eduard Wehder. Nach langen kontroversen Debatten über einen Anschluss des Freistaates entweder nach Bayern oder zum neuen Land Thüringen beschloss der Meininger Landtag am 12. Dezember 1919 als letzter der Gründungsländer den Beitritt nach Thüringen. Nach der Bildung des Landes Thüringen am 1. Mai 1920 wandelte sich der Landtag nach einem am 9. Dezember 1920 beschlossenen Übergangsgesetz am 1. April 1921 in eine Gebietsvertretung. Die letzte Sitzung fand schließlich am 24. März 1923 im Landtagsgebäude statt.
→ Hauptartikel: Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Sachsen-Meiningen) mit der Sitzverteilung von 1919-1923.
Literatur
- Norbert Moczarski: Die vergessenen Parlamente. Landtage und Gebietsvertretungen in den Thüringer Staaten und Gebieten 1919-1923. Schriftenreihe zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Band 19, Erfurt 2002, S. 81-119.
- Kuratorium Kulturstadt Meiningen (Hrsg.): Lexikon zur Stadtgeschichte Meiningen. Bielsteinverlag, Meiningen 2008, ISBN 978-3-9809504-4-2.
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