Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag ist der Geldbetrag zum Erwerb oder Erhalt der Mitgliedschaft in einem Verein, Verband oder einer Partei. Er dient der Aufrechterhaltung der Organisation und der Deckung der Kosten zur Erreichung des Vereins-, Verbands- oder Parteizwecks.

Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages sind in den Satzungen/Statuten der jeweiligen Organisation zu regeln. Der Mitgliedsbeitrag stellt neben sonstigen Zuwendungen, wie etwa Spenden oder Subventionen in der Regel die Haupteinnahmequelle der Organisation dar. Von der Verpflichtung zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages kann das Mitglied nur unter besonderen Umständen befreit werden, die ebenfalls in den Statuten zu regeln sind. Dazu zählt etwa die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft.

Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Mitgliedsbeiträgen gibt es unterschiedliche Bestimmungen, die in den Steuergesetzen des jeweiligen Landes geregelt sind.


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  • Mitgliedsbeitrag — Beitrag * * * Mịt|glieds|bei|trag 〈m. 1u〉 Geldbeitrag, den jedes Mitglied zum Unterhalt der Partei, des Vereins usw. regelmäßig zu entrichten hat * * * Mịt|glieds|bei|trag, der: Geldbeitrag, den Mitglieder einer Organisation, eines Vereins,… …   Universal-Lexikon

  • Mitgliedsbeitrag — Mịt|glieds|bei|trag …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Beitrag — Mitgliedsbeitrag; Anteil; Quote; Kontingent; Mitwirkung; Gebühr; Artikel * * * Bei|trag [ bai̮tra:k], der; [e]s, Beiträge [ bai̮trɛ:gə]: 1. Anteil, mit dem sich jmd. an etwas beteiligt: einen wichtigen, bedeutenden Beitrag zur Entwicklung eines… …   Universal-Lexikon

  • Gewerkschaftsbeitrag — Mitgliedsbeitrag des Arbeitnehmers zu einer ⇡ Gewerkschaft. Einzug durch Arbeitgeber umstritten: Teilweise wird angenommen, der Einzug durch das Lohnbüro des Arbeitgebers bringe die Gewerkschaft in eine Abhängigkeit von der Gegenseite, so dass… …   Lexikon der Economics

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